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Nr. 47 Ministerrat, Wien, 12. April 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Schwarzenberg, Krauß 24. 4., Bach 25. 4., Cordon, Thinnfeld, Kulmer 16. 4., Stadion.

MRZ. 1126 – KZ. 1071 –

Protokoll der zu Olmütz am 12. April 1849 in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers abgehaltenen Sitzung des Ministerrates.

[I.] Veränderungen im Oberkommando der Armee in Ungarn und Siebenbürgen

Se. Majestät eröffneten die Sitzung mit der Ah. Erklärung, daß Allerhöchstdieselben zur Überzeugung gelangt seien, es könne eine günstige Wendung der Angelegenheiten in Ungarn nur dann erwartet werden, wenn ein entscheidender Schritt abezüglich der Veränderunga in der Oberleitung der militärischen Operationen sowohl als der Zivilverwaltung geschieht. Halbe Maßregeln würden wenig oder gar nichts helfen, und das Wohl des Kaiserreiches erheische es gebieterisch, bei den jetzt zu fassenden Beschlüssen von den Rücksichten auf übrigens hochachtbare Personen abzusehen und nur den so wichtigen Zweck, um den es sich handelt, vor Augen zu behalten1.

Der Ministerpräsident äußerte hierauf, der tg. Ministerrat habe diese Notwendigkeit infolge der am 11. l.M. auf telegraphischem Wege erhaltenen Ah. Mitteilung bereits anerkannt und sich zu dem au. Antrage vereinigt, daß Feldmarschall Fürst Windischgrätz des Oberkommandos über die Armee in Ungarn und Siebenbürgen enthoben und dasselbe dem FZM. Freiherrn v. Welden übertragen werde, von dessen militärischen Kenntnissen, Erfahrung und Tatkraft sich mit Recht ein gänzlicher Umschwung in den dortigen militärischen Operationen erwarten lasse.

Das volle Vertrauen der tapferen ungarischen Armee werde sich ihrem neuen Führer zuwenden, und es werde ihm hoffentlich gelingen, die Rebellion, welche jetzt immer mehr Boden gewinnt, zu besiegen.

Der Kriegsminister äußerte, daß Freiherr v. Welden auch erbötig sei, sich diesem wichtigen Auftrage zu unterziehen, derselbe jedoch zugleich eine Punktation über diejenigen militärischen Dispositionen verfaßt habe, welche er als die unerläßlichen Vorbedingungen der Lösung seiner wichtigen und schwierigen Aufgabe betrachtet. Diese Punktation, worin auch Andeutungen über die künftige Leitung des niederösterreichischen Generalkommandos und über das Kommando in der Stadt Wien selbst enthalten sind, wurde verlesen2. Se. Majestät geruhten hierauf, die Anträge des Ministerrates wegen Übertragung des Oberkommandos vom Fürsten Windischgrätz an Baron Welden Ah.|| S. 219 PDF || zu genehmigen und den Kriegsminister zu ermächtigen, im Einvernehmen mit dem Feldzeugmeister auf der Grundlage jener Punktation sofort alle dringenden militärischen Dispositionen zu treffen.

Das Zivilgouvernement in Ungarn wird dem FZM. Baron Welden gleichzeitig übergeben, jedoch nur provisorisch, bis Se. Majestät hierüber eine definitive Verfügung zu treffen geruhen. Die Bitte des Feldzeugmeisters, sich für die Zivilverwaltungsangelegenheiten den geheimen Rat Baron Jósika als Ratgeber beigesellen zu dürfen, wurde ebenfalls Ah. genehmigt, bund das Ministerium wird dem Baron Jósika die nötigen Weisungen über die Absichten und Zwecke der Regierung erteilen.b

Es wurde hierauf zur Redaktion der diesen Beschlüssen entsprechenden Ah. Erlässe geschritten und insbesondere erwogen, ob in dem Ah. Handschreiben an den Feldmarschall Fürsten Windischgrätz nicht ausdrücklich die Zurücknahme aller dem Fürsten am 16. Oktober 1848 3 und 19. Jänner 1849 4 erteilten Ah. Vollmachten auszusprechen wäre. Man vereinigte sich jedoch zu dem sofort Ah. genehmigten Antrage, daß in dem Handschreiben bloß die Übertragung des Oberbefehls der Armee in Ungarn und Siebenbürgen an den FZM. Baron Welden anzuordnen und der Fürst zugleich in das Ah. Hoflager nach Olmütz zur Beratung in wichtigen Angelegenheiten zu berufen wäre, damit jede nur einigermaßen vermeidliche Kränkung des hochverdienten Feldmarschalls unterbleibe.

Fürst Windischgrätz könne allerdings nicht länger mit dem Oberbefehle über sämtliche Truppen, mit Ausnahme der unter Feldmarschall Radetzky stehenden, betraut bleiben, wie es ihm mit dem Ah. Handschreiben vom 16. Oktober 1848 übertragen wurde, allein, es sei vorauszusehen, daß Fürst Windischgrätz nach erfolgter Enthebung von dem Oberkommando in Ungarn auch seine übrigen Vollmachten unaufgefordert in die Hände Sr. Majestät des Kaisers zurücklegen werde.

Schließlich geruhten Se. Majestät die Erlassung von Handschreiben an den Banus Freiherr v. Jellačić und den geheimen Rat Freiherr v. Jósika Ah. zu beschließen, worin dieselben angewiesen werden, den FZM. Baron Welden in seiner neuen Stellung zu unterstützen5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Olmütz, 1. Mai 1849.