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Nr. 36 Ministerrat, Wien, 13. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour. Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums); BdE. Pillersdorf. Franz Karl (16. 5.).

MRZ. 775–776 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 13. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidium des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Nichteinmischung des Ministeriums in das ungarisch-kroatische Verhältnis

Der Minister des Inneren eröffnete die Sitzung durch die Mitteilung eines von Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Franz Karl erhaltenen alarmierenden Berichtes des Banus von Kroatien FML. Baron Jellačić (vom 8. d. M.)1, worin derselbe unter Beziehung auf den soeben mit Ah. Kabinettschreiben erhaltenen Befehl, den Anordnungen des Herrn Erzherzog Statthalters und des ungarischen Ministeriums in allen Zweigen der Verwaltung Folge zu leisten2, die Bitte stellt, den Status quo wenigstens bis zum nächstbevorstehenden kroatisch-slawonischen Landtage aufrechterhalten zu wollen, da nur bei dem Landtage die Gesetze publiziert werden und erst darauf für Kroatien und Slawonien Kraft erhalten, und wenn die Befehle des ungarischen Ministeriums früher geltend gemacht werden wollten, dies zu der furchtbarsten Katastrophe Anlaß geben könnte.

Der Minister des Inneren habe Sr. kaiserlichen Hoheit bemerkt, daß das hiesige Ministerium nicht berufen sei, eine Meinung über diesen Gegenstand abzugeben, welche giltig nur von den Ratgebern der ungarischen Krone ausgehen könne, da Kroatien ein der Krone Ungarns einverleibtes Land sei.

Da indessen Se. kaiserliche Hoheit ihn ermächtiget haben, diese Angelegenheit vor den Ministerrat zu bringen, so frägt er sich an, ob der Ministerrat seine oberwähnte Ansicht || S. 216 PDF || teile, in welchem Falle der Bericht des Baron Jellačić mit Eröffnung dieser Ansicht Ew. Majestät vorgelegt werden würde.

Der Ministerrat erklärte sich damit umso mehr einverstanden, als die Regierung bei ihren einmal ausgesprochenen Grundsätzen fest stehen bleiben müsse3.

II. Befreiung Professor Helms

Ferner teilte der Minister des Inneren dem Ministerrat den Inhalt eines Schreibens Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Palatin mit, worin sich Se. kaiserliche Hoheit für den Professor Helm in Pavia verwenden, welcher bei den in Italien ausgebrochenen Unruhen als Geisel daselbst zurückbehalten wurde, und nebstbei eine sehr düstere Schilderung des Zustandes der Monarchie beifügen und unter anderem bemerken, daß Ungarn itzt momentan ruhig sei4.

Was den Professor Helm anbelangt, so wird mit Zustimmung des Ministerrates der Kriegsminister an den Feldmarschall Grafen Radetzky und der Minister des Inneren an den Hofkommissär Grafen Hartig schreiben, damit sie wegen dieses Professors das Erforderliche veranlassen mögen5.

III. Ausschreitungen in Buda und Pest

In Ansehung der im vorigen Absatze erwähnten Ruhe in Ungarn brachte der Kriegsminister einen heute erhaltenen, an Ew. Majestät gerichteten Vortrag des Palatinus (vom 11. d. M.)6 zur Kenntnis des Ministerrates, nach welchem es daselbst, dieser neuesten Nachricht zufolge, nichts weniger als ruhig zugeht. Nachdem Katzenmusiken vor den Wohnungen einiger Individuen, die höhere Stellen bei den betreffenden Ministerien erhielten, ohne weitere Folge stattgefunden hatten, sollte den 10. abends eine ähnliche Demonstration bei dem kommandierenden Generalen Baron Lederer vorgenommen werden. Die Ausführung wurde jedoch durch das Einschreiten des Militärs gehindert, wobei aus dem Volke 12 Individuen mehr oder weniger verwundet worden sein sollen. Dies hatte eine höchst gefährliche Aufregung gegen den Kommandierenden und das Militär zur Folge. Noch in der Nacht wurde ein Ministerrat bei dem Palatin abgehalten und daß unter diesen Umständen Erforderliche veranlaßt. Den 12. sollte eine Volksversammlung in Pest stattfinden, bei welcher wahrscheinlich wieder zu stellende Petitionen Verlegenheiten bereiten werden. Baron Lederer begibt sich (den 11. d. M.) nach Wien, um Bericht zu erstatten und wahrscheinlich um auch um Enthebung von seinem Posten zu bitten.

Se. kaiserliche Hoheit zeigen dies mit dem Bemerken an, daß auf den Fall, wenn der allenfalls zu stellenden Petition, daß das Militär aus beiden Städten gezogen und die Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit der National- und Bürgergarde überlassen || S. 217 PDF || werde, unter den gegenwärtigen Umständen Folge zu geben wäre, für die Unterbringung der dortigen Garnisonen bereits Sorge getroffen sei.

Der Kriegsminister findet es auffallend und unerklärlich, wie man durch die letztere Maßregel die Ruhe von Pest und Ofen und selbst die Sicherheit des Palatinus so bloßstellen könne. Ofen sei eine Festung, und es würde genügen, bloß die Tore zu schließen, um gegen jeden Andrang sicher zu sein.

Da indessen nach dem obigen die Ankunft des Baron Lederer nächstens bevorsteht, so fand es der Ministerrat angedeutet, diese abzuwarten, um von ihm selbst die weitere Aufklärung und die allenfälligen Anträge zu vernehmen7.

IV. Deutsche Verfassungsurkunde; Anerkennung Königin Isabellas

Der Minister des Inneren teilte dem Ministerrate den Inhalt eines von Baron Wessenberg erhaltenen Schreibens mit, worin dieser im wesentlichen sagt, daß die gegenwärtig in politischen Dingen herrschende Verwirrung der Begriffe viel Unheil besorgen lasse. Einstimmiges Festhalten der Regierungen an dem Staatenbunde sei durchaus notwendig; die Regierungen müßten aber hier offen mit der Sprache heraus8. Von dem jüngst veröffentlichten Entwurfe der Verfassungsurkunde für das einige große deutsche Reich9, bemerkte Wessenberg, daß sie den Akten werde beigelegt werden. Echte Politik müsse sich das Nützliche, aber auch zugleich das leicht Erreichbare zum Ziele setzen; ein Bundesstaat sei aber in Deutschland nicht ausführbar.

Da in der Nachschrift dieses Briefes zugleich die Frage vorkommt: Werden wir die Königin Isabella nicht bald anerkennen?10 – fand der diesfalls zur Äußerung aufgeforderte Staats- und Konferenzrat Baron Lebzeltern zu bemerken, daß das Ministerium des Äußern sich diesfalls schon gegen die preußische Gesandtschaft dahin ausgesprochen habe, daß unsererseits kein Anstand dagegen obwalte, daß aber von spanischer Seite diesfalls zuerst ein Schritt gemacht werden sollte. Baron Lebzeltern behielt sich übrigens vor, in der nächsten Versammlung den Ministerrat darüber näher zu informieren11.

V. Französische Außenpolitik

Ferner teilte Baron Pillersdorf ein ihm aus Paris zugekommenes Schreiben mit, worin ein Überblick der französischen auswärtigen Politik, insbesondere über Italien gegeben wird12.

Was nun Italien betrifft, wird darin bemerkt, daß die Absicht der Franzosen dahin gehe, dem Könige Karl Albert zu der Lombardie zu verhelfen, Savoyen aber und Piemont für Frankreich zu erwerben. Die Erhaltung der Lombardie für Österreich wird als unmöglich und eine Republik in Italien für unausführbar erklärt13.

VI. Kommission für deutsche Angelegenheiten

Derselbe Minister machte weiter einen Antrag in Beziehung auf die deutschen Angelegenheiten. Bei dem bevorstehenden Zusammentritte des Parlamentes14 werden die deutschen Geschäfte komplizierter, welche ein eigenes Organ notwendig machen, das diese Geschäfte behandelt und für das Ministerium vorbereitet, und um auch die divergierenden Ansichten, wo sie sich ergeben, zu vereinigen.

Zu diesem Behufe wäre eine Kommission aus einem Leiter und vier ständischen Mitgliedern aufzustellen. Die Leitung der Kommission wäre dem Grafen Colloredo15 anzuvertrauen, und zu den vier ständischen Mitgliedern zwei aus den slawischen und zwei aus den deutschen Provinzen zu wählen.

Auf die Bemerkung des Ministers des Handels, des Ackerbaues und der Industrie , daß die slawischen Mitglieder der Kommission von jenen slawischen Provinzen genommen werden sollten, welche Abgeordnete nach Frankfurt gewählt haben, entgegnete der Minister des Inneren , daß er sie gerade aus den Provinzen Böhmen und Mähren, wo diese Wahl nicht stattfand16, herzunehmen wünschte, als ein Mittel, die Extreme verschwinden zu machen, wogegen nichts weiter erinnert wurde. Da übrigens die Ankunft des Barons Wessenberg, welcher in den deutschen Angelegenheiten sehr bewandert ist, und auch jene des Grafen Colloredo bald bevorsteht17, so einigte sich der Ministerrat in der Ansicht, diese Angelegenheit bis zur Ankunft des einen oder des anderen einstweilen zu vertagen18.

VII. Kaiserliches Vertrauenszeichen an die Nationalgarde

In der Ministerratssitzung vom 12. d. M. wurden die Maßregeln über die Einwirkung auf die Nationalgarde verhandelt und zugleich erwähnt, daß dieser Garde irgendein Merkmal des Ah. Vertrauens gewährt werden dürfte19.

Der Minister des Inneren würde es vorziehen, diese Gegenstände nicht vereint, sondern den letzteren als einen Akt für sich zu behandeln. Es fragt sich nun, in welcher Art der Nationalgarde dieses Merkmal des Ah. Vertrauens gewährt werden dürfte. Daß es nur in Ehrenauszeichnungen bestehen könne, bedürfe keines weiteren Beweises.

Als solche schienen dem Baron Pillersdorf folgende sach- und zweckdienlich zu sein: a) wenn Ew. Majestät die Bewachung der Ah. Person teilweise der Nationalgarde anvertrauen und hierzu gegenwärtig nur die Ah. Absicht auszusprechen geruhen wollten; b) wenn in den Fällen, wo Ew. Majestät Allerhöchstdero Haus anderen öffne, auch der Nationalgarde der Zutritt gestattet würde, wie es bisher bei den Bürgerkorps schon der || S. 219 PDF || Fall war, und c) wenn der Nationalgarde auch ein Wirken, ein Dienst in der nächsten Umgebung Ew. Majestät gestattet würde.

Der diesfalls gemachten Bemerkung des Kriegsministers in Ansehung der Art dieses Dienstes, daß nämlich immer ein Ordonnanzoffizier der Nationalgarde und einer des Militärs in dem Vorzimmer Ew. Majestät des Ah. Dienstes gewärtig sein sollte, wurde allseitig beigestimmt. Auch bemerkte der Minister des Inneren, daß Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Franz Karl, mit Höchstwelchem es diesfalls mündliche Rücksprache nahm, von der Zweckmäßigkeit der obigen Ehrenauszeichnungen überzeugt zu sein erklärten.

Die diesfalls erforderlichen Ah. Aufträge an den ersten Obersthofmeisterstellvertreter, an den Oberstkämmerer, an den Minister des Inneren wegen Verständigung der Nationalgarde und an den Kriegsminister wegen Verständigung des Militärs werden am Schlusse dieses Protokolls der Ah. Genehmigung Ew. Majestät ehrfurchtsvoll unterzogen20.

VIII. Zurückberufung der Erzherzöge von der Armee in Italien

Der Minister des Inneren machte neuerdings auf die schon bei einer früheren Beratung hervorgehobenen Unzukömmlichkeiten aufmerksam, welche aus dem Verweilen mehrerer Herren Erzherzoge bei der Armee in Italien entsprüngen21.

Was insbesondere den Thronfolger, Erzherzog Franz Joseph betrifft, so werde er dadurch (wie auch unlängst die Wiener Zeitung meldete)22 einer nicht zu rechtfertigenden Gefahr für seine Person ausgesetzt; auch könnte es sich leicht ereignen, daß er unter den dortigen Umständen Zeuge grausamer Behandlung der Untertanen Sr. Majestät sein müßte, was von ihm ferngehalten werden soll. Über die Frage, ob alle Herren Erzherzoge oder nur welche von der Armee zurückzurufen wären, einigte sich der Ministerrat in dem au. Antrage, daß der Thronerbe Erzherzog Franz Joseph bestimmt zurückzurufen, Erzherzog Albrecht aber, der nach der Bemerkung des Kriegsministers die Bewilligung erhalten hat, den Feldzug in Italien als Volontär mitzumachen, wozu ihn die hierortigen bekannten Unannehmlichkeiten veranlaßten, noch ferner im Hauptquartiere zu belassen wäre. Die anderen Herrn Erzherzoge hätten dagegen die Weisung zu erhalten, sich von der Armee zurückzuziehen.

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Franz Karl schienen, wie Baron Pillersdorf bemerkt, die obige Absicht zu billigen23.

IX. Reaktivierung des Obersten Joseph Freiherr Lazarich v. Lindago

Der Justizminister Baron Sommaruga leitete die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf einen sehr verdienten Militär, einen Mann von großer Kriegserfahrung, den pensionierten englischen Obersten Lazarich v. Lindago24, welcher österreichischer Untertan, dem Kaiserhause sehr anhänglich ist, als Krüppel den ganzen Feldzug von 1809 mitgemacht hat und gegenwärtig als Privater in Görz lebt.

Baron Sommaruga meint, daß, wenn ein Wort an diesen Mann gerichtet würde, er gewiß mit Freude und mit ganzer Hingebung seine Kriegserfahrung zugunsten des Staates verwenden würde.

Über die von dem Ministerrate geteilte Bemerkung des Kriegsministers, daß die Initiative von dem pensionierten Obersten selbst ausgehen müßte, um zu entnehmen, wie und in welcher Charge er dienen wolle, behielt sich Baron Sommaruga vor, den gedachten Pensionisten auf dieses Einschreiten aufmerksam zu machen25.

X. Komitee zur Schlichtung des Nationalitätenstreits in Böhmen

Baron Pillersdorf machte weiter auf das Zerwürfnis der Nationalitäten in Böhmen aufmerksam26. Durch den Telegraphen sei ihm wieder eine Deputation von dort angemeldet worden27. Er beabsichtiget, in diesen Widerstreit ein versöhnendes Element durch die Bildung eines Komitees zu bringen. Er will nämlich den Gubernialpräsidenten auffordern, aus beiden Nationalitäten ein Komitee zu bilden, welches zu beraten und die Mittel anzugeben hätte, wie diesen Zerwürfnissen zu begegnen wäre. Seine Ansichten darüber hätte das Komitee zum Gegenstande vertraulicher Mitteilungen an den Minister des Inneren zu machen, welcher sich vorbehält, den Ministerrat von dem Gange dieser Mitteilungen in Kenntnis zu erhalten.

Dem Ministerrate ergab sich gegen dieses Vorhaben des Baron Pillersdorf keine Erinnerung28.

XI. Korruption des in Wien stationierten galizischen Regiments

Mit Beziehung auf die gestern verhandelte, vom Minister des Inneren neuerdings angeregte Frage wegen der angeblich versuchten Korruption des hierorts stationierten galizischen Regimentes durch die Polen29, bemerkte der Kriegsminister , daß er keine Ursache habe zu glauben, daß die diesfälligen Versuche bereits eine Folge gehabt haben. Übrigens werde fortwährend eine genaue Überwachung gepflogen30.

|| S. 221 PDF || Die Frage, ob die Garnison in Wien stark genug sei, bejahte der Kriegsminister und bemerkte nur noch, daß man nötigenfalls von Brünn und Olmütz in 24 Stunden Hilfe haben könnte.

XII. Vereinigung der medizinisch-chirurgischen Abteilung der Wiener Universität mit dem Josephinum

Der Minister des Inneren erwähnte weiter des bekannten Umstandes, daß die Studierenden hier das gärende Element, der fortwährende Anlaß zu Unruhen seien. Unter den Studierenden machen sich aber hierin vorzüglich die Mediziner und Techniker bemerkbar. Die letzteren seien zwar von den übrigen Studierenden durch die Lokalität getrennt, mit ihnen aber wieder dadurch vereiniget, daß sie Mitglieder der Akademischen Legion sind.

Nach der Ansicht des Baron Pillersdorf wäre es politisch gut, das medizinische Studium von den übrigen Studienzweigen zu trennen, was durch die Vereinigung der medizinischchirurgischen Lehrabteilung der Wiener Universität mit dem Josephinum31 am leichtesten bewirkt werden könnte. Zum Behufe dieser Vereinigung ist bereits unterm 15. Februar 1846, St. Z. 946/90532, von der Studienhofkommission ein au. Vortrag erstattet worden, welcher noch der Ah. Erledigung entgegensieht. In diesem Vortrage seien die Gründe umständlich auseinandergesetzt worden, welche dieser Vereinigung das Wort reden.

Der Ministerrat vereinigte sich daher einstimmig darin, Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten, Allerhöchstdieselben wollen die Vereinigung der medizinisch-chirurgischen Abteilung der Wiener Universität mit der am Josephinum bestehenden Lehranstalt im Grundsatze zu genehmigen und die Einleitungen zur zweckmäßigen Ausführung dem Vernehmen der betreffenden Ministerien zu überlassen geruhen.

Der entsprechende, den au. Vortrag vom 15. Februar 1846 erledigende Resolutionsentwurf befindet sich auf einem besonderen, dem Protokolle beiliegenden Bogen33.

XIII. Entlassung Friedrich Emanuel Hurters

Endlich brachte noch der Minister des Inneren den schon früher besprochenen Gegenstand34 in Anregung, nämlich, daß die mißliebige Person, der als Historiograph bei der Staatskanzlei angestellte Hofrat Hurter, von Ew. Majestät dieses seines Amtes zu entheben wäre.

Der Ministerrat erlaubt sich daher, Ew. Majestät im Wege dieses Protokolls au. zu bitten, daß Allerhöchstdieselben den Hofrat Hurter seiner Stelle als Historiograph bei der Staatskanzlei zu entheben geruhen35.

XIV. Entgegnung auf einen Artikel der „Constitution“

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß gestern in der „Constitution“ ein Aufsatz zu lesen war, nach welchem England erklärt haben soll, daß es Österreich, wenn hier solche Auftritte wie gegen Grafen Ficquelmont vorkommen, keine Geldunterstützung gewähren wolle, und worin zugleich mehrere Fragen an den Finanzminister zur Beantwortung gestellt werden36.

Der Finanzminister hält es für notwendig, diesen Artikel nicht unbeantwortet zu lassen, und will deshalb einen Artikel in den ämtlichen Teil der Wiener Zeitung und der Constitutionellen Donauzeitung einrücken lassen, worin im wesentlichen gesagt wird, daß man in öffentlichen Blättern das oben Erwähnte gelesen habe, daß aber alles dies falsch und nur dasjenige wahr sei, was darüber in der Wiener Zeitung vorgekommen ist.

Der Ministerrat fand gegen dieses Vorhaben des Finanzministers nichts zu erinnern37.

XV. Maßnahmen Hartigs in Udine

Der Justizminister teilte dem Ministerrate eine Zuschrift des Grafen Hartig mit, worin dieser die provisorischen Maßregeln anzeigt, welche er in Udine zur Besorgung der Justizgeschäfte zu treffen für notwendig fand.

Der Justizminister findet diese Maßregeln zweckmäßig und wird dem Grafen Hartig seinen Dank dafür aussprechen, wogegen nichts erinnert wurde38.

XVI. Pensionierung von Mitgliedern des aufgelösten Hofkriegsrates

Mit dem vorliegenden au. Vortrage vom 12. Mai 1848, Z. 172439, trägt der Kriegsminister aus Anlaß der im Grundsatze bereits Ah. genehmigten Organisierung des Kriegsministeriums und Auflösung des Hofkriegsrates40 auf die Pensionierung der beiden nun entbehrlich werdenden Vizepräsidenten Fürsten Hohenlohe41 und Grafen Mensdorff42, dann des FML. Baron Odelga43 an. Für die beiden ersteren wird auf Pensionierung mit dem nach dem Zivilnormale bei ihrer mehr als 50jährigen Dienstzeit entfallenden vollen Gehalte und nebstbei für den Fürsten Hohenlohe wegen seiner stets bewiesenen Anhänglichkeit an Ew. Majestät auf Verleihung des Großkreuzes vom Leopoldorden und für den FML. Baron Odelga auf die normalmäßige Pension, Belassung der Zulage als wirklichen Hofkriegsrat jährlicher 1500 fl., dann wegen seines hohen Ranges und 50jähriger Dienstleistung auf den Feldzeugmeistercharakter ad honores angetragen.

|| S. 223 PDF || Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen mit Ausnahme der Personalzulage für den FML. Baron Odelga, welche er bei den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu verantworten vermöchte, und worin ihm zuletzt auch der Kriegsminister beistimmte, einverstanden.

Bei der am 14. Mai abgehaltenen Versammlung stellte der Kriegsminister rücksichtlich des FML. Baron Odelga noch einmal vor, daß eine höhere als die normalmäßige Pension für diesen durch 58 Jahre im Heere befindlichen Generalen wegen seiner beschränkten ökonomischen Lage und deshalb wohl begründet erscheine, weil er bereits zur Beförderung als Feldzeugmeister vorgeschlagen worden und es schon öfter vorgekommen sei, die ältesten Generäle um einen Rang höher zu pensionieren.

Diesem Einraten zufolge wird vom Ministerrate einhellig die Pension eines Feldzeugmeisters für Baron Odelga in Vorschlag gebracht44.

XVII. Aufstellung halber Landesbataillone bei den Grenzregimentern

Ferner wollte der Kriegsminister mit einem eigenen Vortrag die Bitte des Banus von Kroatien bei Ew. Majestät unterstützen, womit ihm bei dem Umstande, daß die beiden ersten Bataillons der Grenzregimenter ins Feld gerückt sind45, gestattet werden wolle, wie es in solchen Fällen üblich ist, die halben Landesbataillons zu errichten.

Über die Bemerkung, daß von Seite des ungarischen Ministeriums Einsprache dagegen erhoben werden könnte und daß es daher zweckmäßiger sei, vorerst noch mit diesem Ministerium Rücksprache darüber zu pflegen, nahm der Kriegsminister seinen diesfälligen Vortrag zurück und wird sich vor allem noch mit dem ungarischen Ministerium darüber unmittelbar ins Einvernehmen setzen46.

XVIII. Patent zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in Niederösterreich

Der Minister des Handels, des Ackerbaues und der Industrie, Baron Doblhoff legt vor die Umänderung des niederösterreichischen ständischen Entwurfes zu einem kaiserlichen Aufrufe an das niederösterreichische Landvolk wegen genauer Leistung der Urbarialschuldigkeiten und Einhaltung eines gesetzlichen Zustandes überhaupt, welcher Entwurf nach dem Ministerratsprotokolle vom 11. d. M.47 eine kürzere Fassung und eine Modifikation in der Richtung zu erhalten hatte, daß die bisher noch ihre Pflichten erfüllenden Untertanen dadurch nicht verletzt werden48.

Ges. 16. Mai. Franz Karl. Vidi. Ferdinand. Wien, den 16. Mai 1848.