MRP-1-1-01-0-18480521-P-0047.xml

|

Nr. 47 Ministerrat, Wien, 21. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums); BdE. Pillersdorf (23. 5.), Franz Karl (26. 5.).

MRZ. 956 – KZ. –

Protokoll der Mittagssitzung des Ministerrates vom 21. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidium des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Baron Pillersdorf.

I. Vatikanische Italienpolitik; Abreise des österreichischen Botschafters

Baron Lebzeltern teilte folgende Notizen mit:

aus Rom1: daß der Papst von seinen jüngst gemachten Erklärungen in betreff des Kriegs in Italien nicht abgegangen sei2 und die ganze weltliche Macht im Kirchenstaate von Minister Marziani3 ausgeübt werde; daß der k. k. Botschafter Graf Lützow zwar seine Pässe noch nicht erhalten habe, aber seine Abreise vorbereite4, nach Malta zu gehen gedenke und in Ansehung seines großen Hausstandes sowie wegen der Mittel zur Reise in Verlegenheit sei, weshalb ein besonderes Einschreiten beim Finanzminister werde gemacht werden5; daß endlich der Botschaftsrat v. Ohms zur Vertretung der geistlichen Angelegenheiten in Rom zurückbleibe6.

II. Allocution des Papstes; Reisepläne Graf Hartigs

Vom Grafen Hartig: über den guten Eindruck, den die Allocution des Papstes auf die Bischöfe des lombardisch-venezianischen Königreichs und den Klerus gemacht hat; dann über das Vorhaben des Grafen Hartig, sich nach Verona zu begeben7, wovon jedoch der Kriegsminister Kollisionen mit dem Feldmarschall Grafen Radetzky besorgt und deshalb Verwahrung dagegen einlegt8.

III. Ansuchen um englischen Seeschutz

Aus Triest: über Besorgnisse des Gouverneurs vor nachteiligen Folgen fürs Küstenland und Dalmatien aus dem Herannahen der neapolitanischen Flotte und der Deblockierung Venedigs durch sie9, nachdem der Versuch, den Kommandanten des auf der Reede von Triest vor Anker liegenden englischen Kriegsschiffes Terrible zum Schutze Österreichs mitzuwirken vergeblich gewesen10.

In dieser Beziehung ist die englische Regierung im diplomatischen Wege bereits angegangen worden11, und es wird auf Antrag des Baron Pillersdorf sofort auch der englische Botschafter am hiesigen Hofe angegangen werden, zu dem gleichen Zwecke bei seiner Regierung die geeigneten Schritte zu machen12.

IV. Umsturzversuch in Paris

Ein Schreiben aus Paris über den – nach den neuesten Berichten mißlungenen – Versuch vom 15. Mai, die dortige Regierung zu stürzen und die Nationalversammlung zu sprengen13.

V. Deutsche Bundesangelegenheiten

Aus Frankfurt: über die Bitte des GM. Grafen Nobili um Enthebung von dem ihm übertragenen Amte eines Triumvirs der exekutiven Bundesgewalt14, dann über den Antrag des Bundestagsgesandten Grafen Colloredo, daß für diese Stelle einer der höchstgestellten österreichischen Staatsmänner bestimmt werde15 ,worüber jedoch vorerst || S. 283 PDF || das Gutachten des – bis 24. Mai erwarteten – Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn v. Wessenberg einzuholen wäre16.

VI. Ungarische Klage über die k. k. Internuntiatur in Konstantinopel

Aus Konstantinopel: daß die dort befindlichen Ungern einen Club gebildet und beschlossen haben, eine Deputation mit Klagen über die k. k. Internuntiatur an Se. k. k. Hoheit den Herrn Erzherzog Palatin abzusenden17.

Hiervon wird – mit Zustimmung des Ministerrates – der königlich ungrische Minister Fürst Esterházy vorläufig mit dem Ersuchen in die Kenntnis gesetzt, die Deputation zur Artikulierung ihrer Beschwerden auffordern zu lassen, damit die Internuntiatur in die Lage versetzt werde, sie punktweise beantworten zu können18.

VII. Abberufung Moritz Graf v. Dietrichsteins

Aus London: die Bitte des Grafen Dietrichstein um Abberufung von seinem Botschafterposten, welche ohne Anstand zu gewähren sein wird19 und

VIII. Urlaubsansuchen Joseph Graf v. Ugartes

Aus Stuttgart: ein Urlaubsgesuch des k. k. Gesandten Grafen Ugarte20.

IX. Schweizer Neutralität; österreichische Truppenverstärkungen in Vorarlberg

Auf die Frage des Vorsitzenden über die diplomatischen Beziehungen Österreichs zu den auswärtigen Mächten überhaupt glaubte Baron Lebzeltern das ungestörte freundliche Verhältnis der Regierungen von Frankreich, England, Rußland, Preußen und die wiederholte nachdrückliche Erklärung der schweizerischen Regierung zur Aufrechthaltung der Neutralität versichern zu können21. In letztrer Beziehung bemerkte jedoch Graf Latour , daß Se. k. k. Hoheit der Herr Erzherzog Johann einen Einfall von Freischaren aus der Schweiz in Vorarlberg besorgen, weswegen bereits die erforderlichen militärischen Dispositionen getroffen worden seien22.

X. Kundmachung Graf Leo Thuns über die Abreise des Kaisers

teilte Baron Pillersdorf die telegraphische Antwort aus Prag über die gestern dahin gestellte Frage23, auf welche Art der Landeschef Graf Thun zur Kenntnis der Abreise Ew. Majestät gekommen, mit. Sie lautet: „Was ich am 19. bekannt machte, || S. 284 PDF || war von jemand aus der nächsten Umgebung Ihrer Majestäten in Ihrem Auftrage einem mir befreundeten Manne diktiert worden. Auch hier fehlt es noch an Nachrichten über die Reise des Kaisers. Prag ist ruhig; zwischen den nationalen Parteien hat eine Versöhnung stattgefunden.“24

Diese Depesche enthält die vollständige Rechtfertigung des Ministerrats gegen den Verdacht, als habe er die Kundmachung des Grafen Thun vom 19. d. [M.] veranlaßt; sie setzt aber auch weitern Nachforschungen in dieser Beziehung ein Ziel. Baron Pillersdorf hat übrigens den Grafen Thun zur umständlicheren Darstellung hierüber in einem schriftlichen Berichte aufgefordert25.

XI. Berichte über die Reise des Kaisers

Notizen über die Reise Ihrer Majestäten und den Eindruck davon aus Linz und Salzburg. Aus Linz berichtet der Regierungspräsident26, daß die Bestürzung allgemein war, und alle Stände sich vereinigten, die loyalsten Gesinnungen auszudrücken, Gut und Blut für Ew. Majestät und das Ah. Haus zu opfern. Man trug auf ein allgemeines Aufgebot und auf strenge Abwehr fremder Emissäre und Ruhestörer an. Ersters lehnte der Regierungspräsident ab, für letzters versicherte er die Mitwirkung der Regierung. Eine Deputation reiste Ew. Majestät nach und war so glücklich, mit dem Militärkommandanten von Linz FML. Graf Wrbna von Ew. Majestät in Salzburg empfangen zu werden. Von dort liegt ein Polizeirapport vor, der die Ankunft und Weiterreise Ew. Majestät in der Nacht vom 18. auf den 19. meldet27, sowie daß auf Veranlassung des Grafen Bombelles daselbst ein Manifest über den Anlaß und den Beweggrund der Entfernung Ew. Majestät aus Wien gedruckt, die offizielle Bekanntmachung desselben aber von den inzwischen angekommenen Grafen Hoyos und Wilczek darum unterdrückt worden sei, weil dessen Inhalt mit den hierüber in Wien von Seite des Ministeriums veröffentlichten Erklärungen28 vielleicht nicht im Einklange stehen dürfte. (Ein Abdruck davon war dennoch in Dr. Endlichers Hände schon gekommen.) – Von Salzburg wird eine Deputation nach Innsbruck abgehen, um Ew. Majestät gleich der Linzer Deputation zu bitten, die beiden Städte bei Allerhöchstdero Rückkehr durch einiges Verweilen daselbst zu beglücken.

Baron Pillersdorf hat die obgedachten Verfügungen des Regierungspräsidenten in Linz gebilligt29 und den Gouverneur von Tirol aufgefordert, alles zu tun, damit für die Bequemlichkeit, Ruhe und Sicherheit Ew. Majestät und der Ah. Personen gesorgt || S. 285 PDF || werde, auch regelmäßige Berichte über das Befinden Ew. Majestät zu erstatten30. Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Johann wurde eine Abschrift dieser Weisung mit der Bitte in ähnlichem Sinne mitgeteilt31.

Die Reisedetails werden durch die Wiener Zeitung zur Kenntnis des Publikums gebracht32 – mit Ausnahme der Nachricht über die beabsichtigte Erlassung eines Manifests, da selbe als bloße Polizeinotiz und weil das Manifest zurückgehalten worden, zur Verlautbarung nicht geeignet sein dürfte. Baron Sommaruga und Doblhoff würden sich für dessen Bekanntmachung erklärt haben, nachdem ein Abdruck davon doch hierher gekommen ist und das Publikum einer derartigen Erklärung Ew. Majestät mit Spannung entgegensieht33.

XII. Beförderung Graf Gustav Chorinskys und Ignaz Blaschkes

Durch Graf Chorinskys Beförderung zum Hofrate bei der obderennsischen Regierung34 ist die Kreishauptmannsstelle in Salzburg erledigt worden. Zur Versehung derselben wird der Regierungssekretär Blaschke als der tüchtigste bezeichnet. Baron Pillersdorf behält sich daher vor, Ew. Majestät denselben hiefür in Antrag zu bringen35.

XIII. Galizisches Memorandum

Wurde der Bericht des Grafen Stadion36 über das ihm mitgeteilte, vom bestandenen politischen Zentralkomitee der Nationalgarde in Wien unterstützte Memorandum der polnischen Deputation37 vorgelesen. Dasselbe enthält in 21 Punkten Klagen gegen die lf. Beamten in Galizien und schließt mit der Bitte, zur Untersuchung derselben eine Kommission bestehend aus sechs Gliedern der Nationalgarde, zwei Beamten und zwei polnischen Deputierten von Wien nach Galizien abzusenden.

Graf Stadion wiederlegt punktweise unter Beziehung auf die verhandelten Akten, die teils gegen ihn selbst, teils gegen die andern Verwaltungsbeamten erhobenen Klagen, nimmt alle Verantwortung für die Amtshandlungen der letztern auf sich, bedauert den Abgang einiger von den Beschwerdeführern berufenen, aber nicht beigebrachten Beweisstücke, weil ihm dadurch die Gelegenheit benommen ist, selbe näher zu würdigen; erklärt, die angesuchte Untersuchungskommission, so seltsam und gesetzwidrig auch deren Zusammensetzung wäre, im Bewußtsein seiner stets redlichen Absichten und pflichtmäßigen Vorgänge nicht scheuen zu dürfen und bittet, seinen Rechtfertigungsbericht (samt einem Auszuge der ihn unterstützenden Akten, da im Berichte sehr oft bloß auf den Inhalt derselben hingewiesen ist) durch den Druck veröffentlichen zu lassen.

|| S. 286 PDF || Der Ministerrat erklärte sich mit Graf Stadions Rechtfertigung vollkommen beruhigt, die Absendung der verlangten Untersuchungskommission für unstatthaft und beschloß die Veröffentlichung des Berichts des Grafen Stadion (samt den einschlägigen Akten im Auszuge), welche der Minister des Inneren mittelst einer eigenen unter der hiesigen Nationalgarde und in Galizien auszuteilenden besondern Druckschrift zu bewerkstelligen gedenkt38.

XIV. Einschränkung des Umtausches von Banknoten in Silber

Der Finanzminister trug vor: ein Einschreiten der Nationalbank um die Ermächtigung, 1. die Umwechslung der Banknoten in Silber in Wien auf 50, in den Provinzen bei den Filialbanken auf 25 fr. für eine Partei beschränken, und 2. Banknoten von 1 und 2 fr. ausgeben zu dürfen, dann um die Erlassung eines Gesetzes, daß jedermann verpflichtet sein soll, die Banknoten bei allen Zahlungen an Kassen und im Privatverkehr im vollen Nennwerte anzunehmen39.

Die Bank rechtfertigt dieses Begehren mit folgendem: bei Anfang der Unruhen in Italien betrug der Bankschatz 79 Millionen Gulden und 212 Millionen der Notenumlauf; Ende 1847 reduzierte sich ersterer auf 70 Millionen und letzterer auf 210 Millionen, und die seither eingetretenen Ereignisse haben, abgesehen von den beträchtlichen Barsendungen zur Armee nach Italien, einen solchen Andrang zur Umwechslung der Banknoten gegen Silber sowohl hier als bei den Filialen in den Provinzen herbeigeführt, daß sich der Bankschatz in den viereinhalb Monaten des laufenden Jahres auf 24 Millionen, also um 46 Millionen Gulden verringert hat, während im Notenumlaufe nur eine Verminderung auf 181, also um 30 Millionen, gleichzeitig stattgefunden hat40.

Um daher den Bankschatz nicht gänzlich zu erschöpfen, stellt sich für den gegenwärtigen Augenblick und auf so lange, bis derselbe durch Eingehen der in England aufgenommenen Gelder, wovon zwei Millionen in Silber bereits unterwegs sein sollen41, dann durch größere Teilnahme des Publikums an dem unter Hypothek der Gmundener Salinen ausgeschriebenen Anleihen wieder zu Kräften gebracht wird42, die in Antrag gekommene Maßregel als unausweichlich und dringend dar.

Der Finanzminister hat hierüber heute vorläufig mit dem Bankgouverneur, den hier anwesenden Bankdirektoren, dem Baron Rothschild, Stifft, Stametz-Mayer & Miller eine Beratung gepflogen, wobei sich einstimmig für die Notwendigkeit dieser Verfügungen || S. 287 PDF || im Grundsatze ausgesprochen wurde. In Ansehung der Modalitäten der Ausführung waren viele der der Beratung Beigezogenen für eine noch größere Beschränkung der Verwechslung, und zwar bis auf 5 fr.; allein da die Banknoten von 1 und 2 fr. noch nicht fertig sind, so schien eine solche Beschränkung gegenwärtig noch nicht an der Zeit, und auch gegen einen im Verwechslungsmaximum festzusetzenden Unterschied zwischen Wien und den Provinzen erklärten sich die meisten Stimmen, weil die Provinzen in einem solchen Unterschiede eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung der Bewohner der Hauptstadt erkennen würden. Man vereinigte sich daher in dem Beschlusse, auf eine gleichmäßige Beschränkung der Verwechslung, nämlich überall auf 25 fr. für eine Partei, anzutragen. Für Pest besteht zwar bereits infolge einer frühern Anordnung die Beschränkung der Verwechslung auf 50 fr.; dies dürfte jedoch, als aus einer frühern Periode herrührend und als bloß für Ungern erlassen, hier nicht maßgebend sein.

In Ansehung des verlangten Gesetzes wegen Annahme der Banknoten nach ihrem vollen Nennwerte wurde bei der Vorberatung von Baron Stifft der Vorschlag gemacht, selbes auf die Zahlung des täglichen Verkehrs zu beschränken und in Ansehung der hypothezierten Schulden ein Moratorium eintreten zu lassen. Die übrigen Kommissionsglieder erklärten sich aber gegen eine solche bedenkliche Unterscheidung, und nur in Ansehung der in einer bestimmten Münzsorte stipulierten Zahlungen erschien der Vorschlag des Finanzministers begründet: dem Gläubiger, wenn die Zahlung in der bedungenen Münzsorte nicht geleistet werden kann, den Anspruch auf die Differenz des Werts der Münzsorte und der Banknoten zur Zeit der Zahlung zu sichern.

Beide Maßregeln würden übrigens nur auf die Dauer der gegenwärtigen außerordentlichen Umstände zu beschränken und, wenn sie bis zum Zusammentritte des ersten Reichstags nicht wieder außer Anwendung kämen, hierwegen sogleich die erforderlichen Gesetzvorschläge dem Reichstage vorzulegen sein.

Der Ministerrat erkannte unter den dargestellten Verhältnissen die unbedingte Notwendigkeit dieser zeitweiligen Maßregeln an und glaubte, sich für deren Genehmigung umso mehr aussprechen zu sollen, als nur dadurch und in Verbindung mit der von der Nationalbank getroffenen Veranstaltung der Umwechslung der Banknoten bis 5 fr. in den Vorstädten Wiens einer bedenklichen Störung des Geldumlaufs begegnet und dem Bankinstitute diejenige Unterstützung gegeben werden kann, welche geeignet ist, der Staatsverwaltung in ihren finanziellen Verlegenheiten die benötigten Gegendienste von Seite der Nationalbank zu sichern.

Baron Pillersdorf würde für seine Person auf eine gänzliche Einstellung der Verwechslung in den Provinzen (was jedoch, bemerkte Baron Krauß, vor Emission der 1 und 2 fr.-Scheine nicht ausführbar wäre) und für gleichmäßige Beschränkung der Umwechslung in Pest gestimmt haben, in welchletzterer Beziehung der Finanzminister sich eine Verhandlung vorbehält.

Bezüglich der Form, unter welcher das neben einer gleichzeitigen Kundmachung der Bank zu erlassende Gesetz zu publizieren wäre, wurde, obwohl keiner der Minister die Verantwortung dafür ablehnt, beschlossen, selbes „in Abwesenheit Sr. Majestät und im Namen des Ministerrates“ auszufertigen und als in den Ressort des Finanz- und bezüglich der dabei berührten Privatrechte in jenen des Justizministers gehörend bloß || S. 288 PDF || von diesen beiden Ministern kontrasignieren zu lassen, zugleich aber die Ah. Genehmigung Ew. Majestät mittelst eines besonderen Vortrags einzuholen43.

XV. Ermächtigung zur Ausrufung des Standrechtes in Böhmen

Der Minister des Inneren unterstützte ein Einschreiten des böhmischen Guberniums um die Ermächtigung, das Standrecht gegen das Verbrechen des Aufruhrs in dringenden Fällen zur Gewinnung von Zeit ohne Einvernehmen mit dem Appellationsgerichte anordnen zu dürfen44, gleich wie es dazu während der Märzereignisse berechtigt worden war.

Da der Justizminister unter diesen Beschränkungen nichts dagegen einzuwenden fand, so würde das Gubernium und das Appellationsgericht demgemäß anzuweisen sein45.

XVI. Sistierung der Reichstagswahlen in Böhmen

Eine Anfrage des böhmischen Guberniums um Regelung der Wahlen zum Reichstage nach den neuen Modalitäten46 gedenkt der Minister des Inneren mit Rücksicht auf die Ereignisse des 15. Mai durch eine Weisung an die Länderstellen in der Art zu erledigen, daß sowohl die Senats- als auch die übrigen Wahlen vorderhand zu sistieren seien47.

XVII. Mündliche Nachrichten an den Kaiser

Der königlich ungrische Minister Fürst Esterházy, welcher es seiner Stellung angemessen gefunden hat, Ew. Majestät nach dem Orte Allerhöchstihrer zeitweiligen Residenz zu folgen48, hat sich angeboten, Ew. Majestät etwaige Mitteilungen und Bitten des Ministerrats mündlich zu hinterbringen.

Der Ministerrat, von diesem Anerbieten Gebrauch machend, ersuchte den Fürsten, zur Ah. Kenntnis Ew. Majestät zu bringen, den tiefen Eindruck, den die Entfernung Ew. Majestät auf alle Klassen der Bevölkerung Wiens hervorgebracht hat, das wieder auf das lebhafteste erwachte Gefühl der Anhänglichkeit an Ew. Majestät geheiligte Person und an das Ah. Kaiserhaus, die aufrichtige Betrübnis über die Veranlassung der Ah. Abwesenheit von hier; die bisher durch energische Maßregeln erhaltene Ruhe und Ordnung, unterstützt durch den Umstand, daß das ehemalige politische Zentralkomitee der Nationalgarde, seither als Sicherheitskomitee unter dem Vorsitze des Grafen || S. 289 PDF || Montecuccoli vereinigt49, sich nun auch in dieser Eigenschaft aufgelöst und sofort der Nationalgarde wieder ihre verfassungsmäßige Bestimmung zurückgegeben hat; die Hoffnung, auch die Akademische Legion zur wahren Erkenntnis ihrer Bestimmung zurückzuführen; endlich die dringende, von den Wünschen der ganzen Bevölkerung unterstützte Bitte des Ministerrates, Ew. Majestät möchten Allerhöchstihre Abwesenheit von Wien nach Zulaß der kostbaren Gesundheit auf nicht zu lange Zeit erstrecken, um nicht das Volk daran zu gewöhnen, bloß von Ministern regiert zu werden.

XVIII. Verhandlungen mit der „Österreichischen Zeitung“

teilte der Minister des Inneren das Resultat der von Hofrat v. Salzgeber mit dem Redakteur der Österreichischen Zeitung, Schwarzer50, gepflogenen Unterhandlung51 mit. Nach denselben weigert sich Schwarzer, seine Zeitung gegen Subvention von Seite der Regierung zum bloßen Organ derselben zu machen; er will in dieser Beziehung volle Freiheit behalten, ist jedoch bereit, der Richtung des Ministeriums zu folgen und dessen Aufsätze anzunehmen, gegen dem, daß alles, was von Seite der Regierung zur Drucklegung an die Wiener Zeitung abgegeben wird, gleichzeitig auch ihm für sein Blatt mitgeteilt werde52.

In der Erwägung, daß neben der Regierungszeitung noch ein ministerielles Organ notwendig bestehen muß, glaubte der Ministerrat, Schwarzers Anbot annehmen zu sollen, wobei nur der Minister der öffentlichen Arbeiten darauf aufmerksam machte, daß die – ohne Zweifel nur verstellte – Weigerung Schwarzers, eine Subvention von Seite der Regierung anzunehmen, sich durch den Antrag umgehen ließe, daß ihm für die im Sinne des Ministeriums nach den von demselben gegebenen Aufgaben geschriebenen Zeitungsartikel eine angemessene Honorierung zugesichert würde53.

In diesem Sinne die weitre Unterhandlung zu pflegen, behält sich der Minister [des Inneren] vor, welcher übrigens schon früher auch mit dem Schriftsteller Kuranda54 || S. 290 PDF || wegen Herausgabe eines Volksblattes zur Vertretung der Interessen der verschiedensten Schichten der Gesellschaft eine in Ansehung der gewünschten direkten Influenzierung des Ministeriums ebenso erfolglose Unterredung gehabt hat55.

XIX. Einige Artikel der „Prager Zeitung“

Schließlich teilte dieser Minister noch einige Artikel der letzten Prager Zeitung mit, woraus zu ersehen, daß man daselbst die Ereignisse des 15. Mai und die daraus erflossenen Zugeständnisse höchlich mißbillige, sich gegen allfällig daraus abzuleitende Konsequenzen für die Provinz verwahre, den Befehlen des Ministeriums derzeit, solange der Ah. Wille Ew. Majestät hierüber nicht bekannt gegeben worden, jede Gültigkeit abspreche, die Absendung einer Deputation an Ew. Majestät mit der Bitte, Allerhöchstdieselben geruhen den bevorstehenden böhmischen Provinziallandtag in Ah. eigener Person zu eröffnen; endlich, daß Böhmen durch die Ah. verliehene Konstitution beglückt, dies kaiserliche Geschenk mit tiefgefühltem Danke erkenne56.

Am 23. Mai 1848. Pillersdorf. Ah. E. Der Inhalt dieses Protokolls dient Mir zur Kenntnis. Ferdinand. Innsbruck, am 25. Mai 1848. Ges. 26. Mai. Franz Karl. Vidi.