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Nr. 55 Ministerrat, Wien, 26. April 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Cordon, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 27. 4.), Krauß 28. 4., Bach 28. 4., Cordon 28. 4., Thinnfeld, Kulmer; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 1291 – KZ. 1188 –

Protokoll der am 26. April 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Auswärtigen und des Hauses Fürsten Felix Schwarzenberg.

I. Deutsche Angelegenheiten

Der Ministerpräsident teilte dem Ministerrate den Inhalt einiger ihm in den deutschen Angelegenheiten zugekommenen Depeschen, und zwar

a) einer Depesche des österreichischen Gesandten in Berlin Freiherrn v. Prokesch mit, worin unter anderm erwähnt wird, daß der Minister Camphausen unverhohlen gegen ihn die Äußerung habe fallen lassen, Preußen würde sich mit Österreich in Unterhandlungen wegen Gebietsvergrößerung einlassen1. Diese offenbar eine falsche Richtung andeutende Äußerung habe Prokesch lediglich zur Kenntnis genommen. Ferner bemerkte Baron Prokesch, daß in Berlin die Möglichkeit eines Bruches mit Frankfurt bestehe, daß aber bei dem Schwanken des preußischen Hofes sich darüber nichts mit Bestimmtheit sagen lasse. Wenn Preußen sein wahres Interesse berücksichtiget, so sage es sich von Frankfurt los und finde dann einen Weg, die kleineren Staaten zufriedenzustellen. Die volkssouveräne Gesellschaft in Frankfurt befinde sich gegenwärtig in einer großen Klemme. Geht Preußen allein, so werde daraus ein großes Übel entstehen, nimmt es aber unseren Plan an, dann sei die Verständigung leicht möglich.

b) Eine Depesche des österreichischen Bevollmächtigten zu Frankfurt Grafen v. Rechberg, worin er die schwierige Lage des Herrn Erzherzogs Reichsverwesers, in welche dieser durch die jüngsten Vorgänge in der Paulskirche geraten, mit dem Bemerken darstellt, daß Preußen sich auf dem Punkte befinde, ein Bündnis mit der Revolution zu schließen oder mit Frankfurt zu brechen, und zugleich den Majoritätsantrag und zwei Minoritätsgutachten zur Kenntnis bringt2. Der erstere fordert die unbedingte Anerkennung der Reichsverfassung und verpflichtet die Exekutivgewalt, für die Durchführung|| S. 247 PDF || derselben selbst mit Koerzitivmitteln zu wirken. Das erste Minoritätsgutachten spricht aus, die Kaiserwürde sei durch die preußische ablehnende Antwort als erledigt anzusehen3 und deshalb 1. eine Regentschaft von fünf Mitglieder zu ernennen, welche 2. alle Rechte des Kaisers auszuüben hätte, 3. sei auf den 1. Juli ein Reichstag nach Frankfurt zusammenzuberufen, welcher 4. den neuen Kaiser zu wählen habe, 5. die Truppen hätten auf die Verfassung den Eid zu leisten, 6. die bewaffnete Macht zur Anerkennung der Reichsverfassung mitzuwirken, 7. die Reichsversammlung werde in diesem Sinne alle zur Mitwirkung auffordern. Durch das zweite Minoritätsgutachten stelle sich die Versammlung vollends auf das Feld der Revolution und mache sich zum Konvente.

c) Eine Depesche desselben aGrafen Rechberga, worin gemeldet wird, Baden wünsche sich von dem engeren Bunde loszusagen und Österreich anzuschließen4.

d) Einen Brief des Herrn Erzherzogs Reichsverwesers über obige Gutachten in der deutschen Frage, worin unter anderm vorkommt, daß der Erzherzog sich unmöglich dazu hergeben könne, ein Dekret zur zwangsweisen Geltendmachung der Reichsverfassung zu unterzeichnen5. Nimmt Preußen die Reichs­verfassung an, so sei sein Amt ohnedies zu Ende, sonst werde er aber so lang als möglich ausharren; die Reichsversammlung möge einen Ausschuß mit der ganzen Regierungsgewalt einsetzen.

In Absicht auf die dem Herrn Erzherzog Reichsverweser hierüber zu erteilende Antwort wurde über Antrag des Justizministers Dr. Bach beschlossen, von der Einsetzung einer revolutionären Behörde, die dadurch eine Art legitime Anerkennung erhielte, abzuraten. Wir haben gegenwärtig keine Macht, um ihre allenfälligen Übergriffe zu hindern. Das beste wäre nach der Ansicht des Ministers v. Bach, sich mit Preußen über ein entschiedenes kräftiges Verfahren zu verständigen. Indessen sei alles daran gelegen, Zeit zu gewinnen und die Sache möglichst aufzuschieben. Der Erzherzog könne leicht einen Grund finden, das Dekret nicht zu unterzeichnen; sein Weggehen würde die Angelegenheit sehr verschlimmern6.

II. Friedensverhandlungen mit Sardinien; politische Zustände in den übrigen italienischen Ländern

Der Ministerpräsident eröffnete ferner den Inhalt eines Berichtes des Ministers Ritter v. Bruck, worin derselbe meldet, daß der sardinische Bevollmächtigte Conte Revel nicht ermächtigt sei, in Ansehung der Herzogtümer zu unterhandeln; daß die französische Regierung im Kirchenstaate intervenieren werde, was einen niederschlagenden Eindruck auf die Italiener machte; daß Albinis Flotte am 18. an Korfu vorübergesegelt sei; daß die Triumviren in Rom nicht nachgeben wollen, und daß die Städte Livorno, Pisa und Pistoia Abgesandte an den Großherzog geschickt haben, um ihn zur Rückkehr einzuladen7.

Der Ministerpräsident bemerkte, daß Ritter v. Bruck durch seine anfängliche Forderung von 70 Millionen Kriegsentschädigung zu weit gegangen sei8; Piemonts ganzes Budget belaufe sich auf jährlich nur 80 Millionen Lire; hierdurch seien die Verhandlungen erschwert und gegenwärtig nur zu wünschen, daß diese Verhandlungen bald zu Ende gebracht werden9.

III. Russische Hilfe

Ferner machte der Ministerpräsident bekannt, daß die Anfrage nach Petersburg büber die russische Hilfeb bereits abgegangen10 und bis Warschau mittelst Telegraphen befördert worden sei, worauf in paar Tagen die Antwort hier sein könne11.

IV. Rückkehr der nach Ungarn gegangenen galizischen Privatbeamten und Gutsherren

Der Minister Baron Kulmer bemerkte, es sei zu seiner Kenntnis gekommen, daß ein großer Teil der Privatbeamten in Galizien und der Gutsherren sich von Galizien nach Ungarn begeben habe, wahrscheinlich, um den dortigen Aufstand zu unterstützen.

Es wurde beschlossen, ein Publikandum mit der Warnung zu erlassen, wenn die Abwesenden nicht binnen einem gewissen festzusetzenden Termine zurückkehren oder sich über ihren Aufenthalt befriedigend ausweisen, sie als Teilnehmer an der Rebellion angesehen und hiernach behandelt werden würden12.

V. Stimmung in Wien

In Ansehung der Stimmung in Wien während der drei letzten Tage, wo so viele ungünstige Gerüchte über Ungarn in der Stadt zirkulierten, wurde vom Minister Dr. Bach bemerkt, daß im ganzen keine Sympathien für Ungarn, wohl aber Furcht vor ihrem Kommen wahrgenommen wurde.

VI. Reisepaß für Moritz v. Szentkirályi und Anton v. Csörgeö

Die Minister Baron Kulmer und Dr. Bach brachten zur Kenntnis des Ministerrates, der erstere, daß dem Szentkirályi ein Paß nach München zum Studium|| S. 249 PDF || der Medizin auf zwei Jahre, der zweite, daß dem Kameralkommissär von Temeswar, Csörgeö, ein Paß nach Krakau erteilt worden sei13.

VII. Unterstützung für die Flüchtlinge in der Walachei

Der Minister Dr. Bach übergab dem Finanzminister eine Eingabe, worin um Unterstützung für die zahlreichen Flüchtlinge in der Walachei gebeten wird14, und

VIII. Graf Anton de la Motte um anderweitige Verwendung

dem Minister Baron Kulmer ein Gesuch des Grafen de la Motte, Administrators im Neutraer Komitate, desselben, welcher gute Aufsätze in den Lloyd lieferte, um Verwendung, zur angemessenen Berücksichtigung15.

IX. Beschwerde gegen die Zusendung der Noten des Generalhoftaxamtes durch die Ofner Kammer nach Fiume

Der Minister Baron Kulmer hat einen Bericht des Banallocumtenenten vom Fiumaner Gubernium, welcher zum Zwecke hat, daß Noten des Generalhoftaxamtes und andere Geldangelegenheiten (Taxen für Flaggenpatente etc.) nicht durch die Ofner Kammer, sondern directe von hier nach Kroatien gelangen mögen, dem Finanzminister zur weiteren Verfügung übergeben, nachdem dieser bemerkt hatte, daß in anderen Sachen, namentlich in Pensionsangelegenheiten, die Verfügung bereits getroffen wurde, daß die Kassen unter sich einander die nötigen Mitteilungen zu machen haben16.

X. Bischofsynode in Wien

Schließlich hat der Justizminister Dr. Bach in Vertretung des Ministers des Inneren die schon im Protokolle vom 25. d.M. berührte Kirchensache zum Vortrage gebracht17. Er habe vorläufig mit dem hiesigen Fürsterzbischofe gesprochen, in welchem Lokale und auf welche Weise die geistlichen Konferenzen statthaben dürften. Der Erzbischof meinte, daß sie am zweckmäßigsten in einem geistlichen Hause abzuhalten wären, und bot hierzu sein Palais an, ferner, daß sie mit einer kirchlichen Feier zu eröffnen wären.

Was das Lokale und die Eröffnungsfeier anbelangt, behält sich der Minister vor, mit dem Kardinal Fürsten Schwarzenberg, welcher die erste Anregung zu dieser Versammlung gab, gleich nach seiner Ankunft darüber zu sprechen, meint aber, daß vielleicht der|| S. 250 PDF || neue Regierungsratssaal sich zu diesen Sitzungen am besten eignen würde. Hierauf wäre eine vorbereitende Sitzung zu halten und dabei der Vorsitzende zu wählen und die einzuhaltende Geschäftsordnung zu bestimmen18.

Was die Sache selbst anbelangt, bemerkte Dr. Bach, daß es hier nur auf die Hauptpunkte ankommen, um sie dem lf. Kommissär, cfalls einer bestellt werden sollte,c mitzugeben und ihm dadurch die Grenze zu bezeichnen, bis wohin zu gehen sei. Der Kommissär erhalte diese Instruktion nur für sich und werde nicht wegen und zur Überwachung der Versammlung aufgestellt, sondern als Vertrauensmann der Regierung, und deshalb, weil der Minister nicht immer den Sitzungen beiwohnen kann, Graf Stadion dermal unwohl ist, und um jemanden zu haben, der diesfalls die Verbindung mit dem Ministerium erhalte.

Als Hauptgrundsatz hätte bei den Beratungen das zu gelten, was die Reichsverfassung in Ansehung der Kirchensache bereits festgestellt hat, worüber eine genaue Definition zu geben wäre.

Hinsichtlich des Materiellen wäre der Versammlung reiner Wein einzuschenken. Um das zu können, seien bereits Vorarbeiten geliefert worden, und es werde dem Klerus der wahre Bestand des Religionsfonds in allen Provinzen mit allen seinen Lasten und Vorteilen dargelegt werden.

Was die einzelnen Punkte selbst anbelangt, so seien einige rein kirchlicher, andere weltlicher und noch andere gemischter Natur.

Die zur Verhandlung kommenden Punkte wären:

a) Die Stellung, die Freiheit der Kirche in bezug auf das kirchliche Lehramt. Diese sei bereits anerkannt, und die Kirche habe volle Freiheit in ihrem Unterrichte, Gottesdienste, Liturgie, Spendung der Sakramente etc.

b) Die Selbständigkeit in der Bildung des geistlichen Nachwuchses. Schon jetzt haben die Bischöfe Seminarien (in Italien selbst Knabenseminarien). Da jedoch die Erziehung eines Geistlichen zugleich die Erziehung eines Volkslehrers ist, müsse sich der Staat das Aufsichtsrecht vorbehalten. Eine vollkommene Freiheit der Kirche in dieser Beziehung bestehe demnach nicht und könne auch nicht zugestanden werden.

Damit zusammenhängend ist

c) die Errichtung der theologischen Lehranstalten und die Frage, welcher Einfluß den Bischöfen auf die Besetzung der Professoren der Theologie eingeräumt werden soll.

Die Erfahrung lehre, daß die Bildung in den bischöflichen Seminarien nicht vollkommen entspreche, weil die Bischöfe nicht immer ganz geeignete Professoren haben; die theologischen Fakultäten und der Einfluß der Regierung darauf dürfen demnach nicht aufgegeben werden.

|| S. 251 PDF || d) Befähigung zum Seelsorgeramte. Gegenwärtig bestehen Pfarrkonkursprüfungen, welche für sechs Jahre ihre Giltigkeit behalten und nach dieser Zeit wieder erneuert werden müssen. Diese Einrichtung habe etwas für sich, um nämlich die jungen Geistlichen zu vermögen, die Studien nicht ganz liegenzulassen; allein, streng genommen sei es inkonsequent, einen Befähigten nach sechs Jahren wieder zu prüfen, weshalb diese Übung aufzulassen wäre.

e) Verleihung des Tischtitels aus dem Religionsfonds. Nach der Ansicht des Justizministers dürfte den Bischöfen dieses Recht jedoch nur im Einverständnisse mit der Regierung gewährt werden. Der Finanzminister meinte dagegen, was auch mit Zustimmung des Justizministers zum Beschlusse erwuchs, daß die Entscheidung hierüber von der Entscheidung über die Hauptsache, nämlich die Religionsfonds, abhängig zu machen wäre. Werden den Bischöfen die Religionsfonds überlassen, dann könnte man es ohne Anstand gestatten; vorderhand wäre aber abzuwarten, wie sich die Bischöfe selbst darüber aussprechen.

f) Gleichstellung der Lokalkapläne mit den übrigen Pfarrern. In Absicht auf die soziale Stellung der Lokalkapläne dürfte diese Gewährung wohl keinem Anstande unterliegen, ob aber auch die Religionsfonds die daraus entspringenden größeren Auslagen werden bestreiten können, werde sich aus der Verhandlung über die Religionsfonds ergeben.

g) Verwaltung des Vermögens für Wohltätigkeitszwecke, Stiftungen u.s.w. Es sei bereits anerkannt, daß die Kirche dieses Recht wie jede andere Korporation habe.

h) Die Finanzfrage, nämlich die Religionsfonds, bleibt dermal in suspenso, und es werden der Versammlung die darauf bezüglichen Ausweise mitgeteilt werden.

i) Entschädigung für verlorenen Zehent etc. wird durch Gesetze und die diesfälligen Erhebungen bestimmt.

k) Ungehinderter Verkehr der Bischöfe nach oben und nach unten. Der Verkehr mit Rom in kirchlichen Angelegenheiten wird im Prinzipe nicht zu verweigern sein; die allenfälligen Übergriffe muß der Staat zurückweisen. Nach unten: Hirtenbriefe werden die Bischöfe nach eigenem Ermessen erlassen dürfen, ohne sie früher der Zensur zu übergeben, nur müßten die Bischöfe für jeden staatsgefährlichen Gebrauch dieses Rechtes verantwortlich gemacht werden.

Der Ministerrat meint, daß hierüber nur die Wünsche und Anträge der Bischöfe einzuholen, die Sache selbst aber einem Konkordate mit dem Papste vorzubehalten wäre.

l) Kollation der Pfründen. In dieser Beziehung dürften übertriebene Forderungen gestellt werden. Schon jetzt sprechen die Bischöfe an, die Kollation der Pfründen, welche aus dem Religionsfonds dotiert sind, und jener Privatpatronatspfründen, welche für Privatpatrone durch Anheimsagung erloschen sind. Das erste könne nicht zugestanden werden; die Religionsfonds seien wohl aus Vermögen für geistliche Zwecke entstanden, seien aber nicht zureichend; das Patronat darüber stehe dem Staate zu, welcher sich auch im Besitze desselben befindet. Die Kirche als solche besitze nichts, nur die böhmische, mährische usw. Kirchengemeinde besitze, und dieser Besitz werde nicht durch Bischöfe repräsentiert.

m) Die Baukonkurrenz wird auf den Landtagen bestimmt werden.

n) Umfang der geistlichen Disziplinargewalt. Hierbei hätte die Beschränkung einzutreten, daß Strafen, welche eine bürgerliche Wirkung, Beschränkung der bürgerlichen Freiheit zur Folge haben, der bürgerlichen Gesetzgebung, geistliche Strafen dagegen, wie|| S. 252 PDF || Interdiktion der geistlichen Funktionen, den Bischöfen vorzubehalten sind. An den Papst wäre kein Rekurs zu nehmen, sondern an den Metropoliten, und wenn der Fall einen Metropoliten selbst betrifft, an einen anderen Metropoliten.

o) Aufrechthaltung der geistlichen Orden sei durch die Reichsverfassung sanktioniert.

p) Die Ehesachen werden in einer Kommission vorberaten und einem Konkordate mit dem Papste vorbehalten. Der Versammlung der Bischöfe werde sie vorenthalten, weil diese sich sonst zu lange hier aufhalten müßten. Endlich

q) Unterricht des Volkes. Der Unterricht in der Religion in den Volksschulen wäre wie bisher den Pfarrern zu überlassen, sonst aber wären die Volksschulen nicht aus der Hand zu lassen. Bei diesem Anlasse machte der Finanzminister die Bemerkung, daß, wenn einmal die Volksschulen gehörig dotiert sind, man besondere Rücksicht darauf nehmen sollte, die bestkondensiderierten Leute vom Militär als Schullehrer anzustellen, welche dadurch ihre Versorgung und der Staat treue und anhängliche Schullehrer erhielte.

Über die vorstehenden Punkte wird der Justizminister mit dem Kardinal Fürsten Schwarzenberg sich besprechen.

Schließlich wurde noch bemerkt, daß der bevorstehenden Versammlung nicht der Name und Charakter einer Synode beizulegen wäre, indem die Bischöfe nur als Vertrauensmänner der Regierung berufen worden sind, um ihre Anträge und Wünsche in kirchlichen Sachen mit Rücksicht auf die bestehende Reichsverfassung zu äußern19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Olmütz, den 2. Mai 1849.