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Nr. 35 Ministerrat, Wien, 12. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern; BdE. Pillersdorf (13. 5.), Franz Karl (14. 5.).

MRZ. 655 et 656 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 12. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidium des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Prager Slawenkongreß

Der Minister des Inneren bemerkte, er habe aus öffentlichen Blättern ersehen, daß von einem zu Prag bestehenden Vereine von Slawen auf den 31. Mai eine allgemeine Versammlung von Slawen aller Stämme in Prag ausgeschrieben worden sei, um sich über die Interessen der slawischen Nationen und über die zur Sicherung derselben zu ergreifenden Maßregeln zu beraten1.

Da eine solche Versammlung illegal und nur geeignet wäre, neue Aufregung sowohl in den deutschen Provinzen als auch bei der deutschen Bevölkerung der slawischen Provinzen hervorzurufen, übrigens auch der Zweck der Versammlung nicht klar ausgesprochen ist, so gedenkt der Minister, welchem von der Existenz und dem Vorhaben dieses Vereins im ämtlichen Wege nichts bekannt geworden ist, den böhmischen Gubernialpräsidenten um nähere Aufschlüsse hierüber anzugehen und ihn aufzufordern, darüber zu wachen, daß [sich] nicht etwa eine Art slawischen Parlaments aus Abgeordneten aller slawischen Nationen bilde2.

II. Verbot des politischen Zentralkomitees der Nationalgarde

Dem Minister des Inneren wurde von einer mährischen Deputation eine Vorstellung wegen baldiger Erlassung des Wahlgesetzes, welches bereits kundgemacht worden3, dann wegen kräftigerer Maßregeln gegen die wahrgenommene Anarchie in Wien übergeben4. In dieser letzteren Beziehung muß er die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf einen Vorgang in der Nationalgarde allhier lenken, welcher geeignet ist, dieselbe ihrer Bestimmung zu entfremden und zu einem gefährlichen Werkzeuge für Parteiungen zu machen.

Schon unterm 8. d. [M.] wurde dem Minister von dem Kommandanten der 3. Bezirks-Abteilung der Nationalgarde in einer sehr loyalen Adresse5 mitgeteilt, daß sich || S. 208 PDF || ein politisches Zentralkomitee der Nationalgarde gebildet und sich die Aufgabe gesetzt habe, über Verwaltungs- und Gesetzgebungsgegenstände zu beraten6. Der Minister hat dem Kommandanten in einem konfidentiellen Schreiben für diese Mitteilung gedankt und erinnert, daß diese Aufgabe der Bestimmung der Nationalgarde fremd sei. Hiervon wurde auch dem Oberkommando der Nationalgarde eine Abschrift mitgeteilt7. Indessen fährt das genannte Zentralkomitee in seiner Tätigkeit fort; die Bemühungen einzelner, der selben Einhalt zu tun, hatten keinen Erfolg, die Bessergesinnten erwarten ein kräftigeres Auftreten der Regierung dagegen und die Beteiligten selbst sind, nach einem Berichte des hiesigen Polizeidirektors vom heutigen Tage8 über die erwartete Aufhebung des politischen Komitees von Seite der Regierung beunruhigt.

Da die Nationalgarde als bewaffnete Macht keine andere Bestimmung hat, als die öffentliche Sicherheit, Ordnung und Ruhe zu schützen, die Aufrechthaltung der Verfassung und des Staatsverbandes zu garantieren, so kann sie, ein bloß vollziehendes Organ, nicht beratend und gesetzgebend sein. Sie entfernt sich von ihrer Bestimmung, wenn sie sich zum politischen Körper gestaltet, der Parteiungen und Gärungen zu veranlassen geeignet ist. Für ihre eigenen inneren Angelegenheiten findet sie ihre gesetzliche Vertretung in ihrem Verwaltungsrate9.

Der Minister des Inneren gedächte daher, in diesem Sinne eine Zuschrift an den Oberkommandierenden der Nationalgarde zu erlassen und ihn zu ersuchen, den Mitgliedern derselben die Teilnahme an Vereinigungen zu politischen Zwecken im Dienstwege mittelst Tagesbefehls zu untersagen.

Unter einem solchen Verbotserlasse würde zwar auch die Studentenlegion als ein Teil der Nationalgarde getroffen sein10; da aber die akademische Jugend gerade in dieser Beziehung sich besonders tätig erweiset, sich zur Vertreterin aller Klassen der Bevölkerung aufwirft, wovon dem Minister selbst Proben vorgekommen, und nach dem schon erwähnten Polizeiberichte vom heutigen Tage über das Wahlgesetz seit gestern Komiteeberatungen angestellt hat, welche nur durch die heute morgens in der Leopoldstadt ausgebrochene Feuersbrunst, an deren Stätte die beratende Jugend eilte, unterbrochen || S. 209 PDF || wurden, so hält der Minister des Inneren eine besondere Verfügung, etwa durch gütliche Überredung und Einwirkung auf die Studierenden, für umso dringender, als sonst zu besorgen sein dürfte, daß das in der Nationalgarde bekämpfte Element nur noch tiefere Wurzeln auf der Universität schlagen werde. Er glaubte daher den Minister des öffentlichen Unterrichts sowohl hierwegen als auch wegen möglichster Beschleunigung des Schlusses des heurigen Schuljahres um seine Mitwirkung angehen zu sollen.

In letzterer Beziehung bemerkte Freiherr v. Sommaruga, daß der Schluß des Schuljahres auf Ende Mai festgesetzt worden sei11. In der erstem Beziehung erklärte er sich bereit, das Geeignete verfügen zu wollen, mit dem Beifügen jedoch, daß bereits früher schon von seiner und einiger Professoren Seite den Studierenden die Teilnahme an politischen Umtrieben ernstlich abgeraten und von ihnen das Versprechen gegeben worden sei, sich solcher Demonstrationen zu enthalten, wie denn auch wirklich seither der Zugang zur Aula für Fremde gesperrt und bewacht wird12.

Bei der Umfrage über diesen Gegenstand hatte sich dem Handelsminister Baron Doblhoff das Bedenken aufgedrungen, ob einerseits ein bloßer Tagesbefehl des Nationalgardeoberkommandos für einen so wichtigen Zweck hinreichen und nicht vielmehr ein förmliches Gesetz gegen solche politische Beratungen der Nationalgarde Ew. Majestät vorzuschlagen sein werde, dann, ob andererseits schon gegenwärtig ein genügender Anlaß zu einem Einschreiten der Regierung vorhanden sei, nachdem die Beratungen des Nationalgardekomitees noch zu keinem in die Öffentlichkeit getretenen Resultate gekommen sind, nicht einmal eine aus solchen Komiteeberatungen hervorgegangene Petition von ihr vorliegt, welche doch vor allem abgewartet werden dürfte, bevor, bei dem Bestande des freien Petitions- und Assoziationsrechts, von Seite der Regierung gegen diese Vereinigung der Mitglieder der Nationalgarde eingeschritten werden kann.

Hierauf erwiderte aber der Minister des Inneren, daß ein solcher Tagesbefehl seiner Ansicht nach den vollen Inhalt der Ministerialzuschrift wiedergeben, daher nicht als eine bloß vom Oberkommando der Nationalgarde ausgegangene Verfügung, sondern als eine Regierungsanordnung angesehen werden müßte, und daß ein in der Natur und Bestimmung der Nationalgarde gegründetes Verbot, sich zu einer politischen Körperschaft zu gestalten, als erster Schritt der Regierung in dieser Beziehung wohl genügen, ein förmliches Gesetz aber erst dann notwendig werden dürfte, wenn dieses Verbot erfolglos bliebe.

Was die zweite Einwendung betrifft, daß, vorerst eine aus einer Komiteeberatung der Nationalgarde hervorgegangene Petition abzuwarten sei, so entgegnete Baron Pillersdorf, daß eine solche Petition nur die Folge der Beratung wäre, daß daher, wenn schon die Ursache, die Beratung nämlich, als ungesetzlich angesehen werden muß, nicht erst ihre Wirkung abgewartet zu werden brauche, um das Einschreiten der Regierung zu || S. 210 PDF || rechtfertigen, sonst müßte man auch ruhig zusehen, wenn die Nationalgarde es sich einfallen ließe, die Beschlüsse des Reichstags nach jeder Sitzung in ihrem Komitee einer Beratung zu unterziehen und dadurch in Frage zu stellen; daß endlich von den Bessergesinnten in der Nationalgarde selbst ein entschiedenes Auftreten der Regierung gewünscht und von demselben mit Grund erwartet wird, daß dadurch die noch Schwankenden sich an die Gutgesinnten fester anschließen und so die überwiegende Mehrzahl bilden würden.

Infolge dieser Erörterungen erklärte Baron Doblhoff, im Grundsatze ohnehin mit dem Minister des Inneren einverstanden, auch in der Form dem angetragenen Erlasse an das Nationalgardeoberkommando nicht entgegentreten zu wollen, welcher sofort auch von allen übrigen Stimmen mit einer kleinen, im Texte sogleich vorgenommenen Modifikation angenommen wurde, nachdem der Minister der öffentlichen Arbeiten in dieser Beziehung bemerkt hatte, daß es bei dem Umstande, wo ein großer Teil der Nationalgarde die Ungesetzlichkeit der Teilnahme an solchen Beratungen nicht einsehen dürfte, es angemessen erscheine, vorerst die gehörige Belehrung darüber und eine Ermahnung, dann aber erst das ernstliche und direkte Verbot eintreten zu lassen13.

III. Polnisches Komitee in Wien

Der schon erwähnte Polizeirapport vom heutigen Tage14 erwähnt auch des ungestörten Agitierens des polnischen Komitees oder Clubs in Wien15.

Der Kriegsminister gab diesfalls einige, ihm von einem Oberstleutnant mitgeteilte Daten an die Hand, nach welchen in diesem, in jeder Beziehung überaus tätigen Club förmlich konspiriert wird, um das hier in Garnison befindliche galizische Regiment Grafen Nugent zu verführen. Die Fürstin Sapieha16 soll dabei persönlich tätig und der expolnische General Dwernicki17 in Wien anwesend sein. Das Regiment würde zwar gehörig überwacht und dürfte schon zur Erleichterung dieser Bewachung hier behalten werden, aber das Wirken des Clubs selbst ist so gefährlich, daß Graf Latour sich verpflichtet findet, zu den ernstesten Maßregeln gegen denselben aufzufordern. Er sowie der Finanzminister deuteten auf Untersuchung der Pässe der hier anwesenden Polen und auf Hinwegweisung derjenigen, deren Pässe erloschen sind, auf die etwaige Erlassung eines Fremdengesetzes nach dem Muster des englischen, auf die Beobachtung, Überraschung und Auflösung der Clubs, die Gesetzwidriges betreiben, hin, in welcher Beziehung der Finanzminister beisetzte, daß gegen solche Clubs noch immer die Bestimmungen des II. Teils des Strafgesetzbuches über geheime Gesellschaften18 in Kraft || S. 211 PDF || sein dürften und daß selbst in England und Frankreich der Regierung das Recht zusteht, gesetzwidrige Versammlungen zu verbieten und zu hindern.

Nach der Versicherung des Ministers des Inneren ist der Polizeioberdirektor wiederholt zur strengsten Handhabung der Vorschriften über die Fremdenpolizei sowie zur Überwachung der Clubs durch alle zu Gebote stehenden Mittel angewiesen19. Indes läßt sich bei dem Bestande des freien Assoziationsrechtes und bei der Vorsicht, mit welcher die Clubs in ihren Agitationen zu Werke gehen, wenn nicht bestimmte Indizien eines Verbrechens oder Vergehens gegen einzelne Individuen vorkommen, dermalen ein strengeres Einschreiten nicht rechtfertigen. Es ist auch, wie der Justizminister hinzusetzte, selbst in Fällen, wo derlei Anzeigungen wirklich vorliegen, nicht immer von Erfolg, wie dies das Beispiel mit dem Schauspieler Theodor Wagner, dessen im Ministerratsprotokolle vom 7. d. M. gedacht ist20, der Fall war. Da übrigens dieser der Aufwiegelung auf das stärkste beinzichtigte Mensch nur durch das Übergewicht einer Stimme (7 gegen 6) der Kriminaluntersuchung entging, so hat sich der Justizminister veranlaßt gefunden, das Kriminalgericht zur gewissenhaftesten und rücksichtslosen Erfüllung seiner Amtspflicht auffordern zu lassen21.

IV. Aufnahme des Wahlgesetzes

Weitere Notizen des erwähnten Polizeiberichts22 sind noch: die im allgemeinen (Universität ausgenommen) günstige Aufnahme des Wahlgesetzes23, wo nur die Bestimmung, daß die Wähler in die erste Kammer nur aus den Höchstbesteuerten des Landes genommen werden dürfen, keine Billigung findet; ferner Exzesse in Prag am 9. und 10. aus Anlaß der Arretierung eines Volksredners, dessen Befreiung von der Volksmasse wieder erzwungen wurde24, endlich über Besorgnisse aus Brünn von Seite der Proletarier.

Bei diesem Anlasse kam auch der Fall zur Sprache, daß in Kremsier von zwei hiesigen Studenten wegen Befreiung eines dort verhafteten Kollegen derselben bedeutende Exzesse begangen worden seien.

Da sie sich bei ihrer Anhaltung auf eine Erlaubnis des Unterrichtsministers beriefen, so fand sich derselbe zu der Aufklärung veranlaßt, daß er ihnen auf ihr Begehren die schriftliche Bewilligung zur Reise nach Kremsier, ihrer Heimat, auf die Dauer der Osterferien (aber durchaus keine andere Erlaubnis) und bloß in der Rücksicht schriftlich erteilt habe25, um, wie sie angaben, ihnen dadurch Freiplätze auf der Nordbahn zu verschaffen.

Die Pflicht der Behörde wäre es gewesen, den Exzedenten jene mißbrauchte Erlaubnis abzufordern und die Täter zur Verantwortung und Strafe zu ziehen.

V. Steierisches Freikorps für Italien

Der Minister des Inneren teilte mit ein Anerbieten des Gouverneurs von Steiermark, Graf Wickenburg, zu Errichtung eines Freikorps nach Italien26.

Da der Kriegsminister einen solchen Zuwachs zur Armee nur als wünschenswert erkennen kann, so gedenkt der Minister des Inneren, dem Grafen Wickenburg die Ermächtigung zur Errichtung dieses Korps zu erteilen und ihn wegen dessen Organisierung zum Einvernehmen mit dem FML. Graf Spannocchi anzuweisen27.

Bei diesem Anlasse brachte Baron Pillersdorf in Anregung, wie wünschenswert es wäre, auch in Wien solche Freikorps, und zwar aus Studierenden und aus der Arbeiterbevölkerung, zu bilden, und letztere insbesondere durch das Anbot eines größeren Handgeldes, welches etwa durch Herabsetzung der Supplentengebühr bei der itzig starken Rekrutierung bedeckt werden könnte, anzulocken28.

Da sich der Kriegsminister hierüber eine schriftliche Mitteilung zur genaueren Prüfung der Sache erbat, so sicherte Baron Pillersdorf dieselbe zu29.

VI. Entsendung Carl v. Hummelauers nach England

Zu der im Ministerratsprotokoll vom 11. d. [M.] beschlossenen Sendung nach England in bezug auf die Pazifikation Italiens30 ist nach Äußerung des Baron Lebzeltern statt des Grafen Colloredo, welche zu großes Aufsehen erregen würde, der Hofrat v. Hummelauer gewählt und hiernach auch die in jenem Protokoll erwähnte diesfällige Verfügung unter einem berichtigt worden. Da v. Hummelauer angewiesen ist, sich von England nach Ausrichtung seines Geschäfts daselbst unmittelbar zum Grafen Hartig zu verfügen, so wird letztrer bezüglich seiner Eingabe auf die ihm [vom] Ministerio des Äußern zukommenden Aufträge zu weisen sein31.

VII. Verleihung des Ratstitels an Anton Nachich

Der Minister des Inneren übergab das Konzept eines Vortrags der Hofkanzlei vom 12. d. [M.], worin einvernehmlich mit dem Zivil- und Militärgouverneur von Dalmatien auf die Ah. taxfreie Verleihung des k. k. Ratstitels an den sehr verdienten und besonders bei den letzten Ereignissen durch Treue und Anhänglichkeit an Ew. Majestät ausgezeichneten Podestà von Zara, Nachich, angetragen wird32.

|| S. 213 PDF || Diesem Antrage ward allseitig beigestimmt33.

VIII. Wahlen zur Frankfurter Bundesversammlung in Auschwitz und Zator

Der Minister des Inneren teilte endlich einen Bericht über das Resultat der Wahlen zur Frankfurter Bundesversammlung in den Herzogtümern Auschwitz und Zator34 mit, welche sich darum zerschlugen, weil der Mittelstand und der Adel dem polnischen Elemente huldigte, die Bauern (Nationalpolen) aber ihre unverbrüchliche Anhänglichkeit an Österreich mit der vor dem Bildnisse Ew. Majestät ausgesprochenen Erklärung: „Mit unserem Kaiser wollen wir leben und sterben“ auf die rührendste Weise an den Tag legten35.

IX. Bericht Radetzkys

Der Kriegsminister teilte mit einen Bericht des Feldmarschalls Grafen Radetzky über den letzten von unsern Truppen erfochtenen Sieg, der nur wegen Mangel an Verstärkung nicht benützt werden konnte; über die böse Gesinnung der Veroneser und derselben Einverständnis mit dem Feinde, weshalb er der Stadt mit dem Bombardement gedroht habe; dann über Peschiera, daß diese Festung bis 14. d. [M.] mit Brot approvisioniert, an einen Entsatz derselben aber vor Vereinigung der beiden Armeekorps (Radetzky und Nugent) nicht zu denken sei36.

Derselbe übergab die beiliegenden zwei Vorträge vom 12. und 7. d. [M.]37

X. Vertretung des Kriegsministers

über die Notwendigkeit, die Vertretung seiner in Verhinderungsfällen einem der Generale bei der politischen Abteilung des Hofkriegsrates anzuvertrauen, da FML. Zanini erklärt hat, in keinem Falle die Supplierung des Kriegsministers übernehmen zu können38 – und

XI. Adjustierungsänderungen

über einige Adjustierungsänderungen in der Armee zur leichtern Unterscheidung der Rangstufen der Generalität, der Stabs-, Ober- und Unteroffiziere, wogegen sich keine Erinnerung ergab39.

XII. Versammlung der deutschen Eisenbahner in Wien

Der Minister der öffentlichen Arbeiten endlich bemerkte: Auf ein mit Vortrag des Hofkammerpräsidenten vom 7. März 1848 40 vorgelegtes Einschreiten mehrerer ausländischer Eisenbahndirektionen um Genehmigung einer allgemeinen || S. 214 PDF || Versammlung von Abgeordneten aller deutschen Eisenbahnen in Wien im Juli 1848 (wie solche auf jener in Hamburg von 1847 beschlossen worden41) erfolgte die Ah. Entschließung unterm 3. April 1848 dahin, daß hierauf entweder ausweichend oder gar nicht geantwortet werden solle42. Letzteres sei bisher geschehen. Allein, die Anfragen und Erneuerungen des Einschreitens häufen sich, und es wird nun wohl nicht mehr möglich sein, einer Beantwortung auszuweichen. Unter den dermaligen, gegen früher wesentlich geänderten Verhältnissen und bei dem Umstande, wo der Zweck der Versammlung ein ganz unverfänglicher ist, nämlich über allgemeine Eisenbahnbetriebs­bestimmungen zu verhandeln, und da auch für die österreichischen Staatseisenbahnen kein Nachteil aus diesen Verhandlungen erwachsen kann, indem sie bekanntermaßen unter den Forderungen stehen, die auf andere Bahnen gestellt werden, würde der Minister, wenn ihm die Ermächtigung erteilt wird, von der Ah. Entschließung vom 3. April abzugehen, keinen Anstand nehmen, die Erledigung des Einschreitens dahin zu erteilen, daß es den Teilnehmern unter den gegenwärtigen Verhältnissen freistehe, die beabsichtigte Versammlung in Wien abzuhalten.

Freiherr v. Lebzeltern machte darauf aufmerksam, daß die sächsische Regierung den Wunsch geäußert habe, die betreffenden Regierungen möchten sich vorher in Ansehung ihrer Staatsbahnen untereinander verständigen43. Insofern indessen nach der Versicherung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für die Staatsbahnen kein Nachteil aus den Verhandlungen jener Versammlung zu besorgen ist, begnügt sich Baron Lebzeltern mit der vom Minister zugesicherten diesfälligen Mitteilung an das Ministerium des Äußern, um hiernach das weiters Erforderliche veranlassen zu können.

Sämtliche Stimmführer erklärten sich mit dem Antrage des Ministers einverstanden44. Folgen die Entwürfe zu den Ah. Erledigungen.

Pillersdorf, am 13. Mai 1848. Ges. 14. Mai. Franz Karl. Vidi. Ferdinand. Wien, den 14. Mai 1848.