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Nr. 94 Ministerrat, Wien, 7. Juli 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Doblhoff, Baumgartner; außerdem anw. Komers (nur bei VI); abw. Wessenberg; BdE. Pillersdorf (8. 7.).

MRZ. 1398 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates am 7. Julius 1848 unter dem Vorsitze des interimistischen Ministerpräsidenten, zugleich Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Leitung des Außenministeriums während der Abwesenheit Wessenbergs

Der Ministerpräsident eröffnete den Inhalt eines von dem Minister des Auswärtigen unterm 7. l. M. an ihn gerichteten Schreibens1 über die Modalitäten der Führung der Geschäfte des Departements des Äußern während Baron Wessenbergs Reise nach Frankfurt in Begleitung Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Johann2. Die kurrenten Geschäfte hätte Staatsrat Baron Lebzeltern zu führen. Bei wichtigeren Geschäften, zu welchen die Kontrasignierung eines verantwortlichen Ministers notwendig erscheint, hätte der bezügliche Referent im Ministerium des Äußern dem Ministerpräsidenten Vortrag zu erstatten, und die Ausfertigung nur über dessen erfolgte Approbation stattzufinden. aÜbrigens [hätte] Graf Colloredo, dem die Bildung und Leitung des für die deutschen Geschäfte bestimmten Komitees übertragen worden ist, von allen Vorkommnissen Kenntnis zu nehmen,a Übrigens [hätte] Graf Colloredo, dem die Bildung und Leitung des für die deutschen Geschäfte bestimmten Komitees übertragen worden ist3, von allen Vorkommnissen Kenntnis zu nehmen,bauf die erforderlichen Veranlassungen aufmerksam zu machen, den Departementvorständen des auswärtigen Ministeriums die nötig erachteten Anleitungen zu erteilen und dem Ministerrate alles vorzuschlagen, was die Herstellung oder Erhaltung regelmäßiger Verbindungen mit allen Kabinetten erheischtb .

Der Ministerrat war mit diesen Modalitäten völlig einverstanden.

II. Beschluß des mährischen Landtages, alle Naturalabgaben gegen Entschädigung mit 1. 7. 1848 aufzuheben

Der Minister des Inneren überreichte seinen Vortrag vom 3. Julius 18484, worin auf Ag. Genehmigung des vom mährischen Provinziallandtag am 30. v. M. gefaßten Beschlusses angetragen wird, daß alle wechselseitigen Naturalabgaben, sie mögen aus dem Untertansverbande oder aus dem schutzobrigkeitlichen Verhältnisse entspringen, mit 1. Julius 1848 gegen eine nachträglich auszumittelnde Entschädigung aufzuhören haben5.

|| S. 527 PDF || Da dieser Beschluß das Ergebnis der weiteren Entwicklung jener Grundsätze ist, welche den Landtag bei seinen früheren Entscheidungen in dieser Angelegenheit geleitet haben6, so trat der Ministerrat dem Antrage auf Erteilung der Ah. Sanktion ehrerbietigst bei7.

III. Beantwortung der Anfrage des Sicherheitsausschusses über den Truppenstand in Wien

Der Wiener Sicherheitsausschuß hat an das Kriegsministerium die Anfrage gerichtet, wie stark das derzeit in und bei Wien garnisonierende Militär sei, dann, wieviel Truppen seit dem 26. Mai nach Wien gezogen und von hier wieder abgerückt seien8. Obgleich Graf Latour anfänglich geäußert hatte, daß sich diese die Kompetenz des Sicherheitsausschusses überschreitende Anfrage eigentlich zur einfachen Ablehnung eignen würde, beschloß doch der Ministerrat – in Erwägung, daß die Agitatoren das Publikum durch Vorspiegelung von einer stattfindenden geheimen Vermehrung der hiesigen Garnison zu Reaktionszwecken zu beunruhigen suchen – daß über diesen Punkt eine beschwichtigende allgemeine Erklärung in die Wiener Zeitung eingerückt und das niederösterreichische Generalkommando ermächtigt werde, dem Sicherheitsausschusse genaue Zifferndaten über den dermaligen Bestand der Wiener Garnison und den in der letzten Zeit eingetretenen Zuwachs und Abgang mitzuteilen9.

IV. Rückkehr des Kaisers nach Wien

Der Entwurf des infolge Ministerratsbeschlusses vom 6. Julius10 Sr. Majestät au. zu erstattenden Vortrages mit der Bitte, Allerhöchstdieselben wollen in Anbetracht der durch die Abreise Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Johann eingetretenen Schwierigkeiten in Führung der Regierungsgeschäfte geruhen, das Ah. Hoflager in Bälde wieder in der Haupt- und Residenzstadt Wien aufzuschlagen, wurde von dem Minister des Inneren vorgelesen und einstimmig angenommen11.

V. Bericht Jellačić' über Spannungen zwischen Ungarn und Kroaten

Ein Bericht des Banus Baron Jellačić an den Kriegsminister de dato 3. l. M. 12 wurde dem Ministerrate mitgeteilt, woraus erhellt, daß Baron Jellačić sein möglichstes tut, um einem blutigen Konflikte zwischen Kroatien und Ungarn vorzubeugen, daß jedoch bei dem Umstande, wo bedeutende Massen ungarischer Nationalgarden an der kroatischen Grenze aufgestellt sind, es immer möglich ist, daß ungeachtet des Bestrebens der beiderseitigen Autoritäten zur Aufrechterhaltung des Friedens der Kampf zum Ausbruch komme13.

VI. Bericht Carl Komers über die Lage in Böhmen

Der soeben aus Prag von seiner Mission zurückgekehrte Hofrat Komers 14 wurde in den Ministerrat berufen, um daselbst mündlich über das Resultat seiner Sendung zu relationieren, nachdem sowohl der vorläufig von ihm an den Kriegsminister erstattete Bericht de dato Prag 5. l. M. als die telegraphische Depesche vom 6. l. M. 15 auf diese mündliche Relation hingewiesen hatten.

Hofrat Komers stellte sich gleich nach seiner Ankunft in Prag dem Fürsten Windischgrätz sowohl als dem Gubernialpräsdidenten Grafen Leo Thun vor, fand aber beide so sehr gegen die unmittelbare Aufhebung des Belagerungszustandes eingenommen, daß er es nicht für geraten fand, von der ihm erteilten Befugnis zur Publizierung des diesfälligen Ministerratsbeschlusses Gebrauch zu machen16. Tags darauf habe er gesucht, sich über die Lage der Dinge in der Hauptstadt sowohl als auf dem flachen Lande in Böhmen näher zu unterrichten, und habe dabei die Überzeugung gewonnen, daß der Belagerungszustand ohne Gefahr für die öffentliche Ruhe wieder aufgehoben werden könne. Es sei nämlich keine Aufregung mehr zu bemerken, der Verkehr wiederhergestellt, die Entwaffnung vollendet, und namentlich habe der Präses der Untersuchungskommission17, Appellationsrat Taschek – welcher vor acht Tagen noch um die Aufrechthaltung des Martialgesetzes gebeten hatte, damit die mit dem Untersuchungsgeschäfte verbundenen Arrestationen und polizeilichen Amtshandlungen unbeirrt vorgenommen werden könnten – erklärt, daß auf dem gegenwärtigen Standpunkte der Untersuchung die Fortdauer des Belagerungszustandes nicht mehr notwendig erscheine, indem die am meisten beinzichtigten Individuen – 94 an der Zahl – bereits verhaftet seien und kaum mehr viele Verhaftungen notwendig werden dürften, sondern vielmehr die Entlassung mehrerer Individuen – darunter Graf Bouquoy18 und Baron Villani19 – bald Platz greifen dürfte.

Unter diesen Umständen habe Hofrat Komers seine Überzeugung von der Zulässigkeit, den Belagerungszustand aufzuheben, gegen den Gubernialpräsidenten ausgesprochen und, nachmals von dem letzteren unterstützt, auch den Kommandierenden Generalen für diese Idee zu gewinnen gesucht. Fürst Windischgrätz habe bei der zweiten Besprechung sich auch wirklich geneigt gezeigt, darauf einzugehen und nur den definitiven Beschluß auf den folgenden Tag verschoben. Allein, mittlerweile sei in des Fürsten Ansicht wieder ein bedeutender Umschwung dadurch eingetreten, daß eine Depuation des Magistrats- und Bürgerausschusses von Prag denselben dringend um die Fortdauer des Belagerungszustandes bat20, dem sie die Rettung von Leben und Eigentum so vieler || S. 529 PDF || Bürger verdanken und der sich andererseits für den Verkehr gar nicht nachteilig erweise. Fürst Windischgrätz erklärte, bei den vorhandenen Besorgnissen der Bürgerschaft und da auf dem flachen Lande viele Emissäre Aufruhr zu verbreiten streben, dermal den Belagerungszustand auf keinen Fall aufheben zu können, sondern er würde vielmehr, wenn diese Maßregel vom Ministerium ausgesprochen würde, seine Stelle als Kommandierender unter Veröffentlichung der Gründe seines Handelns augenblicklich niederlegen, wobei er freilich nicht für die daraus entstehenden Folgen bürgen könne. Auch Graf Thun schien nun die Sache aus einem anderen Gesichtspunkte zu betrachten. Infolge der Vorstellungen des Hofrats Komers über die Unvereinbarlichkeit des Belagerungszustandes mit den eben jetzt vorzunehmenden freien Wahlen der Abgeordneten zum konstituierenden Reichstage21, erklärte schießlich Fürst Windischgrätz, er sei bereit, durch eine öffentliche Kundmachung auszusprechen, daß für die Dauer der am 8. l. M. beginnenden Wahlen in Prag weder die Pressefreiheit noch das freie Assoziationsrecht, insoferne sich die Ausübung dieser Rechte auf die Wahlen bezieht, durch den Belagerungszustand der Stadt beeinträchtigt werden sollen22. Unter diesen Umständen habe Hofrat Komers seine Mission als beendigt betrachten müssen.

Wenn er übrigens die Aufhebung des Belagerungszustandes, bloß vom Gesichtspunkt der politischen Lage der Parteien in Prag betrachtet, als sofort zulässig ansehe, so halte er sich doch andererseits verpflichtet, auf die bedenklichen Folgen hinzudeuten, welche ein diesfälliger Auftrag des Ministeriums nach sich ziehen würde. Die infolge der Juniusereignisse23 und insbesondere auch durch die wiederholten Sendungen von Kommissären des Ministeriums nach Prag24 sehr gereizte Stimmung des Fürsten habe einen solchen Grad erreicht, daß man nicht zweifeln darf, er werde seinen Vorsatz, das Generalkommando niederzulegen, sogleich ausführen, wenn ihm die Aufhebung des Belagerungszustandes förmlich aufgetragen würde. Tut aber der Fürst diesen Schritt, so ist – wie Hofrat Komers glaubt – sehr zu besorgen, daß die Prager Garnison, welche mit einer Art schwärmerischer Begeisterung an ihrem Feldherrn hängt, die Stadt augenblicklich en masse verlassen und von Böhmen den Marsch nach Italien einschlagen werde. Die Gefahren, denen die ihrer Garnison unter den dermaligen Verhältnissen beraubte Stadt Prag preisgegeben wäre, sind in ihren Folgen kaum zu ermessen. Daß aber beinahe die ganze Prager Garnison, von den Stabsoffiziers bis zum Gemeinen herab, diesen Entschluß wirklich gefaßt hat und ihn zur Ausführung bringen würde, darüber könne Hofrat Komers bei den Erklärungen der verläßlichsten Gewährsmänner aus dem Stande der Stabsoffiziers und Auditoren die bestimmteste Versicherung geben. Da nach den von Hofrat Komers gegebenen Auskünften der öffentliche Verkehr in Prag durch die Fortdauer des Belagerungszustandes gar nicht beirrt wird, da ferner die Prager Bevölkerung, namentlich alle Wohlhabenden, die Fortdauer dieses Zustandes || S. 530 PDF || sehnlich wünschen, da weiters dieser Zustand das gute Einvernehmen zwischen der Bürgerschaft und dem Militär nicht gefährdet, sondern vielmehr noch fester begründet hat, da endlich in der vom Fürsten Windischgrätz angedeuteten Weise die Freiheit der Wahlen bei dem Fortbestande des Martialgesetzes gewahrt werden kann, so beschloß der Ministerrat, die Aufhebung des Belagerungszustandes dermal nicht imperative anzuordnen, sondern es dem Kommandierenden Generalen zu empfehlen, den Augenblick wahrzunehmen, wo dieser exzeptionelle Zustand ohne Bedenken wird aufgehoben werden können.

Daß übrigens Fürst Windischgrätz selbst diesen Zeitpunkt nicht als sehr ferne betrachtet, ergibt sich aus seinen Äußerungen gegen Hofrat Komers, worin er selbst auf einen Termin von acht Tagen (bis 14. l. M.) hinwies. Durch dieses Auskunftsmittel würde auch die Empfindlichkeit des um Böhmen und die ganze österreichische Monarchie hochverdienten Fürsten geschont.

Graf Latour übernahm es, in dieser Beziehung sofort das Nötige an den Fürsten Windischgrätz zu erlassen, damit die Deputiertenwahlen demnächst unbeirrt vor sich gehen können25.

Für den Fall Ew. Majestät den au. Antrag zu Z. II des gegenwärtigen Protokolls Ag. zu genehmigen geruhen, wird der entsprechende Resolutionsentwurf hierneben angereiht.

Ah. E. Ich habe den Inhalt des vorliegenden Protokolls zur Wissenschaft genommen. Erzherzog Johann. Wien, den 8. Juli 1848.