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Nr. 60 Ministerrat, Wien, 3. Juni 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Baumgartner; BdE. Pillersdorf (4. 6.), Franz Karl (10. 6.).

MRZ. 969 – KZ. –

Protokoll der Ministerratssitzung vom 3. Juni 1848 unter dem Vorsitze des provisorischen Ministerpräsidenten, Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Einstellung der Werbung fürs Militär

Der Kriegsminister Graf Latour brachte zur Kenntnis der Ministerrates, daß nach einer vor kurzem erhaltenen Meldung die Werbungen für das Militär, welche heute ihren Anfang genommen haben, wieder eingestellt werden mußten1. Nachdem einige Individuen bereits angeworben waren, entstand durch böswillige Einflüsterungen, daß man die Angeworbenen nicht nach Italien, sondern anderswohin schicken werde, daß man die Arbeiter dadurch nur schwächen wolle, um den Zurückbleibenden dann umso sicherer Meister zu werden u. dgl., ein großer Lärm, die aufgerichtete Werbstätte wurde zertrümmert, die Nationalgarde und das Militär zogen sich zurück, und das Werbungsgeschäft fand gleich bei seinem Anfange das Ende2.

II. Bitte um baldige Rückkehr des Kaisers nach Wien

Zu dem Ministerratsprotokolle vom gestrigen Tage (2. Juni d. J.), an dessen Schlusse sich darauf beschränkt wurde, Ew. Majestät au. zu bitten, die in das Ah. Hoflager in Innsbruck abgehende Wiener Deputation Ag. empfangen und dieselbe einer huldreichen Antwort würdigen zu wollen3, wird nach dem Antrage des Ministers des Inneren und dem ihm beistimmenden Ministerrate noch die weitere dringende au. Bitte hinzugefügt, Ew. Majestät wollen die Zurückkunft nach Wien möglichst zu beschleunigen und alle jene Personen zu entfernen geruhen, welche Allerhöchstdieselben davon abraten oder daran hindern wollen. Die öffentliche Stimmung werde immer trüber, fordere gebieterisch die baldige Zurückkunft Ew. Majestät nach Wien, und die perversive Partei beute die Abwesenheit Ew. Majestät zu ihrem Vorteile aus und finde Anklang4.

III. VerhaIten der Kameralgefällsadministration gegenüber der provisorischen Regierung in Prag

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß teilte dem Ministerrate den von dem k. k. Kameralgefällenadministrator zu Prag Hofrat May erhaltenen Bericht vom 30. v. M.5 mit, worin derselbe meldet, daß er zum Gubernialpräsidium daselbst berufen worden sei, wo ihm mitgeteilt wurde, daß sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine provisorische Regierung in Prag gebildet habe6, daß der Kommandierende Fürst Windischgrätz und der Appellations [gerichts] präsident Graf Mittrowsky durch ihre Unterschrift ihre Zustimmung hierzu gegeben haben7 und daß er (Hofrat May) ein gleiches tun möge.

Hofrat May erwiderte, daß die Kameralgefällenadministration dem Finanzministerium unterstehe und von ihm keine diesfällige Weisung erhalten habe; daß von der Kameralgefällenverwaltung keine legislative Verfügungen erlassen werden, sondern diese von den politischen Behörden ausgehen, und daß, wenn Ew. Majestät eine Änderung in dem Ministerium machen wollten, dieses ohne viel Zeitverlust erfolgen könnte. Da Hofrat May sich zugleich die Weisung erbittet, wie er sich zu benehmen habe, so will der Finanzminister demselben erwidern, daß er das von ihm in diesem Falle eingehaltene Benehmen und die Verweigerung der Unterschrift nur gutheißen könne, worin ihm der Ministerrat vollkommen beistimmte8.

Der Kriegsminister Graf Latour behielt sich übrigens vor, von dem Kommandierenden Fürsten Windischgrätz hinsichtlich der oberwähnten Mitfertigung einen aufklärenden Bericht und Rechtfertigung abzufordern9.

IV. Polizeibericht über die Stimmung in Wien

Der Minister des Inneren Baron Pillersdorf las hierauf einen Bericht der hiesigen Polizeioberdirektion vom gestrigen Tage10 vor, worin unter anderm vorkommt, daß die Mißstimmung über die Abwesenheit Ew. Majestät immer zunehme, daß man die Drohung vernehme, wenn bis zum nächsten Montag über die Ah. Rückkunft keine befriedigende Auskunft erfolge, die kaiserlichen Insignien einzureißen und eine provisorische Regierung einzusetzen, daß der neue Oberkommandant der Nationalgarde Oberstleutnant Pannasch11 sich eines ungeteilten Beifalles erfreue, daß die Bürger über die vielen Wachen, welche sie zu leisten haben, bereits zu klagen anfangen u. dgl.

Dieser Stimmungsbericht wird dem Minister des Handels, der Industrie und des Ackerbaues Freiherrn v. Doblhoff zukommen gemacht12.

V. Untersuchung gegen Anton Hye

Der Sicherheitsausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten hat gestern den 2. Juni d. J. folgendes kundgemacht und auch dem Ministerium mitgeteilt13: 1. Die Untersuchung gegen Professor Hye und die Mitangeklagten ist samt allen || S. 369 PDF || Voruntersuchungsakten der kompetenten Gerichtsbehörde zu übergeben14; 2. Das Ministerium ist unverzüglich unter Hinweisung auf den Erlaß vom 27. v. M.15 anzugehen, daß die Untersuchung öffentlich vorgenommen werde. 3. Nach geschehener Übergabe der Voruntersuchungsakten sind die Wachen von der Wohnung des Professors Hye gegen Abgabe seines Ehrenwortes, sich nicht ohne ausdrückliche Ermächtigung der kompetenten Gerichtsbehörde aus Wien zu entfernen, zurückzuziehen. 4. Das Publikum soll möglichst schnell von den gefaßten Beschlüssen in Kenntnis gesetzt werden. Der Justizminister Freiherr v. Sommaruga machte mit Beziehung auf diese Kundmachung dem Ministerrate bekannt, daß nach einer mündlichen Anzeige des Vorstehers des hiesigen Kriminalgerichtes, Appellationsrates Philipp, die erwähnten Voruntersuchungsakten an das Kriminalgericht gelangt seien. Er bemerkte, daß nach einer vorläufigen Besprechung mit den Räten diese nichts finden, was dem Professor Hye zur Last gelegt werden könnte. Heute soll der Gegenstand bei dem Kriminalgerichte zur Verhandlung kommen16.

Nach dem Ministerialbeschlusse vom 27. v. M. soll die Untersuchung öffentlich vorgenommen werden. Das Kriminalgericht muß zuerst in die Erörterung der Frage eingehen, ob der Fall des Professors Hye und der Mitangeklagten zu einer Untersuchung geeignet sei oder nicht, und es frägt sich nun, ob schon bei dieser Erörterung die Öffentlichkeit einzutreten habe, oder erst dann, wenn auf die Einleitung der Untersuchung erkannt worden ist.

Da wir bisher kein organisiertes und normiertes öffentliches Gericht haben und dem Ministerrate nicht wohl zusteht, dem Kriminalgerichte hierüber über eine mündliche Anfrage Weisungen zu erteilen, so wurde beschlossen, das Einschreiten des Ausschusses dem Kriminalgerichte mit dem Auftrage zuzufertigen, in Erwägung zu ziehen, wie das gegenwärtige, gesetzlich bestehende Verfahren mit der vom Ministerrate unterm 27. v. M. versprochenen öffentlichen Untersuchung zu vereinbaren sei, und hierüber an den Justizminister sich zu äußern.

Der Justizminister Freiherr v. Sommaruga hat sogleich den diesfälligen Auftrag an das hiesige Kriminalgericht erlassen17.

VI. Ausschreibung der Reichstagswahlen in Oberösterreich

Der Minister des Inneren besprach hierauf ein von dem obderennsischen Regierungspräsidenten Baron Skrbensky erhaltenes Dienstschreiben18 bezüglich des || S. 370 PDF || Ministerialerlasses vom 30. v. M.19 wegen Ausschreibung und schleuniger Vornahme der Wahlen der Abgeordneten zur Kammer des konstituierenden Reichstages, damit dieser am 26. d. M. hierorts eröffnet werden könne. Baron Skrbensky bemerkt in diesem Schreiben, daß die Ausschreibung der Wahlen für den Reichstag in Wien (bevor er noch durch die Ereignisse vom 15. Mai20 ein konstituierender ward) von Ew. Majestät und nicht von den Ministern geschehen sei. Der Ministerialerlaß vom 30. v. M., womit die Ausschreibung der Wahlen für die konstituierende Versammlung angeordnet wird, entbehre der Sanktion des Staatsoberhauptes. Baron Skrbensky treffe zwar die nötigen Vorbereitungen, damit die Wahlen nach diesem letzteren Erlasse ohne Verzug vorgenommen werden, erbitte sich aber über den verschiedenen Vorgang bei diesen zwei Ausschreibungen eine baldige Aufklärung.

Der Minister des Inneren wird dem Regierungspräsidenten erwidern, daß die Minister dem Reichstage und Ew. Majestät für ihre Amtshandlungen verantwortlich sind und daß den Regierungsorganen nur obliege, ihre Anordnungen genau und schleunig zu vollziehen.

Der Ministerrat erklärte sich damit vollkommen einverstanden21.

VII. Reichstagswahlen

Aus diesem und dem oberwähnten böhmischen Fall nahm derselbe Minister die Veranlassung, der sorgfältigen Erwägung des Ministerrates zu unterziehen, ob und was zur sichereren Zustandekommung des Reichstages in Wien von Seite des Ministeriums etwa jetzt zu geschehen habe, und zur Rechtfertigung der Minister vor dem Publikum, daß sie nichts in dieser Beziehung verabsäumt haben, bekanntzumachen sei. Käme nämlich der Reichstag hier nicht zustande (und man weiß gegenwärtig noch nicht, ob die Provinzen unter den dermaligen Umständen den Reichstag zu beschicken geneigt sein werden), so würde man dieses Nichtzustandekommen den Ministern zur Last legen. Um dieses abzuwenden, dächte der Minister des Inneren, daß schon jetzt von den Provinzen einige Personen des Vertrauens, etwa 20 an der Zahl zusammen, hierher zu berufen wären, um sich mit ihnen vorläufig über die Vorbereitungen zum Reichstage zu besprechen, ihnen das Programm des Reichstages mitzuteilen und ihre allenfälligen Wünsche diesfalls zu vernehmen. Diese Vertrauensmänner würden sich auch von dem Zustande der Stadt Wien selbst persönlich überzeugen und beurteilen können, ob die Abhaltung des Reichstages hier möglich sei u. dgl.

Dagegen wurde erinnert, daß man nicht sicher sei, ob die Provinzen selbst diese Vertrauensmänner hierher senden würden, in welchem Falle das Ministerium neuerdings kompromittiert wäre, daß man nicht weiß, von wem und wie diese Vertrauensmänner zu wählen seien, daß diese vorläufige Vereinigung dem Frankfurter 50er-Ausschusse22 gleichen würde und daß dem Ministerium die Ah. Schlußfassung über die letzte Ausschreibung der Wahlen zum konstituierenden Reichstage noch unbekannt sei.

|| S. 371 PDF || Der Ministerrat glaubt demnach, daß die oberwähnte Maßregel nicht zu veranlassen, sondern damit noch einige Zeit zuzuwarten sei23.

VIII. Loyalitätsadresse der Kärntner Stände an den Kaiser

Baron Pillersdorf teilte weiter dem Ministerrate eine an Ew. Majestät gerichtete Loyalitätsadresse der Stände Kärntens24 mit, worin dieselben nebst Versicherungen ihrer Treue und Anhänglichkeit mit Beziehung auf die Ereignisse in Wien vom 15. Mai25 die Überzeugung aussprechen, daß die allenfalls wünschenswerten Änderungen an der Verfassung nur im konstitutionellen Wege anzustreben gewesen wären, und daß die Provinzen derlei ungesetzlichen Anmaßungen nicht billigen können26.

IX. Enthebung Graf Hoyos' vom Oberkommando der Wiener Nationalgarde

Der Minister des Inneren zeigte endlich an, daß er ein Schreiben von dem gewesenen Oberkommandanten der Wiener Nationalgarde, Grafen Hoyos, erhalten habe27, worin dieser seinen Dank für die Enthebung von dem Oberkommando der Nationalgarde28, gleichzeitig aber den Wunsch ausspricht, daß, da er zu diesem Oberkommando mittelst eines Ah. Kabinettschreibens ernannt wurde29, auch seine Entlassung in dieser ehrenvollen Art erfolgen dürfte.

Der Ministerrat nimmt keinen Anstand, diese Bitte des Grafen Hoyos ehrfurchtsvoll zu unterstützen und fügt demgemäß den Entwurf eines diesfälligen Ah. Kabinettschreibens zur Ag. Genehmigung bei30.

X. Bewilligung der Tafelgelder für Ludwig Freiherr v. Welden

In dem vorliegenden au. Vortrage vom 3. Juni d. J., Z. 211731, bittet der Kriegsminister Graf Latour um die Ah. Bedeckung der verfügten Anweisung der Tafelgelder jährlicher 8000f. für den Kommandanten des dritten Armeekorps, FML. Baron Welden, und zwar vom 20. Mai 1848 als dem Tage der Übernahme des Korpskommandos32 und für die Dauer desselben.

Nachdem Ew. Majestät erst mit der Ah. Entschließung vom 13. Mai 1848, Z. 184333, den Korpskommandanten FML. Grafen Wratislaw und Baron D’Aspre gleiche Tafelgelder vom Tage der Übernahme des Korpskommandos zu bewilligen geruhet haben, || S. 372 PDF || so kann der Ministerrat keinen Anstand nehmen, auch in dem vorliegenden Falle auf die Ag. Genehmigung ehrfurchtsvoll anzutragen34.

XI. Dienstresignation Hermengild Ritter v. Francesconis bei Belassung seines Hofrattitels

Der Minister der öffentlichen Arbeiten v. Baumgartner hat bereits in dem Ministerratsprotokolle vom 31. Mai d. J.35 die Andeutung gemacht, daß der Generaldirektor der Staatseisenbahnen Hofrat Ritter v. Francesconi um Bewilligung des Austrittes aus dem Ah. Dienste unter Belassung des Titels und Charakters eines k. k. Hofrates gebeten habe, und daß er über dieses Gesuch mit Francesconi noch Rücksprache pflegen wolle.

Mit dem vorliegenden au. Vortrage vom 3. d. M., Z. 211836, trägt der Minister Baumgartner auf die Ag. Gewährung dieses Gesuches des v. Francesconi an. Hofrat v. Francesconi ist in allen Kategorien seiner Dienstleistung, welche mit Einschluß der zehnjährigen Militärdienste 37 Jahre beträgt, mit Ehren bestanden und hat sich in seiner Eigenschaft als Generaldirektor der Staatseisenbahnen sogar der Auszeichnung würdig gemacht, mit dem Orden der Eisernen Krone begnadiget zu werden37. Die Belassung des Titels und Charakters eines k. k. Hofrates scheint daher dem Minister v. Baumgartner nur eine Folge der Fortdauer der Ah. Gnade zu sein, der sich v. Francesconi in keiner Art unwürdig gemacht hat.

Der Ministerrat erlaubt sich diesen Antrag bei Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu unterstützen38.

Die den Anträgen zu IX, X und XI entsprechenden Erledigungsentwürfe werden hierneben der Ah. Genehmigung Ew. Majestät in tiefster Ehrfurcht unterzogen.

Ges. 10. Juni. Franz Karl. Vidi. Ferdinand, Innsbruck, am 11. Juni 1848