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Nr. 32 Ministerrat, Wien, 9. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums); BdE. Pillersdorf, Franz Karl (11. 5.).

MRZ. 646–648 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 9. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidium des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Umbesetzung und Erweiterung des Ministeriums; Bedingungen Doblhoffs

Der vorsitzende Minister des Inneren eröffnete, mit Beziehung auf die gestern beschlossene Ergänzung des Ministerrates, die Erklärung 1. des zum Minister der öffentlichen Arbeiten designierten Hofrates Andreas Baumgartner über die unbedingte Annahme des Portefeuilles1, 2. die Bitte des zum Unterrichtsminister bestimmten Anton Palacký um eine Bedenkzeit bis morgen2 und übergab 3. ein Schreiben des zum Ministerium des Ackerbaues etc. in Antrag gekommenen Freiherrn v. Doblhoff, worin derselbe in der Rücksicht, daß er seine Berufung zu einem Ministerium nicht angesucht habe, seinen Eintritt an gewisse, sein politisches Glaubensbekenntnis enthaltende Bedingungen knüpfen zu dürfen glaube3. Als solche bezeichne er: unmittelbaren Verkehr der Minister mit Ew. Majestät, Besetzung der obersten Hofämter, als zum Exempel des Obersthofmeisters4, mit von der öffentlichen Meinung getragenen Personen, Modifizierung der Bestimmungen über Hoffähigkeit, Zutritt der Nationalgarde zur unmittelbaren Bewachung der Ah. Person Ew. Majestät5, baldige Verwendung der Beamten des aufgelösten Staatsrates6, Auflösung der Hof- und Staatskanzlei in ihrer dermaligen Wirksamkeit und Erlöschung der Würde eines Haus-, Hof- und Staatskanzlers7, Abberufung der unter Fürst Metternich angestellten || S. 184 PDF || Gesandten und Ersetzung derselben durch Geschäftsträger, Umstaltung der Hofstellen in Ministerkanzleien, unbedingte Wahl der Beamten durch die Minister, zeitgemäße Regulierung der Gehalte und Pensionen pro praeterito et futuro, Nichtpensionsfähigkeit der Minister, baldigste Vorlegung des Budgets8, Einkommensteuer, Regulierung des Unterrichtswesens, Auflösung der privilegierten Gerichte, öffentliches und mündliches Gerichtsverfahren mit Jury9, Revision der Justizgesetze10, Vorbereitung der dem Reichstag vorzulegenden Gesetzentwürfe11, dessen Berufung bis Juni 1848, Anschluß an Deutschland mit Wahrung der Selbständigkeit des österreichischen Staates und Garantie für Gleichberechtigung seiner Nationalitäten, ehrenvolle Pazifikation Italiens12, Erhaltung Galiziens, Regelung der beiderseitigen Interessen Ungerns13 und der übrigen Teile der Monarchie durch einen Vertrag.

Freiherr v. Pillersdorf schlug vor, den Baron Doblhoff zu einer Unterredung mit dem Ministerrate einzuladen und von ihm zu vernehmen, ob er die unmittelbare Ausführung aller dieser Bestimmungen zur unumgänglichen Bedingung seines Eintritts in das Ministerium mache, oder ob dieselben nicht vielleicht bloß als der Ausdruck seiner politischen Gesinnung und Tendenz anzusehen sei, nach welcher überhaupt von einem konstitutionellen Ministerium vorgegangen werden sollte. Im letzteren Falle würde bei der in den Hauptpunkten herrschenden Übereinstimmung derselben mit den Ansichten der gegenwärtigen Mitglieder des Ministerrates eine Vereinbarung mit Baron Doblhoff wohl zu erzielen sein; im ersteren Falle, wenn er nämlich auf der unbedingten Realisierung aller jener Punkte bestünde, gegen welche schon gegenwärtig wichtige Bedenken sich erheben, würden seinem Eintritte sich wesentliche Hindernisse entgegenstellen.

Um hierüber ins klare zu kommen, um nichts unversucht zu lassen, was zur Verstärkung des gegenwärtigen Ministeriums durch den Eintritt eines von der öffentlichen Meinung getragenen Mannes dienen kann, traten sämtliche Mitglieder des Ministerrates dem Vorschlage ihres interimistischen Präsidenten, den Baron Doblhoff zu einer Unterredung auf morgen (10. Mai) einzuladen, umso mehr bei, als die Ablehnung einer solchen Besprechung und sohin die Zurücknahme des Antrags der Ministerstelle den Baron Doblhoff zu der dann ohne Zweifel auch durch die Presse laut werdenden Meinung veranlassen dürfte, daß dem Ministerrate keiner der Punkte des Doblhoffschen Programms und keiner seiner politischen Grundsätze überhaupt konveniere14.

II. Deutschböhmische Unterstützung der Wahlen zum Frankfurter Parlament; Karenzierung der dorthin gewählten Beamten

Der Verein der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien hat dem Minister des Inneren eine Vorstellung übergeben15, worin gebeten wird, den Wahlen der || S. 185 PDF || Abgeordneten zum Frankfurter deutschen Parlamente von Seite der Regierung allen Vorschub zu geben und auszusprechen, die Regierung wünsche die Vornahme der Wahlen und fordere jeden auf, der gewählt wird, die Wahl anzunehmen. Auf die Entgegnung des Ministers, daß die Regierung hier weiter gehen würde, als ihre Aufgabe reicht, beschränkten sie ihre Bitte darauf, daß die Regierung an die Länderstellen die Weisung erlasse, Staatsbeamten, auf welche die Wahl zu Frankfurter Abgeordneten fiele, den erforderlichen Urlaub zu erteilen und daß ein dementsprechender Artikel in die Zeitungsblätter aufgenommen werde.

Ein ähnlicher Wunsch wurde von seiten der Wiener Deputierten vorgetragen.

Im allgemeinen ist wohl gegen solche Urlaubserteilungen nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß der Dienst darunter nicht leidet, was geschehen würde, wenn z. B. in einem Kreise alle Kreiskommissäre gewählt würden und sohin beurlaubt werden wollten.

Hiernach gedächte Freiherr v. Pillersdorf an sämtliche Länderchefs die Weisung zu erlassen und zugleich einen hierauf bezüglichen Artikel in die Zeitungsblätter einschalten zu lassen, daß jedem Staatsbeamten, der zum Deputierten nach Frankfurt gewählt worden, der benötigte Urlaub zu erteilen sei, ausgenommen in dem Falle, wenn sein Dienst aus öffentlichen Rücksichten eine Unterbrechung nicht zuläßt, oder er durch einen andern nicht ersetzt werden kann.

Nachdem übrigens ähnliche Fälle bei Beamten, welche anderen Ministerien unterstehen, vorkommen dürften, so glaubte der Minister des Inneren, die übrigen Mitglieder des Ministerrates, vorausgesetzt, daß sie obige Ansicht teileten, behufs der Erhaltung eines gleichförmigen Vorgangs um Einleitung der demselben entsprechenden Verfügung angehen und ihnen zu diesem Behufe die Mitteilung von Abschriften seiner beabsichtigten Weisung anbieten zu sollen.

Sämtliche Mitglieder des Ministerrates erklärten ihre volle Zustimmung zu diesem Antrage16.

III. Rücktritt Tadeusz v. Wasilewskis von offiziellen Stellen

Nach einem Berichte17 des Gouverneurs von Galizien hat v. Wasilewski, eines der tätigsten Mitglieder des polnischen Nationalrates (Rada narodowa)18, vom Gouverneur diesfalls schon mehrmals gewarnt und auf die Unverträglichkeit seines dortigen Wirkens mit seiner Stellung als Mitglied des galizisch-ständischen Ausschusses und als Landeswürdenträger aufmerksam gemacht, diese beiden Stellen niedergelegt. Der Gouverneur trägt auf die Annahme dieser Resignation an, deren Ah. Genehmigung der Minister des Inneren Ew. Majestät vorschlagen würde19.

IV. Organisierung des Wiener Sicherheitsausschusses

Freiherr v. Pillersdorf brachte sofort die Organisierung des Sicherheitsausschusses für Wien in den Hauptgrundsätzen zur Kenntnis und Genehmigung des Ministerrates20.

Dieser Sicherheitsausschuß soll aus angesehenen Bürgern unter einem selbstgewählten Vorstande bestehen und die Verpflichtung haben, für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit zu sorgen. Zu diesem Ende ist jedem Mitgliede desselben die Befugnis eingeräumt, jeden, der sich gegen die öffentliche Ruhe vergeht, anhalten, verhaften und die gerichtliche Prozedur gegen denselben einleiten zu lassen und bei Zusammenrottungen, nach fruchtloser Aufforderung der Tumultuanten zum Auseinandergehen sich des Beistands der Nationalgarde, nötigenfalls selbst der Militärgewalt zu bedienen, welche für diese Amtshandlung seinen Befehlen untergeordnet wird. Die Mitglieder werden vom Bürgerausschusse gewählt und erhalten als Abzeichen eine weiße Schärpe. Außer diesen werden sogenannte Friedensmänner, auf 500 Seelen je einer, vom Magistrate und Bürgerausschusse bestellt, welche auf Aufforderung oder bei Zusammenrottungen auch ohne dieses gegen Ruhestörer einzuschreiten verpflichtet und berechtigt sind, von jedem Unterstützung bei ihrer Amtshandlung zu verlangen. Ihr Abzeichen ist eine weiße Binde um den linken Oberarm und ein Stab mit dem städtischen Wappen, durch dessen Berührung der Getroffene als dem Gesetze verfallen betrachtet wird.

In der gegenwärtigen, so sehr aufgeregten Zeit und bei der Desorganisation der Polizeibehörde ist ein solches Institut unerläßlich. Es wird, als von der Kommunalbehörde ausgegangen, sich leichter Eingang und Geltung verschaffen und als der erste Schritt zur Wiederbefestigung der so sehr ersehnten Ruhe und Ordnung in Wien begrüßt werden. Da es auch von dem dermaligen Landeschef, dem Grafen Montecuc-coli21, in seinen Grundzügen geprüft und gebilligt worden ist22, so gedenkt der Minister des Inneren, demselben die Genehmigung zu erteilen, dessen baldigste Verwirklichung anzuordnen und sowohl das Oberkommando der Nationalgarde als auch das Kriegsministerium um die geeigneten Verfügungen anzugehen, damit dem Institute die || S. 187 PDF || benötigte Assistenz von Seite der bewaffneten Macht auf Begehren zur Disposition gestellt werde23.

Der Finanzminister deutete dabei an, ob nicht, nach dem Beispiele der in England bestehenden Einrichtung, die Friedensmänner ermächtigt werden könnten, falls sie des Beistands der Nebenstehenden bedürfen, dieselben auch sogleich für ihre Amtshandlung zu beeidigen.

V. Aufklärung von Ausschreitungen in Galizien

Das Zentralkomitee der Nationalgarde hat aus Anlaß einer gedruckten Beschwerde der polnischen Deputation über Mißhandlungen, denen ihre Landesmitglieder von Seite der galizischen Beamten ausgesetzt sind24, den Minister des Inneren um Absendung einer Kommission aus Wien, aus Nationalgarden und Männern der Regierung zusammengesetzt, zur Untersuchung der Klagen gegen die Verwaltung in Galizien gebeten25.

Diesem Begehren könnte nun zwar nach dem Erachten des Ministers keine Folge gegeben werden; aber da die betrübende Wahrnehmung gemacht worden, daß jene Beschwerden trotz ihrer auffallenden Übertreibungen Eindruck im Publikum gemacht haben, so glaubte der Minister das vom Komitee der Nationalgarde gestellte Begehren nicht ganz fallen lassen zu dürfen, sondern erachtete, das gedruckte Memorandum der polnischen Deputation, in dem die Klagen enthalten sind, dem Gouverneur von Galizien zur punktweisen Beantwortung übersenden und hiervon, so wie seinerzeit von dem Resultate der Äußerung des Gouverneurs das Zentralkomitee der Nationalgarde verständigen zu sollen26.

VI. Anzeige gegen den Sohn von Oberst Schill

Der Minister des Inneren teilte den Inhalt eines Polizeirapports27 vom heutigen Tage aus Wien mit, wornach der minderjährige Sohn des Oberst Schill der betreffenden Militärbehörde, welcher er untersteht, zur Erhebung des Tatbestands und weiteren Amtshandlung angezeigt worden ist28, ferner, daß im Publikum eine große Mißstimmung gegen die Militärverwaltung wahrgenommen wird, teils wegen der ungünstigen Berichte vom Kriegsschauplatze, teils wegen der geringen Unterstützung, welche unsrer Armee in Italien zuteil werde.

|| S. 188 PDF || Hierüber bemerkte der Kriegsminister, daß er nächstens seinen Antrag wegen Verstärkung der Armee machen werde29.

VII. Zugriff des ungarischen Ministeriums auf Gestüte in Ungarn

Der Kriegsminister teilte mit eine Eröffnung des ungrischen Ministers Fürsten Esterházy, welcher einvernehmlich mit dem ungrischen Ministerpräsidenten erklärte, daß die Angabe, als beabsichtige man von Seite des ungrischen Ministeriums den Verkauf der k. k. Militärgestüte in Ungern30 auf einem Mißverständniß beruhe, welches dahin zu berichtigen sei, daß nur die Aufnahme eines Inventars in denselben angeordnet worden.

Hiergegen wäre zwar nichts zu erinnern31, doch bemerkte der Kriegsminister bezüglich der Forderung des ungrischen Ministerii, zwei Husarenregimenter nach Ungern zu disponieren, daß er hierzu nur gegen Herausziehung zweier deutscher Kavallerieregimenter stimmen könnte32.

VIII. Mordkomplott gegen Jellačić

Derselbe teilte den Inhalt eines vertraulichen Schreibens des Banus von Kroatien mit, welcher sich in einer fürchterlichen Lage befindet, nachdem die Magyarische Partei im Lande in offener Opposition wider ihn ist, und 30 Personen sich verschworen haben sollen, zu losen, wer ihn, Banus, ermorden solle33.

IX. Reorganisierung des Hofkriegsrates

Graf Latour übergab den angeschlossenen Vortrag vom heutigen, KZ. 167734, wegen Umstaltung des Hofkriegsrates.

Gegen die diesfälligen Anträge ergab sich im wesentlichen keine Erinnerung; nur machte der Justizminister auf den Umstand aufmerksam, daß, wenn der zum Präsidium der (als oberster Militärgerichtshof in seiner Selbständigkeit zu belassenden) hofkriegsrätlichen Justizabteilung zu berufende General in den Fall käme, den Kriegsminister zu supplieren, er den Vorsitz im Gerichtshofe an einen andern General abzutreten hätte, da der Gerichtshof in der Judikatur von allem Einflusse des Ministers frei bleiben muß. Graf Latour wird mit Beachtung dieser Andeutung die erforderlichen Personaldispositionen treffen oder allenfalls in Antrag bringen35.

X. Unterbringung der österreichischen Truppen in der Festung Ulm

Derselbe brachte mit Beziehung auf seinen Vortrag im Ministerrate vom 7. Mai d. J.36 wiederholt in Antrag, der württembergschen Regierung im diplomatischen Wege erklären zu lassen, daß Österreich seiner Bundespflicht zur Besatzung der Bundesfestung Ulm beizutragen, nur dann nachzukommen in der Lage sei, wenn die dazu bestimmten k. k. Truppen in der Festung selbst gehörig untergebracht werden können, und daß im widrigen dieselben sogleich nach Tirol würden beordert werden37.

XI. Geiselaustausch in Italien

Der Konferenzrat, Vertreter des Ministers des Äußern, Baron Lebzeltern, teilte dem Minister des Inneren mit eine Depesche des Grafen Hartig über die Erfolglosigkeit einer Unterhandlung mit Casati wegen Auswechslung der Geiseln; Casati stellte übertriebene Forderungen38.

Der Minister des Inneren übernahm dieses Aktenstück mit der Bemerkung, daß schon einmal von seiner Seite der Antrag zur Auswechslung des Delegaten Breinl gegen Bellatti gemacht worden39, unter den gegenwärtigen Verhältnissen aber eine Beantwortung der Depesche des Grafen Hartig nicht nötig sei40.

XII. Französische Politik

Baron Lebzeltern teilte ferner mit einen Bericht des k. k. Geschäftsträgers in Paris41, woraus zu entnehmen, 1. daß der Minister des Äußern Lamartine fortwährend friedliche Gesinnungen an den Tag lege und erklärt habe, daß ihm von Oudinots Armeebefehl42 am Rhein nichts bekannt sei, daß 2. der König von Sardinien der französischen Regierung eine Vorstellung gegen einen etwaigen Einmarsch der französischen Truppen nach Italien übergeben, 3. daß Lamartine hoffe, auch nach dem Zusammentreten der Nationalversammlung im Amte zu bleiben43.

Auf die Anfrage, ob die Nachricht sub 1. nicht etwa durch einen Zeitungsartikel zur Beruhigung des Publikums bekanntzumachen sei, antwortete Baron Lebzeltern verneinend, || S. 190 PDF || weil diese bloß vertrauliche Mitteilungen zur Verlautbarung nicht geeignet sein dürften.

Freiherr v. Krauß teilte bei dieser Gelegenheit eine ihm von Baron Rothschild zugekommene Nachricht mit, wornach in Paris, nach den drohenden Maureranschlägen zu schließen, ein Ausbruch der Kommunistenpartei am Tage der Eröffnung der Nationalversammlung zu besorgen sein soll44.

XIII. Rückkehr Erzbischofs Ambros' in die Bukowina

Schließlich wurde dem Minister des Inneren eine Bitte des Deputierten der altgläubigen Griechen in der Bukowina – Lippovaner45 genannt – um die Bewilligung, daß der Erzbischof Ambros dahin zurückkehren dürfe, zur geeigneten Verfügung übergeben46.

Pillersdorf. Ges. 11. Mai. Franz Karl. Vidi. Ah. E. auf das Ministerratsprotokoll. Der Inhalt dieses Protokolls dient Mir zur Wissenschaft. Ferdinand. Wien, den 11. Mai 1848.