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Nr. 5 Ministerrat, Olmütz, 19. Dezember 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; anw. Schwarzenberg, Stadion, Krauß, Bach, Cordon, Bruck, Thinnfeld; BdE. (Schwarzenberg 22. 12.), Stadion, Krauß 8. 4., Bach 8. 4., Cordon, Thinnfeld, Kulmer; außerdem anw. Geringer (nur bei I); abw. Kulmer.

MRZ. 2985 – KZ. fehlt –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll der unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers zu Olmütz am 19. Dezember 1848 abgehaltenen Sitzung des Ministerrates.

I. Organisierung Siebenbürgens

Der in die Sitzung berufene Ministerialrat Baron Geringer erstattete das ihm aufgetragene Referat über den Weg, welcher zur neuen organischen Gestaltung von Siebenbürgen einzuschlagen wäre. Vorerst beleuchtet der Referent die Wünsche der sächsischen Nation in Siebenbürgen, welche im wesentlichen dahin gehen, unmittelbar der österreichischen Kaiserkrone untergeordnet und von dem österreichischen Gesamtministerium nach den festzustellenden konstitutionellen Formen regiert zu werden1. Er zeigte, daß diese Wünsche dem historischen Rechte dieser Nation und den wohlverstandenen Interessen des Sachsenlandes sowohl als der Gesamtmonarchie entsprechen und || S. 31 PDF || daß daher deren huldreiche Willfahrung von Seite Sr. Majestät nicht nur in staatsrechtlicher Beziehung vollkommen zulässig, sondern auch vom politischen Standpunkte aus rätlich wäre. Der moralische Eindruck eines solchen entschiedenen Schrittes würde sehr groß und kräftigend für die gute Sache sein.

Baron Geringer verlas hierauf die von ihm verfaßten Entwürfe des in diesem Sinne zu erlassenden Ah. Reskriptes an die Universität der sächsischen Nation (zugleich Landtag und Appellationsgericht), wodurch ihre Bitten gewährt werden und ein kaiserlicher Kommissär als Mittelsperson zwischen dem Ministerium und dem die Zivil- und Militäradministration leitenden FML. Puchner bestellt wird.

Dieser Entwurf, sowohl als ein weiterer über das gleichzeitig an das sächsische Volk zu erlassende, mehr populäre Manifest wurden von sämtlichen Ministern in der Hauptsache völlig entsprechend befunden, und man beschloß, diese Entwürfe nach vorausgegangener sorgfältiger Prüfung und Berichtigung des Textes der Ah. Schlußfassung zu unterziehen2.

Was nun das siebenbürgische Gubernium betrifft, so ist diese Behörde auf eine so unglückliche Weise, aus teils feindlich gesinnten, teils unbrauchbaren Individuen zusammengesetzt, daß man derselben durchaus keine administrative Tätigkeit gestatten darf, wenn man anders die Befestigung der Ruhe und der kaiserlichen Macht im Lande wünscht. Das Gubernium dürfte daher bis zu dessen völliger Reorganisierung bloß auf die richterlichen Funktionen beschränkt bleiben. Die Entfernung des als Landeschef fungierenden Grafen Mikó sei gleichfalls eine Notwendigkeit, da sich dieser Mann auf eine in politischer Beziehung keineswegs tadellose Weise betragen hat3. Dies könnte entweder durch dessen völlige Entfernung vom Dienste, unter Abforderung der an ihn angeblich erflossenen Ah. Handschreiben vom 14. und 15. November l.J.4, oder aber auf diese Weise geschehen, daß ihm Baron Puchner sofort einen Urlaub mit der Weisung erteilt, sich unverzüglich zu entfernen. Die Regierung des Landes müßte unter den obwaltenden Umständen in militärischen Händen bleiben, und könnten Generalmajor Gedeon im Land der Szekler und Oberst Urban bei den Walachen den Mittelpunkt der provisorischen Militäradministration bilden. Das Thesaurariat aber wäre in seiner früheren Wirksamkeit und Stellung sowohl gegen die unteren Finanzbehörden im Lande als gegen die oberste Finanzleitung in Wien zu belassen. Eine plötzliche Veränderung im Organismus der Finanzbehörden würde nämlich jetzt ohne Zweifel nachteilige Wirkungen || S. 32 PDF || auf den Staatsschatz äußern, und vorderhand würde es genügen, das Personal von schlechten Individuen zu reinigen.

Mit dieser Grundidee waren alle Stimmen im Ministerrate einverstanden, und Graf Stadion behielt sich vor, die nunmehr durch Baron Geringer vollständig auszuarbeitenden Anträge und Erlässe ohne Verzug der Ah. Sanktion zu unterziehen5.

II. Anwerbung niederländischer Seeoffiziere

Der Minister des Äußern eröffnete, die in England gemachten Versuche, um sich von dorther tüchtige Marineoffiziere zum Behuf der Verbesserung unserer Kriegsmarine zu verschaffen, hätten zu keinem befriedigenden Resultate geführt6. Dagegen würde sich Fürst Schwarzenberg einen viel besseren Erfolg von einer in Holland zu machenden Tentation versprechen, zumal sich hoffen läßt, daß die niederländische Regierung (welche Gründe hat, sich gegen Österreich gefällig zu beweisen) eine solche Unterhandlung begünstigen und dem gewählten Offiziere auch das Recht zuerkennen dürfte, aus dem österreichischen Staatsdienste wieder in die holländische Marine, mit Vorbehalt des Ranges, zurückzutreten. Der Minister des Äußern gedenke daher den Grafen Károly mit dieser Mission zu betrauen7.

Diese Maßregel erhielt die allseitige Zustimmung8.

III. Moritz Graf Esterházy v. Galántha als österreichischer Bevollmächtigter beim Papst in Gaeta

Der Minister des Äußern erklärte, er halte es für nötig, daß unter den gegenwärtigen Konjunkturen Österreich einen Bevollmächtigten bei dem Papste, als Oberhaupt der katholischen Kirche, an seinem Zufluchtsorte im Königreiche Neapel akkreditiere9. Für diesen Posten dürfte sich vorzüglich der k.k. Gesandte in Haag, Graf Moritz Esterházy, eignen, und für den Fall, [daß] er diese Bestimmung wirklich erhielte, der dadurch erledigte Posten am k[öniglich] niederländischen Hofe dem gewesenen Minister Baron Doblhoff Ag. verliehen werden können. Fürst Schwarzenberg wird diesen Gegenstand in nähere Verhandlung bringen und seinerzeit weitere Anträge stellen10.

IV. Beiziehung von Italienern zu den Verhandlungen über die künftige Stellung des lombardisch-venezianischen Königreiches

Der Minister des Inneren entwickelte seine Ideen über eine dem lombardisch-venezianischen Königreich gegenüber zu ergreifende Maßregel, welche den Bewohnern jener Länder einen Beweis geben sollte, daß die österreichische Regierung || S. 33 PDF || sich ernstlich damit beschäftigt, jenes Königreich der konstitutionellen Freiheiten teilhaftig werden zu lassen und es mit den übrigen Provinzen organisch und unauflöslich zu verbinden11. Es wären durch freie Wahl der Provinzialkongregationen aus jedem Delegationsbezirk einer, im ganzen also 15 Deputierte, in das Ah. Hoflager zu berufen, um mit ihnen die Modalitäten der Organisierung im Lande sowohl als des Verbandes mit der Zentralregierung und Nationalvertretung zu beraten. Als Organ der Regierung für diese Beratung schiene Altgraf Salm12 durch Kenntnis des Landes und der Administration vorzüglich geeignet.

Obgleich im allgemeinen mit Graf Stadion einverstanden, daß eine Maßregel ähnlicher Art wie die vorgeschlagene sehr nützlich wirken dürfte, zeigten sich doch über die Einzelheiten der Ausführung, über die Textierung des Ah. Manifests etc. Meinungsverschiedenheiten im Ministerrate, so daß Graf Stadion sich vorbehielt, seinen Antrag über diesen Gegenstand der hohen Wichtigkeit für beide Länder wegen einer nochmaligen eindringlichen Prüfung zu unterziehen und hierauf den Gegenstand im Ministerrate abermals zur Sprache zu bringen13.

V. Eingriffe des Militärs in die Ziviladministration; Ernennung Gustav Grafen Chorinsky zum Landeschef in Niederösterreich

Der Minister des Inneren brachte zur Kenntnis, er habe sich mit dem Gouverneur Freiherrn v. Welden in enges Einvernehmen gesetzt, damit Eingriffe der Militärgewalt in die Ziviladministration, wie neulich die Entwaffnung des Landvolks ohne Wissen der politischen Autoritäten, sich in Niederösterreich nicht mehr wiederholen14.

Bei dieser Gelegenheit habe sich Graf Stadion überzeugt, daß der jetzige Vorstand der niederöster­reichischen Regierung, Hofrat Graf Lamberg, diesem schwierigen Posten durchaus nicht gewachsen sei. Er schlage daher vor, den Hofrat Grafen Chorinsky zum Landeschef in Niederösterreich zu ernennen, welcher die dazu nötigen Eigenschaften besitzt und die Landesstelle auf eine den Anforderungen der Zeit völlig entsprechende Weise zu leiten imstande ist.

Wurde einstimmig angenommen15.

VI. Gebühren für Franz Baron Kulmer

Der Finanzminister brachte die Bemessung der Gebühren für den Minister ohne Portefeuille Baron Kulmer in Anregung und glaubte, daß ihm, gleich den übrigen Ministern, der Gehalt und Einrichtungsbeitrag, jedoch keine Funktionszulage, und statt 2000 f. nur 1000 f. an Quartiergeld Ah. bewilligt werden dürften, da er nicht zu gleichen Repräsentationsauslagen wie die ein Portefeuille führenden Minister verpflichtet sei.

Über die Bemerkung des Ministerpräsidenten, daß Baron Kulmer immerhin eine seinem Range als Minister entsprechende Wohnung zu beziehen genötigt sein werde, || S. 34 PDF || vereinigten sich aber sämtliche Stimmführer auf Ag. Bewilligung folgender Bezüge: 8000 fl. an Gehalt, 2000 fl. Quartiergeld jährlich, 4000 fl. für die erste Einrichtung16.

VII. Unterordnung der ungarischen Finanzbehörden unter das österreichische Finanzministerium

Der Finanzminister erinnerte, daß das Vordringen der k.k. Truppen in Ungarn auch eine Verfügung bezüglich der Finanzbehörden in jenem Lande nötig mache. Dieselben dürften nämlich nunmehr direkt dem Finanzministerium untergeordnet werden. Gleichzeitig wäre auch die zur Vereinfachung des Geschäftsganges im Interesse des Verkehrs und des Staatsschatzes gleich vorteilhafte und längst als pium desiderium gehegte Vereinigung der deutschen und ungarischen Zollämter an der Zwischenzollinie in Ausführung zu bringen, wobei sich die Gelegenheit ergäbe, manche teils unbrauchbare, teils der österreichischen Regierung feindlich gesinnte Zollbeamte auszuscheiden.

Nachdem diesen Anträgen allseitig beigepflichtet wurde, wird Baron Krauß sich wegen deren Ausführung an den Fürsten Windischgrätz – im Wege des Ministerpräsidenten – wenden17.

VIII. Nichtanerkennung der ungarischen Banknoten

Über die bei diesem Anlaß gestellte Anfrage des Kriegsministers, ob die österreichische Regierung sich nicht sofort über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der ungarischen Banknoten aussprechen solle18, äußerte Baron Krauß, es scheine ihm jetzt der Zeitpunkt dazu noch nicht gekommen zu sein, da ein Ausspruch über die Ungültigkeit oder Wertverminderung dieser Banknoten leicht eine der Pazifizierung Ungarns sehr hinderliche Aufregung hervorbringen könne; andererseits sei ja das Publikum durch die Nullitätserklärung aller noch nicht sanktionierter Beschlüsse des ungarischen Reichstags bereits hinlänglich gewarnt, daher man auch dieses Papiergeld in den deutschen Provinzen gar nicht zu sehen bekomme19.

IX. Ernennung Anton Strobachs zum Appellationsgerichtsrat

Der Justizminister brachte die Ernennung des Reichstagsdeputierten Strobach zum böhmischen Appellationsrate in Antrag, wobei er bemerkte, daß, wenn diese Ag. Ernennung noch am 20. Dezember 1848, vor der beabsichtigten Wahl Strobachs zum Reichstagspräsidenten, erfolgte, derselbe diese Stelle, in welcher er für die Regierung sehr nützlich wirken wird, nicht aufzugeben gezwungen wäre.

Infolge der von Sr. Majestät erhobenen Einwendung, daß diese Ernennung zu einer höheren Staatsbedienstung, der aus politischen Rücksichten sehr wünschenswerten Wahl Strobachs zum Präsidenten leicht hinderlich sein könnte und man die wohlverdiente Beförderung dieses Mannes daher lieber einer späteren Zeit vorbehalten sollte, wo sie weder seine Wahl beirren, noch als ein Bestechungsmittel gedeutet werden könnte, nahm Dr. Bach seinen Antrag zurück, mit dem Vorbehalte, ihn nach Verlauf eines || S. 35 PDF || Monats, wo Strobach den Präsidentenstuhl wieder verläßt, abermals zur Sprache zu bringen20.

X. Vertretung aller deutschen Handelsinteressen in der Levante durch die k. k. Konsulate und in Amerika durch aufzustellende Reichskonsulate

Der Minister des Handels schlug vor, daß man sich österreichischerseits in Frankfurt anbieten sollte, alle deutschen Handelsinteressen und Handelsleute durch die k.k. Konsulate in der Levante vertreten und schützen zu lassen, gegen Zugestehung des Schutzes und Beistandes österreichischer Schiffe und Handelsleute durch die demnächst aufzustellenden besoldeten Reichskonsulate in Amerika. Dieser Schritt würde in politischer Beziehung den besten Eindruck hervorbringen und unsern transatlantischen Handel, welcher jetzt durch die unbesoldeten Konsuln aus der Klasse der Handelsleute sehr schlecht vertreten ist, nur förderlich sein.

Einstimmig angenommen21.

XI. Pension für die Familie des ermordeten FMLs. Franz Philipp Graf Lamberg

Der Kriegsminister erstattete seine Anträge wegen einer günstigeren Pensionierung der Witwe des unter so denkwürdigen Umständen im Dienste seines Monarchen gemordeten Grafen Lamberg.

In Erwägung des von Sr. Majestät hervorgehobenen Grundes, daß außerordentliche Verhältnisse auch eine ungewöhnlich günstige Behandlung der nachgelassenen Angehörigen rechtfertigen, vereinigte sich der Ministerrat zu dem von Sr. Majestät genehmigten Antrage auf Ah. Bewilligung von 2000 f. Pension für die Witwe und 400f. Erziehungsbeitrag für jedes der sieben Kinder, zusammen 4800 f22.

XII. Pensionierung des Oberststabsfeldarztes Ignaz Rudolf Bischoff Edler v. Alternstern; Ernennung Anton Kottmayers an seiner Stelle

Der Kriegsminister überreicht seinen Vortrag wegen normalmäßiger Pensionierung des Oberststabsfeldarztes Dr. v. Bischoff und wegen Ernennung des Stabsarztes Kottmayer an seine Stelle.

Die gegen den letztern von verschiedenen Seiten erhobenen Bedenken wurden vom Kriegsminister widerlegt und seine Anträge einstimmig angenommen23.

Die Erörterung der bei diesem Anlasse berührten Frage über die Zweckmäßigkeit der Aufhebung der Josephsakademie wurde einer besonderen Verhandlung vorbehalten.

XIII. Erhöhung des Armeetruppenstandes

Der Kriegsminister überreicht zwei Vorträge mit der Anzeige a) über die bereits verfügte Errichtung der 5. Divisionen bei sämtlichen Jägerbataillons im Wege der freien Werbung24 und b) über die Aufstellung der fünf Bataillons in der Warasdiner und Karlstädter Militärgrenze25.

Wurde zur Nachricht genommen.

XIV. Gedenkmünzen für die Tiroler Landesverteidiger von 1848

Baron Cordon stellte hierauf den Antrag wegen Prägung von Denkmünzen für die Tiroler Landesverteidiger im Jahre 1848. Ein gleiches ist bereits im Jahre 1797 geschehen, und die Verteilung dieser Auszeichnungen würde im Lande den Patriotismus zugleich lohnen und wecken. Die Medaille erhielte das Gewicht eines Silberguldens, und dürften bei 13.000 Stück davon verteilt werden. Erzherzog Johann erhielte eine von Gold26.

Einstimmig angenommen.

XV. Beförderung des kaiserlichen Flügeladjutanten Alexander Grafen Mensdorff-Pouilly zum Oberstleutnant

Antrag des Kriegsministers auf Beförderung des Flügeladjutanten Sr. Majestät Grafen Mensdorff zum Oberstleutnanta .27

XVI. Verlust der Regimentsinhaberrechte der FML. Johann Freiherr Hrabovsky v. Hrabova und Emerich Freiherr v. Blagoevich

Antrag des Kriegsministers, den Feldmarschalleutnants Hrabovsky und Blagoevich wegen ihres Benehmens in den ungarischen Wirren die Regimentsinhaberstellen zu entziehen28.

Die Anträge zu XV. und XVI. wurden angenommen.

XVII. Ankauf zweier Dampfschiffe des LLoyds für die österreichische Kriegsmarine

Baron Cordon erwähnte, daß er den FML. Martini bereits angewiesen habe, mit dem Lloyd wegen Ankaufs der für die k.k. Kriegsmarine benötigten Dampfschiffe „Imperatore“ und „Imperatrice“ in Verhandlung zu treten29.

XVIII. Gesuch des GMs. Leopold Ritter v. Rousseau d’Happoncourt um Ordensverleihung

Ein vom Generalmajor Rousseau erneuertes Gesuch um Ordensverleihung wird von dem Generalmajor Baron Cordon ablehnend erledigt werden, nachdem die Teilnahme des Generals Rousseau an den ungarischen Landtagsverhandlungen über die Militärbequartierung und Approvisionierung zu keinem erheblichen Resultate geführt haben, noch bei den jetzigen Umständen führen werden30.

XIX. Verbleib des FZMs. Laval Graf Nugent auf seinem Posten

Der Kriegsminister bringt zur Kenntnis, daß es von der Entfernung des kommandierenden Generals FZM. Graf Nugent von seinem Posten infolge der jüngst über ihn || S. 37 PDF || eingelaufenen vorteilhaften Äußerung des Fürsten Windischgrätz wieder abkommen dürfte31.

XX. Denkschrift der kroatisch-slawonisch-dalmatinischen Banalkonferenz über Militärangelegenheiten

Überreicht der Kriegsminister eine Denkschrift der Banalkonferenz für Kroatien, Slawonien und Dalmatien in Militärangelegenheiten32.

XXI. Vorschrift über die Versorgung der Witwen gefallenen Offiziere

In dem gegenwärtigen Augenblicke, wo so viele Offiziers ihr Leben für das Vaterland auf das Spiel setzen, schiene es höchst zeitgemäß, die von Sr. Majestät Kaiser Joseph II. erflossene Normalvorschrift über die Versorgung der Witwen und Waisen von Offiziers, welche vor dem Feinde oder später an Wunden gestorben sind33, durch eine bestimmtere und den Rücksichten der Billigkeit mehr entsprechende Vorschrift zu ersetzen.

Der Kriegsminister wird daher, unter Zustimmung des Ministerrates, Sr. Majestät einen im Vernehmen mit dem Finanzminister textierten Entwurf der zu erlassenden Ah. Resolution demnächst au. vorlegen34.

XXII. Gesuch des Pfarrers Johann Kurany um Kauf eines Grundstückes

Der Minister des Bergwesens entwickelt seinen Antrag auf Abweisung des Ah. bezeichneten Gesuchs des Pfarrers zu Ebensee Kurany um käufliche Überlassung eines Grundstückes35.

Gegen diesen Antrag wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben.

XXIII. Handhabung der an den Kaiser gerichteten Gesuche

Se. Majestät geruhten schließlich die Ah. Willensmeinung über die Manipulation mit den vielen Allerhöchstenorts einlangenden Gesuchen von Parteien zu eröffnen36. Diese Gesuche wären in drei Klassen zu scheiden: 1. Diejenigen, welche ganz besonderer Umstände wegen die Ah. Aufmerksamkeit in der Art auf sich gezogezogen haben, daß Se. Majestät darüber einen Vortrag des bezüglichen Ministeriums zu erhalten wünschen, ob und in welcher Art etwa ein Ah. Gnadenakt einzutreten hätte. Derlei Gesuche würden mit der Ah. Signatur an die Ministerien geleitet werden. 2. Gesuche, welche Se. Majestät geeignet finden, daß darüber von den Ministerien das Amt gehandelt werde. Derlei Eingaben würden mit der Aufschrift „ab imperatore“ an die Ministerien || S. 38 PDF || gelangen. 3. Die übrigen Gesuche endlich würden ohne alle weitere Bezeichnung an die Ministerien expediert.

Der Justizminister erlaubte sich in bezug auf die Gesuche zu 1. die unmaßgebliche Bemerkung, daß die Ah. Signaturb auf den Eingaben, da dieselbe von allen Unterbehörden gesehen und als die Ah. Absicht, einen Gnadenakt zu üben, gedeutet wird, nicht selten zur Folge hat, daß die Erhebungen und gutächtlichen Äußerungen mit Hinblick auf diese vermutete, aber wohl nicht immer zum Grund liegende Ah. Absicht in einem anderen Sinne ausfallen, als wenn die Berichterstatter ihre Meinung ohne Rücksicht ausgesprochen hätten. Dem Justizminister schiene es mehr Bürgschaft für die Erlangung völlig unbefangener Auskünfte und Anträge der Unterbehörden zu gewähren, wenn die Gesuche der ersten Art mit Ah. Kabinettschreiben an die Ministerien geleitet würden, wobei den Eingaben kein sichtbares Merkmal aufgedrückt wird.

Se. Majestät geruhten hierauf die Ah. Absicht auszusprechen, derlei Gesuche unter Beilegung eines die Ah. Signatur tragenden Blattes an die Ministerien zu leiten, welches Blatt im Ministerium zurückbehalten wird, damit jeder die unbefangene Meinungsäußerung beirrende Einfluß möglichst beseitigt werde37.

Olmütz, 22. Dezember 1848. Schwarzenberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt des vorliegenden Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph.