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Nr. 72 Ministerrat, Wien, 14. Juni 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Baumgartner, Lebzeltern (in Vertretung Wessenbergs); abw. Doblhoff, Wessenberg; BdE. Pillersdorf (14. 6.), Franz Karl (19. 6.).

MRZ. 1091 et 1092 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates am 14. Juni 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidio des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Baron Pillersdorf.

I. Schreiben Doblhoffs über a) die Nichtanerkennung der provisorischen Regierung in Prag, b) die ständische und die Wiener Deputation in Innsbruck

Schreiben des Ministers Baron Doblhoff aus Innsbruck vom 11. Juni 1848, KZ. 1905/18481, mit der Ah. Entschließung über den Vortrag des Ministerrates vom 9. Juni 1848 2 wegen Nichtanerkennung der zu Prag konstituierten provisorischen Regierung3.

Diese Ah. Entschließung vom 11. Juni wird der Minister des Inneren , da gegenwärtig infolge der Ereignisse vom 12. Juni zu Prag4 der Gubernialpräsident Graf Thun nicht frei ist, dem zur Untersuchung derselben am 13. mit Graf Mensdorff dahin abgesandten Hofrate Klezansky5 (welcher laut telgraphischer Nachricht heute um 4 Uhr früh daselbst angekommen ist6) mit der Weisung eröffnen, daß er auf die Befreiung des Grafen Thun wirke und sofort die weiteren Befehle erwarte7.

Außerdem gibt das Schreiben zu einer Verfügung keinen Anlaß, und der Minister des Inneren hob nur noch den Umstand als bemerkenswert hervor, daß Graf Stadion erklärt habe, die Bildung eines neuen Ministeriums nicht übernehmen zu können8.

Der Minister des Inneren teilte bei dieser Gelegenheit auch das Resultat einer Unterredung mit der vom Ah. Hoflager zurückgekehrten ständischen Deputation über den ihr und der großen Wiener Deputation daselbst zuteil gewordenen Empfang mit, woraus hervorgeht, daß die ständische Deputation auf die große Wiener Deputation || S. 423 PDF || so günstig eingewirkt hat, daß man sich sogar in eine Prüfung der dem Ah. Hofe bezüglich der Rückkehr nach Wien zu bietenden Garantien, nämlich Auflösung des Sicherheitsausschusses und der Akademischen Legion, freilich mit dem Zweifel eingelassen hat, ob der Sicherheitsausschuß dazu werde zu bestimmen sein9.

II. Freilassung der italienischen Geiseln

Mit Bezug auf die im Ministerrate vom 13. Juni gemachte Mitteilung Casatis aus Mailand vom 5. d. [M.]10 machte der Minister des Inneren den Antrag, die dermalen noch in unsern Händen befindlichen italienischen Geiseln in ihre Heimat zu entlassen. Diese Maßregel wird seines Erachtens (abgesehen davon, daß die Zurückbehaltung von Geiseln den Grundsätzen der Humanität und des unter zivilisierten Nationen geltenden Völkerrechts widerspricht) hier insbesondere durch die doppelte Rücksicht geboten, einmal um zu zeigen, daß es der österreichischen Regierung mit dem nun durch Grafen Colloredo zu pflegenden Pazifikationsgeschäfte11 ernst und sie geneigt sei, noch bestehende Anlässe zur Erbitterung und Feindseligkeit zu beheben; dann, weil die österreichische Regierung, nachdem sie mit der Ergreifung der Geiseln die Initiative gemacht, wohl auch verbunden erscheint, mit deren Freigebung ebenfalls die Initiative zu ergreifen.

Der Kriegsminister wandte dagegen ein, daß, nachdem der größte Teil dieser Geiseln mit den Waffen in der Hand, also im offenen Aufruhr ergriffen worden, die Freigebung derselben als Initiative von Seite der österreichischen Regierung bei der k. k. Armee zuverlässig einen üblen Eindruck machen werde, und daß er daher, wenn er gleich der angetragenen Maßregel im Grundsatze nicht entgegentreten wolle, doch daran die Bedingung knüpfen müsse, daß der Moment, davon Gebrauch zu machen, in die Hände des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und rücksichtlich des zum Pazifikationsgeschäfte bevollmächtigten Grafen Colloredo gelegt werde, weil die österreichische Regierung außerdem gar keine Garantien für die Erreichung ihrer Absicht haben würde.

Der Minister des Inneren entgegnete darauf: Er für seine Person müsse jedenfalls auf der sogleichen Freilassung dieser Geiseln bestehen, weil er sich davon und von der daraus folgenden Besänftigung der erbitterten Gemüter die größte moralische Wirkung zugunsten des bevorstehenden Pazifikationsgeschäftes erwarte, wogegen weder das ursprüngliche Anhalten der Geiseln noch deren fernere Zurückbehaltung von irgend einem Vorteile für die österreichische Regierung gewesen. Es sei nämlich bisher damit nichts anderes erreicht worden, als daß die Italiener Repressalien genommen haben. Die Angabe, als sei der größte Teil mit Waffen ergriffen worden, scheine nicht ganz richtig, indem sich sehr viele Zivilpersonen, z. B. der Delegat Belatti, darunter befinden; gesetzt aber, sie wäre wahr, so hätten die Ergriffenen als Landesverräter vor Gericht gestellt und nicht monatelang ohne Prozedur von einem Orte zum andern – gegen alle Grundsätze der Humanität und des Völkerrechts – herumgezogen werden sollen.

|| S. 424 PDF || Warum aber der Moment, wann von der Freigebung Gebrauch zu machen wäre, in die Hände des Ministers des Äußern gelegt werden soll, leuchte umso weniger ein, als die Regierung nur im Gesamtministerium vertreten wird und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten als ein Agent und Mitglied desselben kaum im Besitze mehrerer Anhaltspunkte als das Ministerium sein dürfte, um hierüber entscheiden zu können.

Bei der Umfrage erklärte sich der Justizminister durchaus mit dem Minister des Inneren einverstanden, weil die italienischen Geiseln, da sie nicht gefangengehalten werden, wegen ihres Einflusses auf die inländische Bevölkerung in unsern Ländern gefährlicher sind als in ihrer Heimat, ihre längere Anhaltung also, abgesehen davon, daß sie bisher für den Hauptzweck keinen Vorteil brachte, mit Bedenken für die innere Ruhe verbunden ist, wogegen die sogleiche Freilassung derselben die italienische Regierung bestimmen wird, auch ihrerseits die noch zurückbehaltenen österreichischen Geiseln freizulassen.

Auch der Finanzminister erklärte sich für die Freigebung dieser Geiseln. Die Haupteinwendung, die dagegen gemacht wurde, ist, daß sie in flagranti delicto des Hochverrats oder Aufruhrs ergriffen worden. Dies würde nur ihre gerichtliche Verfolgung zur Folge haben, die man aber gegen sie nicht wird einleiten wollen und können, so wenig als gegen die Urheber des 13. März oder 15. Mai. Wollte man aber die Geiseln wegen des Unglücks unserer Waffen noch länger zurückbehalten, so würde dies als ein Akt der Verzweiflung und der Rache nicht mit Unrecht bezeichnet werden. Dagegen ist, nach dem Inhalte des Schreibens von Casati vom 5. d. [M.] zu schließen, von einer entgegenkommenden Maßregel der österreichischen Regierung ein günstiger Eindruck auf die Mailänder mit Zuversicht zu hoffen, und es wird ihnen dann jeder Vorwand zur längeren Anhaltung des Grafen O’Donell12 und der andern österreichischen Geiseln benommen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten endlich, in thesi ebenfalls für die Freilassung, erklärte sich bezüglich der Modalität der Ausführung mit dem Kriegsminister einverstanden. Den Italienern gegenüber, die alle Vorteile berechnen und aufs beste zu benützen verstehen, erscheint es als ein Gebot der Klugheit, auch unsererseits nichts aus der Hand zu lassen, was, bei der Friedensunterhandlung gehörig benützt, derselben und einer etwaigen Gegenforderung Gewicht geben kann. Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, würde die Freigebung der Geiseln in die Hände des mit dem Pazifikationsgeschäfte Bevollmächtigten und beziehungsweise des Ministers des Äußern gelegt, zum Vorteile der Pazifikationsunterhandlung benützt werden können, und – wenngleich um einige Tage später – als durch eine unmittelbar vom Gesamtministerium ausgehende Verfügung doch wirksamer die Absichten der Regierung unterstützen.

Hiernach und da der Finanzminister die Entscheidung über die Modalität der Ausführung dem weitern Ermessen anheimgestellt hatte, glaubte der vorsitzende Minister des Inneren , hierwegen in einem besonderen Schreiben den Minister des Äußern, Baron Wessenberg, angehen zu sollen13.

III. Leitung Galiziens durch Wilhelm Freiherr v. Hammerstein-Equord und Graf Agenor Gonuchowski

Eine Anzeige von FML. Baron Hammerstein, kommandierender General, und Gołuchowski, Gubernialvizepräsident in Galizien, über die nach Abreise des Grafen Stadion auf dessen Aufforderung übernommene Leitung der Provinz ward zur Notiz genommen14.

IV. Blockade Triests durch die sardinische Flotte

Bericht des Grafen Salm aus Triest vom 12. Juni15 Die Stadt hat sich aus Anlaß der bevorstehenden, seit 11. Juni bereits in Wirksamkeit gesetzten Blockade von Triest16 an die deutsche Bundesversammlung gewendet, um von ihr Intervention zu verlangen17. Es wird darin dringend um Verstärkung der Garnison gebeten, was auch vom Militärkommandanten Grafen Gyulai in einer dem Kriegsminister zugekommenen Depesche verlangt wird18, mit der Anzeige, daß infolge der eingetretenen Blockade die Stadt in Belagerungsstand erklärt worden und Graf Gyulai die Zivil- und Militärgewalt übernommen hat. Der Kriegsminister hat unter einem verfügt, daß die gewünschte Verstärkung mit zwei Bataillons samt Geschütz von Görz und Wien aus nach Triest abgehe19.

V. Verstärkung der österreichischen Eskader

Übergab derselbe seinen Vortrag vom 14. Juni 1848, KZ. 191320, über die eingeleitete Verstärkung der k. k. Eskader21, wozu Ew. Majestät, nachdem auch von Seite des Finanzministers nichts dagegen erinnert worden ist, die nachträgliche Ah. Genehmigung zu erteilen geruhen22.

VI. Besetzung mehrerer Generalsposten

Auch gegen den Antrag desselben vom 12. Juni 1848, KZ. 222123, wegen Besetzung von mehreren Generalsposten ergab sich in der Hauptsache kein Anstand. Nur bezüglich des Obersten Chizzola, Unterleutnant bei der lombardo-venezianischen Garde, ergab sich das Bedenken, ob es denn itzt an der Zeit sei, bei dieser Garde eine Personalbeförderung eintreten zu lassen, worauf der Kriegsminister auch von seinem || S. 426 PDF || diesfälligen Antrage für gegenwärtig, jedoch unter Vorbehalt des Rangs für Chizzola, abstand.

Der Erledigungsentwurf zu diesem Vortrage wird Ew. Majestät mittelst eines besondern Referatsbogens zur Ah. Schlußfassung vorgelegt24.

VII. Standrecht in Krakau

Eine Bitte des bev[ollmächtigten] Hofkommissärs in Krakau, FML. Grafen Schlik, um die Ermächtigung, das militärische Standrecht gegen Zivilpersonen proklamieren und vollziehen zu dürfen25, welche auf der so häufig gewordenen Verführung von Soldaten zum Abfall betreten werden, ward dem Justizminister zur vorläufigen Vergutachtung übergeben26.

VIII. Auftritt des Anton Hye vor dem Sicherheitsausschuß

Derselbe ward auch aufgefordert, aus Anlaß eines Auftretens des Professors Hye im Sicherheitsausschusse, wo derselbe erklärt haben soll, die Minister seien wegen der Vorgänge des 26. Mai in Anklagestand zu setzen27, die nötigen Materialien zu sammeln und zu ordnen, welche zur vollständigen Beleuchtung dieser Ereignisse und sohin zur Rechtfertigung des Ministeriums dienen können; dann aber auch die Frage in Überlegung zu nehmen, ob Hye nach jener Äußerung noch länger Generalsekretär im Ministerio des öffentlichen Unterrichts bleiben könne28.

IX. Zeitpunkt der Aufhebung der Natural-, Robot- und Zehentleistungen in Mähren

Die mährischen Stände haben am Landtage beschlossen, mit Rücksicht auf das Robotablösungspatent29 schon mit 1. Juli 1848 die Natural-, Robot- und Zehentenleistung aufhören zu lassen und wegen Ausmittlung der Entschädigung dafür eine Kommission zu bestellen30. Zu ersterem bedürfen sie der Ah. Genehmigung Ew. Majestät, welche der Minister des Inneren in einem besondern Vortrage sich erbitten31, zugleich aber wegen der Dringlichkeit dieser – ohnehin den Ah. Absichten entsprechenden || S. 427 PDF || Maßregeln – den Ständen sub spe altissimi rati die entsprechende Erledigung hinausgeben wird32.

X. Vertragserneuerung mit der „Wiener Zeitung“

Erbat sich der Finanzminister bezüglich der Erneuerung des Kontrakts mit den v. Ghelenschen Erben als Unternehmer der Wiener Zeitung33 auf Grundlage der nach Bogen oder Zeilen zu leistenden Entschädigung für die ämtlichen Aufsätze34, dann wegen Auffindung eines ganz geeigneten Redakteurs für die Aufsätze, welche jederzeit dem Systeme des Ministeriums zu folgen hätten, die Mitwirkung des Ministers des Inneren35.

Ges. 19. Juni. Franz Karl. Vidi. Ah. E. Der Inhalt dieses Protokolls dient zur Nachricht. Ferdinand. Innsbruck, am 21. Juni 1848.