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Nr. 37 Ministerrat, Wien, 21. März 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 22. 3.), Stadion, Krauß, Bach, Bruck, Cordon, Thinnfeld, Kulmer

MRZ. 827 – KZ. 745 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 21. März 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Antwort Sr. Majestät auf die Adresse der Triester

Der unterzeichnete Ministerpräsident verlas den Entwurf der Antwort, welche Se. Majestät der mit einer Danksagungsadresse für die Konstitution nach Olmütz abgehenden Deputation der allergetreuesten Stadt Triest zu erteilen geruhen dürften1.

Einstimmig angenommen.

II. Geiseln aus Ferrara

Der gefertigte Ministerpräsident trug vor eine Anfrage des Feldmarschall Grafen Radetzky über die Behandlung der aus Ferrara jüngst mitgenommenen Geiseln2. Sein Antrag, dieselben unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Verwahrung zu behalten, wurde angenommen, wornach dem Feldmarschall die entsprechende Antwort zu erteilen sein würde3.

III. Baldige Besetzung der Stelle des Unterrichtsministers

Der Minister des Inneren brachte wiederholt die Notwendig- und Dringlichkeit der Besetzung der Ministerstelle für den öffentlichen Unterricht zur Sprache4.

Da man sich bei der heutigen Besprechung über die Wahl der Person für dieses Portefeuille nicht vereinigen konnte, so wurde dieser Gegenstand einer weiteren Beratung vorbehalten5.

IV. Zinsenzahlung an Wiener Hauseigentümer aus Anlaß der Hofquartierreluitions­entschädigungsforderungen

Der Finanzminister entwickelte aus Anlaß eines bei ihm eingebrachten Gesuchs seine Auslegung der Ah. Entschließung bezüglich der Entschädigung der Wiener Hauseigentümer, welche die Last der Hofquartiere durch Kapitalerlag abgelöst oder hofquartierfreie Gründe angekauft haben.

Nach der Ah. Entschließung vom 30. Mai 1834 (St.R.Z. 207/161 ex 1832) soll den Hauseigentümern, welche die Hofquartierlast mit einem Kapital abgelöst haben, dieses zurückgezahlt und ihnen von 1820 an (dem Zeitpunkte der Einführung der Hauszinssteuer) bis zum Tage dieser Ah. Entschließung vier Prozent und von da bis zur Auszahlung|| S. 183 PDF || des Kapitals fünf Prozent Zinsen vergütet werden. Mit der Ah. Entschließung vom 19. Oktober 1841 (St.R.Z. 3776/3540) wurde in einem speziellen Falle die Anwendung obiger Ah. Entschließung auch dort zugestanden, wo zwar die Hofquartierlast mit keinem Kapital abgelöset, wohl aber für den mit der Zusicherung der Hofquartierfreiheit erworbenen Grund ein aus dieser Rücksicht höherer Kaufschilling vermeintlich erlegt worden war. Bei der Verschiedenheit beider Fälle, und da im letztern eine Reluierung der Hofquartierlast wirklich nur fingiert erscheint, glaubte der Finanzminister, die Bestimmungen der Ah. Entschließung vom 30. Mai 1834 hinsichtlich der Verzinsung für Fälle letzterer Art nicht in Anwendung bringen zu dürfen, und erbat sich behufs einer gleichförmigen Behandlung aller ähnlichen Fälle hierzu die Zustimmung des Ministerrates, welche auch erteilt ward6.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Olmütz, den 25. März 1849.