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Nr. 73 Ministerrat, Wien, 15. Juni 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Baumgartner; BdE. Pillersdorf (16. 6.), Franz Karl (20. 6.).

MRZ. 1114 et 1115 – KZ. –

Protokoll der Ministerratssitzung vom 15. Juni 1848 unter dem Vorsitze des provisorischen Ministerpräsidenten, Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Einnahme Vicenzas

Der Kriegsminister Graf Latour teilte bei Eröffnung der Sitzung dem Ministerrate die von dem FML. Baron Welden aus Conegliano vom 12. d. M. mittelst Kuriers erhaltene erfreuliche Nachricht1 mit, daß Vicenza am 10. d. M. von den k. k. Truppen genommen und die päpstlichen Soldaten vermöge der abgeschlossenen Kapitulation gezwungen worden sind, über den Po zurückzugehen2.

Das Nähere über diese Waffentat des Feldmarschalls Grafen Radetzky enthält die außerordentliche Beilage zur Wiener Zeitung vom heutigen Tage3.

II. Verhandlungen zur Beendigung der Blockade von Triest

Der Minister des Inneren Baron Pillersdorf brachte einen gestern abends von dem küstenländischen Gouverneur Grafen Salm erhaltenen Bericht4 zur Kenntnis des Ministerrates, worin gemeldet wird, daß Albini, Konteradmiral der sardinischen Flotte, die förmliche Blockadeerklärung gegen Triest5 herausgegeben habe. Graf Salm bemerkt, daß in Triest an 20 Millionen Gulden britischen und über 10 Millionen Francs französischen Eigentumes sich befinde, und daß den Repräsentanten dieser Mächte daran liege, den Platz Triest unversehrt zu erhalten, weshalb sie denn auch gerne die Hand zu Unterhandlungen bieten würden, um einen Seefrieden zu erhalten. Der Gouverneur Graf Salm kommt daher auf seinen früheren (in einem vorhergehenden Protokolle bereits erwähnten) Antrag6 zurück, es möchte ihm gestattet werden, allenfalls einverständlich mit dem Kommandierenden Grafen Gyulai Unterhandlungen mit Albini zur Erlangung eines Seefriedens zu pflegen.

Während dieser Gegenstand bei dem Ministerrate besprochen wurde, kam von dem Staats- und Konferenzrate Baron Lebzeltern ein Schreiben an den Minister des Inneren, || S. 429 PDF || womit ihm eine Depesche des französischen Konsuls in Triest vom 13. d. M. über denselben Gegenstand mitgeteilt wurde7.

Der französische Konsul drückt darin Besorgnisse hinsichtlich des französischen Eigentumes in Triest mit dem Bemerken aus, daß seine Regierung gerne ein Übereinkommen mit dem Konteradmiral Albini unterstützen würde. Dieser würde ohne Zweifel von allen Feindseligkeiten abstehen, wenn die Flotte ihrem Eigentümer, der Stadt Venedig, zurückgestellt würde (während die Flotte doch offenbar ein österreichisches Eigentum ist) u. dgl. Schließlich bemerkte der Konsul, daß es sowohl dem österreichischen als dem französischen Interesse zuträglich wäre, wenn Österreich wenigstens keine Abgeneigtheit zu einer Negoziation zeigen würde.

Da die Pazifikation des lombardisch-venezianischen Königreiches ohnedies ein Wunsch der österreichischen Regierung ist und sie deshalb auch schon wesentliche Schritte gemacht hat, so einigte sich der Ministerrat in der Ansicht, daß dem Grafen Salm und dem Grafen Gyulai von den betreffenden Ministerien zu eröffnen wäre, daß, da die Pazifikation von Triest nicht ausgehen könne, zu den allenfälligen Unterhandlungen mit Albini, jedoch immer mit Rücksicht darauf, daß die Ehre der österreichischen Waffen dadurch nicht kompromittiert werde, die nötigen Instruktionen gehörigenorts eingeholt werden mögen8.

III. Standrechtliche Verfahren gegen Zivilpersonen in Krakau

Der Minister der Justiz Baron Sommaruga brachte die bereits gestern erwähnte Bitte des Kommandierenden in Krakau Grafen Schlik zur Sprache, ihm das Recht einzuräumen, jene Zivilpersonen, welche Soldaten zur Untreue verführen oder zu verführen suchen, nach dem militärischen Standrechte zu behandeln9.

Nachdem der Justizminister von den diesfälligen Akten nähere Einsicht genommen, geht sein Antrag nun dahin, daß dem Ansinnen des Grafen Schlik nur dann Folge gegeben werden könnte, wenn die Zivilautoritäten in Krakau außer Wirksamkeit wären. Solange dies aber nicht der Fall sei, so wäre eine standrechtliche Behandlung der Zivilpersonen nach den militärischen Gesetzen eine Verletzung der Konstitution, welche niemanden seinem ordentlichen Richter zu entziehen gestattet. Eine solche Verfügung erscheine aber auch nicht notwendig, weil Zivilpersonen, welche sich des oberwähnten Verbrechens schuldig machen, nach dem für Zivilpersonen in Galizien und im Krakauer Gebiete angedrohten standrechtlichen Verfahren behandelt werden können.

|| S. 430 PDF || Graf Schlik hätte demnach, wenn er es für notwendig findet, diese Standrechtsvorschrift für Krakau zu republizieren und nach der Instruktion für Zivilpersonen verfahren zu lassen.

Diese Ansichten werden dem Kriegsminister zur Anweisung des FML. Grafen Schlik mitgeteilt10.

IV. Verhinderung der Rückkehr der ausgewiesenen böhmischen Studenten nach Wien

Um zu verhüten, daß die von hier weggewiesenen böhmischen Studenten nicht wieder, wie es bereits geschehen, zurückkehren, wird der Minister der öffentlichen Arbeiten alle Stationen der Staatseisenbahn anweisen, daß sie durchaus keine Freibillets hergeben11.

V. Wunsch nach Änderung der indirekten in direkte Wahlen

Der Minister des Inneren eröffnete dem Ministerrate, daß gestern eine Deputation des Sicherheitsausschusses bei ihm gewesen sei, welche eine Abänderung des provisorischen Wahlgesetzes12 dahin zu erlangen wünschte, daß die indirekten Wahlen in direkte verwandelt werden möchten.

Die Deputation verlangte vor allem die Gründe zu erfahren, warum indirekte Wahlen beliebt worden seien. Auf die umgekehrt gestellte Frage, warum sie direkte Wahlen wünschen, erwiderten sie, daß dadurch alle Komplikationen beseitiget würden. Der Minister bemerkte hierauf, daß er das auch wohl erwogen habe, daß aber von den direkten Wahlen darum abgegangen worden sei, weil man sie wegen der bei großen Zusammenkünften leicht vorkommenden tumultuarischen Auftritte für unausführbar schon in der Stadt, noch mehr aber auf dem Lande, gehalten habe.

Auf den Einwurf, daß in England direkte Wahlen seit mehr als einem Jahrhunderte bestehen, wurde entgegnet, daß man sich in England durch eben diese lange Zeit in das konstitutionelle System bereits hineingelebt habe, daß man dort nicht scheue, 50 und mehr Meilen zurückzulegen, um seine Stimme abzugeben, was aber bei uns nicht der Fall sei. Ferner seien bei uns auch die Arbeiter Wähler, denen dadurch ein Recht eingeräumt werden wollte, das sie aber gewiß als eine Last ansehen würden, wenn sie wegen der Wahl sechs und mehrere Meilen reisen und durch mehrere Tage ihren Erwerb verlieren müßten13.

Auf die Frage, warum diese Gründe, mit welchen sie einverstanden zu sein schienen, zur Beruhigung nicht bekanntgemacht werden, entgegnete der Minister, dies geschehe darum, weil alles, was zur Begründung gesagt werden kann, noch immer Einwendungen zuläßt, und weil es ihm wirklich häufig an Zeit gebricht, über alles zu schreiben.

|| S. 431 PDF || Schließlich bemerkte der Minister, daß es mehr die Sache des Gemeinde- als des Sicherheits­ausschusses gewesen wäre, sich um diese Angelegenheit anzunehmen.

Die Deputation nahm sich vor, darüber eine Zusammentretung mit dem Gemeindeausschusse zu veranstalten, verkannte aber nicht, daß die Zeit schon zu weit vorgerückt sei, um an den Wahlen diesmal noch eine Änderung zu erwirken.

Ob dieser Gegenstand nicht noch einmal zur Sprache kommen werde, müsse abgewartet werden14.

VI. Einberufung des böhmischen Landtages

Derselbe Minister brachte zur Kenntnis des Ministerrates die Ah. Entschließung vom 6. Juni d. J.15 wegen Einberufung des Landtages in Böhmen auf Grundlage der Ah. Entschließung vom 8. April d. J. nebst dem diesfälligen Ausschreibungspatente16.

VII. Entwurf des Nationalgardegesetzes

Baron Pillersdorf machte bekannt, daß der Entwurf zu einem Nationalgardegesetze, worüber vor allem der Verwaltungsrat der Nationalgarde vernommen wurde, nach vielen Betreibungen endlich an ihn zurückgelangt sei17. Die von dem Verwaltungsrate und von dem provisorischen Oberkom­mandanten der Nationalgarde, Oberstleutnant Pannasch18, hierüber gemachten Bemerkungen sind so ziemlich übereinstimmend, nur läßt sich der letztere in eine Gliederung der Nationalgarde in Brigaden, Bataillons, Kompanien usw. ein.

Dieser Gegenstand wird nun bei dem Ministerium des Inneren verhandelt, wozu Regierungsrat Reich als Referent bestimmt worden sei. Der Minister des Inneren erbat sich nun auch einen Abgeordneten von Seite des Kriegsministeriums, wozu Graf Latour den General Cordon bestimmt hat.

Nach geschlossener Konzertation wird Baron Pillersdorf diesen Gegenstand dem Ministerrate vortragen19.

VIII. Truppenverlegungen

Mit dem angeschlossenen au. Vortrage vom 13. Juni d. J., Z. 192420, bringt der Kriegsminister Graf Latour die von ihm bereits verfügte Disponierung des Husarenregimentes König Württemberg aus Galizien nach Ungarn statt des dahin bestimmt gewesenen Palatinal-Husarenregimentes aus Böhmen, mit der Bitte zur || S. 432 PDF || Ah. Kenntnis, Ew. Majestät wollen diese seine Verfügung nachträglich Ah. zu genehmigen geruhen.

Das erstere Regiment ist jenes, von dem eine Eskadron aus Galizien bereits förmlich entwichen ist21, und dessen längeres Verweilen daselbst der kommandierende General FML. Baron Hammerstein wegen der in der Mannschaft vorherrschenden Sehnsucht nach ihrem Vaterlande geradezu für gefährlich erklärt22.

Die nachträgliche Ah. Genehmigung der gedachten Verfügung des Kriegsministers dürfte nach dem au. Erachten des Ministerrates keinem Anstande unterliegen23.

IX. Neubesetzung der Teschener KreishauptmannsteIle

Der vorliegende Vortrag des Ministers des Inneren vom 13. Juni d. J., Z. 1925/184824, hat zum Gegenstande: a) die Pensionierung des Teschner Kreishauptmannes, Hofrates Anton Aloys Ritter v. Gläser, mit der vollen systemmäßigen Hofratspension, und b) die Wiederbesetzung dieses Kreishauptmannspostens.

Ad a) Der Kreishauptmann Hofrat Ritter v. Gläser dient beinahe 50 Jahre, darunter über 33 Jahre als Kreishauptmann mit aller Auszeichnung und ist nun wegen vorgerückten Alters dienstunfähig; seine Versetzung in den wohlverdienten Ruhestand kann daher keinem Anstande unterliegen. Daß seine Dienstleistung in jedem Anbetrachte ausgezeichnet war, beweisen die Ah. Entschließungen vom 2. Juli 1829 25, 11. Februar 1843 26 und 6. Februar 1847 27, laut welcher demselben der österreichische Adelsstand, der kaiserlich österreichische Leopoldorden und der Titel und Charakter eines Hofrates verliehen worden ist. Der mährisch-schlesische Gubernialvizepräsident Graf Lazansky und der Minister des Inneren tragen demnach an, daß v. Gläser in den wohlverdienten Ruhestand versetzt und ihm über seine beinahe 50jährige ausgezeichnete Dienstleistung die Ah. besondere Zufriedenheit zu erkennen gegeben werde. Was die Bitte des Kreishauptmannes, Hofrates v. Gläser, um die volle systemmäßige Hofratspension von 4000f. anbelangt, meint der Vizepräsident Graf v. Lazansky, daß, wenn die dermaligen finanziellen Verhältnisse der Gewährung dieser Bitte hinderlich sein sollten, ihm doch die Zusicherung dieses Genusses erteilt werden möchte, sobald die dermalige Finanzkrisis ihr Ende erreicht haben wird.

Mit diesem Antrage ist der Minister des Inneren nicht einverstanden, weil v. Gläser bereits mehrere Ah. Gnadenauszeichnungen erhalten hat, seinem Gesuche um den || S. 433 PDF || Hofratsgehalt erst mit Ah. Entschließung vom 12. November 1847 28 keine Folge gegeben wurde und die Finanzen jede mögliche Schonung dringend erheischen. Derselbe trägt daher nur auf eine Pensionierung mit den bisherigen systemisierten Bezügen eines Kreishauptmannes an.

Zu b) Der Minister des Inneren hält ferner die baldige Wiederbesetzung der Teschner Kreishauptmannstelle für dringend notwendig. Dieser Kreis ist nämlich an der Landesgrenze von Galizien, Ungarn und Preußisch-Schlesien, er ist noch immer von der Notstandskalamität, von Epidemien und anderen Drangsalen heimgesucht, welche Umstände einen tüchtigen Kreisvorstand daselbst notwendig machen. Für diesen Posten bringt Baron Pillersdorf den Teschner ersten Kreiskommissär Hermann Pokorny in Antrag, welcher vom Grafen Lazansky als einer der vorzüglichsten Beamten der Provinz geschildert wird, über 30 Jahre dient, streng rechtlich, besonnen, konziliatorisch ist und allgemeine Achtung genießt, und der Graf Lazansky deshalb für die dermal gleichfalls erledigte Iglauer Kreishauptmannstelle primo loco in Vorschlag gebracht hat.

Der Minister des Inneren hält jedoch den Pokorny für die Teschner Kreishauptmannstelle noch für geeigneter, weil er den größten Teil seiner Dienstzeit in den zwei schlesischen Kreisen zugebracht und insbesondere in Teschen als zweiter und erster Kreiskommissär gedient hat.

Für die Iglauer Kreishauptmannstelle wird Baron Pillersdorf einen anderen au. Vortrag erstatten.

Der Ministerrat erklärte sich mit den Anträgen des Ministers des Inneren vollkommen einverstanden29.

X. Errichtung von Bergschulen in Vordernberg und Příbram

Schließlich erbat sich der Minister der öffentlichen Arbeiten die vorläufige Zustimmung des Ministerrates in Ansehung der Hauptrichtpunkte einer von ihm beabsichtigten Verhandlung, nämlich der Errichtung einer Bergschule. Diese bestand, wie bekannt, bisher in Schemnitz, allein die dort zwischen den Nationalitäten entstandenen Mißhelligkeiten machen die weitere Beschickung dieser Schule untunlich, und es muß für einen Ersatz dafür gesorgt werden30.

Für die theoretische technische Vorbildung der Montanistiker seien die polytechnischen und technischen Institute zu Wien, Prag und Grätz vollkommen zureichend, und es handle sich nur noch darum, für den praktischen Teil des Faches Vorkehrungen zu treffen. Diese dürften nach der Ansicht des Ministers der öffentlichen Arbeiten darin bestehen, wenn an einer oder zwei Bergstädten der deutschen und slawischen Provinzen Professoren für die Praxis des Bergbaues bestellt würden. Als || S. 434 PDF || die geeigneten Plätze hiezu bezeichnet der Minister Baumgartner Vordernberg31 und Příbram32.

In Vordernberg halten die steiermärkischen Stände bereits einen praktischen Professor, und es stünde zu erwarten, daß sie auch einen zweiten auf ihre Kosten bestellen würden. Da man aber mit Vordernberg nicht allein ausreicht, so wäre eine solche praktische Schule auch in Příbram zu errichten und zwei Lehrer auf Staatskosten zu bestellen, da die böhmischen Stände wegen der beschränkten Mittel des Domestikums sich wohl nicht zur Übernahme der Kosten herbeilassen würden.

In Příbram befindet sich ein dem Prager Erzbischofe gehöriges unbenütztes Schloß, dessen Lokalitäten zu der beabsichtigten Bergschule mit Zustimmung des Erzbischofs, welcher darum angegangen werden würde, verwendet werden könnten.

Der Ministerrat fand gegen die Einleitung solcher Verhandlungen nichts zu erinnern, nur wäre nach der Bemerkung des Finanzministers Freiherrn v. Krauß vorzügliche Rücksicht darauf zu nehmen, daß auf praktischen Bergschulen nicht bloß für den Flötz-, sondern auch für den Gangbau Sorge getragen werden müsse, um in beiden praktische Anweisung zu erhalten, worauf der Minister Baumgartner die nötige Rücksicht zu nehmen versprach33.

Den Anträgen des tg. Ministerrates zu VIII und IX dürften die nebenstehenden Entwürfe zu Ah. Entschließungen entsprechen, welche der Ah. Genehmigung Ew. Majestät in tiefster Ehrfurcht unterzogen werden.

Ges. 20. Juni. Franz Karl. Vidi. Der übrige Inhalt dieses Vortrages dient Mir zur Wissenschaft. Ferdinand. Innsbruck, am 21. Juni 1848.