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Nr. 33 Ministerrat, Wien, 10. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums); BdE. Pillersdorf (11. 5.), Franz Karl (11. 5.).

MRZ. 649–651 – KZ. –

Protokoll des Ministerrates vom 10. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidium des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Provisorisches Wahlgesetz; Patent wegen Einberufung der Stände zum Reichstag

Der Minister des Inneren bemerkte, daß das provisorische Wahlgesetz und das Patent wegen Einberufung der Stände zum ersten österreichischen Reichstage nun durch den Druck zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden soll1.

Bei der Vorlegung des erwähnten Patentes wurde noch vorläufig die Bestimmung des Tages zur Einberufung der Stände offengehalten. Seine Absicht war, den 19. Juni als diesen Tag zu bestimmen. Der Finanzminister wünschte jedoch wegen der Schwierigkeit der Zustandebringung des Budgets für 18492 bis zu dem genannten Tage, daß dieser Tag etwas weiter hinausgerückt werden wolle. Da derselbe Minister nun erklärt, im Laufe des Monates Juni mit den Vorarbeiten für den Voranschlag der Staatseinnahmen und -ausgaben fertig werden zu können, so wurde vom Ministerrate der 26. d. M. als der Tag bestimmt, welcher in dem schon morgen im Drucke erscheinenden Patente aufzunehmen wäre, an welchem die Abgeordneten der österreichischen Provinzen zum Landtage sich hierorts einzufinden hätten.

Was die Form der Ausfertigung anbelangt, so wäre dieses Patent und das provisorische Wahlgesetz als Beilage desselben von sämtlichen Ministern mit Ausnahme der erst heute eingetretenen beiden, nämlich des Ministers des Handels, des Ackerbaues und der Industrie, dann des Ministers der öffentlichen Arbeiten, welche bei dessen Zustandebringung nicht beteiliget waren, zu unterfertigen3.

II. Ernennungsstop bei überzähligen Dienstposten

Derselbe Minister macht in seinem vorliegenden au. Vortrage vom 10. d. M., Z. 16884, den Antrag, Ew. Majestät wollen Ag. auszusprechen geruhen, daß Allerhöchstdieselben künftig nicht mehr geneigt sind, Beförderungen zu überzähligen || S. 192 PDF || Dienststellen eintreten zu lassen. Er bemerkt, daß das Verhältnis der überzähligen Beamten nicht mehr zeitgemäß sei und zu Reibungen Anlaß gebe.

Der vorzüglichste Grund der bisherigen Verleihungen von überzähligen Dienststellen, um nämlich ausgezeichneten und talentierten jungen Beamten insbesondere der höheren und vermöglicheren Stände Gelegenheit zum rascheren Fortschreiten in höhere Posten zu geben, entfalle nunmehr gänzlich, da nach den dermaligen Regierungsgrundsätzen und dem parlamentarischen Verfahren es dieser ängstlicheren Vorbildung und der Stufenleiter in der Beamtenhierarchie nicht mehr bedarf, um sich selbst für die wichtigsten Posten vollkommen zu befähigen. Hierzu komme noch der Umstand, daß die Verleihung von überzähligen Dienstposten jetzt, wo durch die Regierungsreformen Reduktionen des Beamtenstandes und vielleicht zahlreiche Quieszierungen werden stattfinden müssen, eine vollkommene Entmutigung verursachen würde.

Baron Pillersdorf bittet zugleich um die Ah. Ermächtigung, die obige Ah. Willensmeinung öffentlich kundzumachen und hiernach auch die Gesuche um überzählige Posten, welche er bei dem Antritte seines Ministeriums vorgefunden hat, und die seitdem noch hinzugekommen sind, zu erledigen.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage vollkommen einverstanden, nur wäre die oberwähnte Ah. Willensmeinung auch den übrigen Ministerien mittelst Ah. Kabinettschreibens zu ihrer Wissenschaft und Darnachachtung zu eröffnen5.

III. Kooperation zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Ministerium

Baron Pillersdorf machte den Ministerrat auf das dringende Bedürfnis aufmerksam, den Weg einer geregelten Verbindung zwischen dem deutschen und dem ungarischen Ministerium anzubahnen, wozu es nicht an Gegenständen der Verständigung mangle6. Der Minister des Inneren hat die Punkte artikuliert, in Ansehung welcher eine Vereinigung zwischen den beiden Ministerien als dringend notwendig erscheine. Diese Eröffnung wäre dem ungarischen Gesamtministerium im Wege des Palatinus zukommen zu machen, damit sich dieses darüber aussprechen möge7.

Der Inhalt der an das ungarische Ministerium zu erlassenden, vom Minister des Inneren bereits entworfenen Note (liegt in Abschrift bei) wäre im wesentlichen folgendes: Österreich und Ungarn seien seit Jahrhunderten verbundene Länder, welche so viele Interessen gemeinschaftlich haben. Da Österreich nunmehr gleichfalls eine Konstitution erteilt wurde, so seien nun auch die früher in politischer Hinsicht bestandenen Divergenzen gehoben. Es würde zum beiderseitigen Vorteile gereichen, wenn die beiden Ministerien im Einklange handelten und sich über die beiden Reichen gemeinschaftlichen Angelegenheiten einigten. Österreich und Ungarn seien gleichberechtigte Länder, || S. 193 PDF || die sich gegenseitig unterstützen müssen, um Österreich als Großmacht zu erhalten. Die Donau sei für beide gleich die Lebensader u.dgl. Die Verständigung zwischen den beiden Ministerien hätte sich auf folgende Punkte zu erstrecken: 1. die Zivilliste für das gemeinschaftliche Staatsoberhaupt, 2. die auswärtige Politik mit Einschluß des Handels, 3. die die beiden Reiche betreffenden Finanzangelegenheiten, 4. die Kriegsmacht und 5. den Zwischenverkehr zwischen Österreich und Ungarn.

Der Ministerrat erklärte sich mit der Textierung dieser Note vollkommen einverstanden. Der Minister des Handels, des Ackerbaues und der Industrie bemerkte insbesondere, daß mit dem Königreiche Ungarn im Wege der Gesetzgebung beider Länder eine innigere Verbindung vertragsmäßig anzustreben sein werde, wozu die vorliegende Maßregel als erster Schritt und provisorisch von Nutzen sein dürfte8.

IV. Ruthenische Petition

Brachte der Minister des Inneren eine ihm vom galizischen Gouverneur Grafen Stadion eingesendete, an Ew. Majestät gerichtete Petition der ruthenischen Bevölkerung in Galizien zur Sprache9. Der Gouverneur unterstützt diese in jeder Beziehung loyale und gutgemeinte Petition. Seine Anträge zur Erledigung dieser Petition findet der Minister des Inneren ganz entsprechend.

Er wird der ruthenischen Bevölkerung Galiziens durch den Gouverneur erwidern, Ew. Majestät hätten die Äußerung der innigen Anhänglichkeit dieser Bevölkerung an Allerhöchstdieselben und ihre lobenswerten Bestrebungen zur Aufrechthaltung ihres Kultus und ihrer Nationalität mit Wohlgefallen aufzunehmen und den Minister des Inneren zu beauftragen geruhet, derselben zu bedeuten, daß Ew. Majestät, von dem Wunsche beseelt, das Wohl aller Ihrer Untertanen möglichst zu befördern, auch der ruthenischen Bevölkerung Allerhöchstihre Fürsorge zuwenden.

Über ihre Bitten hätten Ew. Majestät nach Anhörung des Ministerrates folgendes zu entschließen befunden: 1. daß der Schulunterricht in allen Orten, in welchen die Bevölkerung gänzlich oder bei weitem überwiegend die ruthenische ist, in der ruthenischen Sprache erteilt werden solle, was auch polnisch dort zu geschehen habe, wo die Zahl der Polen größer ist; 2. zur Aufnahme der ruthenischen Sprache und ihrer Vorbereitung für die höhere Bildung werde die Einrichtung getroffen, daß in den höheren Lehranstalten ein Lehrstuhl dieser Sprache errichtet werde; 3. und 4., daß alle Landesgesetze, königliche Verordnungen und Erlässe der Behörden den ruthenischen Landeseinwohnern in der ruthenischen Sprache publiziert werden, und daß die in dem ruthenischen Teile Galiziens anzustellenden Beamten der ruthenischen Landessprache mächtig seien, sei schon in der von Ew. Majestät erteilten Konstitution vom 25. April || S. 194 PDF || d. J.10 gegründet; 5. daß die griechisch-katholische Geistlichkeit in der ruthenischen Sprache gehörig ausgebildet werde, sei in dem Rechte und in der Billigkeit gegründet; 6. die Gleichstellung der Geistlichkeit der drei Ritus (des griechisch-katholischen, des lateinischen und des armenischen) werde streng gehandhabt werden; 7. die Zulassung der Ruthenen zu allen öffentlichen Ämtern sei bereits durch den § 24 der Konstitution gewährleistet11.

Übrigens wird den Bittstellern in Ansehung ihrer loyalen Äußerungen das Ah. Wohlgefallen zu erkennen gegeben.

Gegen diesen Erledigungsantrag fand der Ministerrat nichts zu erinnern12.

V. Prager Slawenkongreß

Der Kriegsminister leitete die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf den wichtigen (in der Wiener Zeitung vom 9. d. M. enthaltenen) Aufsatz, nach welchem die Slawen in Prag alle Slawen der österreichischen Monarchie aufgefordert haben, Männer ihres Vertrauens auf dem 31. Mai d. J. nach Prag zu entsenden, um dort alles das zu beschließen, was das Interesse des slawischen Volkes erfordert, und wie sich die Slawen unter diesen wichtigen Zeitumständen zu benehmen hätten13.

Es kommt darin auch vor, daß auch andere, außer der österreichischen Monarchie lebende Slawen ihnen bei dieser Versammlung herzlich willkommene Gäste sein werden.

Der Minister des Inneren , dem über diesen Aufruf noch keine ämtliche Mitteilung zugekommen, wird den böhmischen Gubernialpräsidenten zu der Erklärung auffordern, ob ihm die gedachte Aufforderung vorgelegt wurde, ob er sie legal finde und welche Bemerkungen und Anträge er aus diesem Anlasse zu machen habe14.

VI. Neue Strafgesetzgebung

Der Justizminister bemerkte, daß es nicht möglich sein werde, schon zum nächsten Reichstage15 größere Partien von Justizgesetzen bereitzuhalten, insbesondere was die Strafgesetzgebung anbelangt. Was diese letztere betrifft, so sei zwar schon ein Strafgesetz in der Beratung des Staatsrates gewesen, allein dieses Gesetz sei für die || S. 195 PDF || gegenwärtigen Verhältnisse nicht brauchbar16. Da es aber in der Strafgesetzgebung mehrere Unzukömmlichkeiten gibt, deren möglichst schnelle Aufhebung allgemein gewünscht wird, so glaubte der Justizminister, einige der grellsten schon interimistisch und bis zur Verfassung eines Strafgesetzbuches zur Aufhebung antragen zu sollen.

Diese sind im wesentlichen, daß künftig keine Verurteilung zur Schandbühne, zur Ausstellung im öffentlichen Kreise statthaben und daß keine Stock- und Rutenstreiche angewendet werden sollen. Als Disziplinarstrafe hätten Prügel gleichfalls nicht einzutreten und statt dieser Anweisung der Lagerstätte auf Brettern bis zu drei Tagen, Einsperrung in Zellen, Beschränkung auf Wasser und Brot in Anwendung zu kommen. Die im § 272, 1. Teil des Strafgesetzbuches vorgesehene Hausdurchsuchung soll nicht durch die Organe der Sicherheitsbehörde, sondern durch das Gericht, welches den Tatbestand aufzunehmen hat, vorgenommen werden.

Der Ministerrat verkannte nicht die gute Tendenz dieses Antrages und die Notwendigkeit, die grellsten Unzukömmlichkeiten in der Strafgesetzgebung so bald als möglich aufzuheben.

Da jedoch vom Justizminister außer mehreren Milderungen der Strafgesetze auch neue Strafen und neue Arten von Verschärfungen der Strafe in Antrag gebracht worden, so einigete sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß der Justizminister diesen Gegenstand durch ein Komitee beraten lassen und dann neuerdings zur Sprache bringen möge17.

VII. Behandlung der Aufständischen aus Trient

Durch die in der neuesten Zeit in Italien stattgehabten Vorgänge sind auch in Südtirol, namentlich in Trient, mehrere der dortigen Bewohner zur Empörung verleitet und einige derselben gefangen genommen worden, darunter zwei Grafen Thun, Graf Sizzo, Manci und andere18.

|| S. 196 PDF || Es handelt sich hier um die Frage, ob es gegen diese Individuen, da es bekannt ist, daß der FML. Baron Welden diese Empörung unterdrückt hat19, und nachdem Ew. Majestät in ähnlichen Fällen in Galizien, in Krakau Gnade eintreten ließen20 und erst neuerlich die vor Udine mit den Waffen in der Hand ergriffenen Empörer vom Grafen Hartig amnestiert worden sind21, eine strafgerichtliche Prozedur einzuleiten sei. Der Justizminister glaubte sich für die Verneinung aussprechen und in diesem Sinne, wenn der Ministerrat beistimmt, den au. Vortrag an Ew. Majestät erstatten zu sollen. Der Ministerrat hielt es jedoch angedeutet, daß vor allem der Gouverneur von Tirol, Graf Brandis, zu vernehmen wäre, ob er diese Milde für die in der Frage stehenden Individuen angemessen finde22.

VIII. Kundmachung über die neuen Minister

Nachdem Ew. Majestät nach dem Antrage des Ministerrates zwei neue Ministerien zu errichten und davon jenes des Handels, des Ackerbaues und der Industrie dem niederösterreichischen ständischen Verordneten Anton Freiherr v. Doblhoff, und jenes der öffentlichen Arbeiten dem Hofrate Andreas v. Baumgartner zu verleihen geruhet haben23, so wurde die Kundmachung dieser Ah. Verleihungen durch die Wiener Zeitung (vom 11. d. M.) mit dem Beisatze eingeleitet, daß die beiden neuen Minister bereits dem Ministerrate vom 10. d. M. beigewohnt haben24.

IX. Truppenverstärkung für Ungarn

Mit dem au. Vortrage vom 10. d. M., Z. 1687, erbittet sich der Kriegsminister in Ansehung der vom königlich ungarischen Ministerium erbetenen Truppenverstärkung für Ungarn mit zwei Husarenregimentern, Kaiser Nikolaus und Erzherzog Palatin, und einem vom Kriegsminister dahin zu bestimmenden ungarischen oder polnischen Infanterieregimente die Ah. Weisung25.

Derselbe bemerkt, daß ihm diese Anforderung im gegenwärtigen Momente, wo eben ein Armeekorps von 20.000 Mann in Böhmen für Deutschland aufgestellt werden soll, wo der Kampf um eine verlorne Provinz im Süden der Monarchie geführt wird, und Unruhen im Norden täglich zu befürchten sind, sehr ungelegen komme, zumal in Ungarn ohnedies schon eine Truppenmacht von nahezu 32.000 Mann sich befindet und von wo diese Regimenter später schwerlich je wieder zur auswärtigen Verfügung werden erhalten werden können. Die ungarischen Minister Fürst Esterházy und Graf Batthyány, mit welchen der Kriegsminister diesfalls mündliche Rücksprache gepflogen, || S. 197 PDF || erklärten, daß sie bei der gegenwärtig gefährdeten Lage des Landes nur nach Gewährung dieses von ihnen als unabweisliche Notwendigkeit bezeichneten Ansuchens die Gewährung anderer, das Interesse der Gesamtmonarchie berührender Bedürfnisse, namentlich die Beistellung von 60 bis 80.000 Rekruten von Ungarn, in Aussicht stellen können und die Verwirklichung zu einer Kabinettsfrage machen wollen.

Der Kriegsminister erbittet sich die Ah. Weisung hierüber. Im Gewährungsfalle wäre jedoch die Bedingung zu setzen, daß diese Vermehrung der Truppen im Königreiche Ungarn nur als eine temporäre Maßregel für die Dauer der aus der jetzigen Aufregung entstandenen Notwendigkeit zu betrachten sei, durch welches dieses Truppenquantum nicht aufhört, für andere Zwecke außer dem Lande disponibel zu sein.

Unter dieser Bedingung erklärte sich der Ministerrat einverstanden, daß dem diesfälligen Ansuchen des ungarischen Ministeriums willfahrt werden dürfte26.

X. Zugriff des ungarischen Ministeriums auf Gestüte in Ungarn

Ferner machte der Kriegsminister dem Ministerrate mit Beziehung auf die vom ungarischen Kriegsminister angesprochene Einflußnahme auf die Gestüte im Lande und das dort vorhandene Kriegsmateriale die Mitteilung, daß nach erhaltener Auskunft damit nur beabsichtiget werde, von den Gestüten und ihrem Stande und so auch von den Vorräten an Kriegsmateriale im Lande, in Kenntnis gesetzt zu werden, ohne übrigens die Verfügungen des hiesigen Kriegsministeriums damit beirren zu wollen27.

XI. Franz Palacks Ablehnung des Ministerpostens

Der von Ew. Majestät mit Kabinettschreiben vom 8. Mai 1848, KZ. 680/I28, zum Minister des Unterrichtes ernannte Franz Palacký hat in dem beiliegenden versiegelten Briefe an den Ministerpräsidenten vom 10. Mai29 die Erklärung abgegeben, daß er durch die Ah. Gnade und das Vertrauen sich sehr gerührt fühle, ebenso aber offen bekennen müsse, daß er in dem gegenwärtigen Momente die Übernahme des Ministeriums für das allgemeine nicht nutzbringend ansehen könne und deshalb sich für verpflichtet erachte, die Bitte zu stellen, es von dieser Ernennung Ag. abkommen zu lassen. Damit glaube er dem Staate und Ew. Majestät einen besseren Dienst zu leisten, als mit seinem Eintritte, wo seine Wirksamkeit sich nicht vollkommen bewähren dürfte. Nach dieser Erklärung wird Ew. Majestät diese Bitte zur huldvollen Berücksichtigung vorgelegt30.

Die den Anträgen zu II, III und IX entsprechenden Resolutionsentwürfe werden hierneben der Ah. Genehmigung Ew. Majestät ehrfurchtsvoll unterzogen.

|| S. 198 PDF || Den 11. Mai 1848. Pillersdorf. Ges. 11. Mai. Franz Karl. Vidi. Wien. den 12. Mai 1848. Ferdinand.