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Nr. 24 Ministerrat, Wien, 1. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Ficquelmont; anw. Pillersdorf, Sommaruga, Latour, Krauß; BdE. Ficquelmont (2. 5.), Franz Karl (3. 5.).

MRZ. 577 et 578 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 1. Mai 1848.

I. Ruhegehalt für Bernhard Graf Ceccopieri

Der Justizminister zeigte dem Ministerrate an, daß der Appellationsgerichtspräsident zu Mailand, Ceccoppieri, welcher von Sr. kaiserlichen Hoheit, dem Herrn Erzherzog Vizekönig nach Parma gesendet wurde, um die Verlassenschaftsangelegenheit Ihrer Majestät der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin, Herzogin von Parma, Maria Louise, in Ordnung zu bringen1, nach beendigtem Geschäfte erklärt habe, unter den gegenwärtigen Verhältnissen des lombardisch-venetianischen Königreiches nicht in sein Vaterland zurückkehren zu wollen.

Der Justizminister fragte sich an, ob in solchen Fällen auch den italienischen Nationalen Quieszentengehalte verabfolgt werden, wie sie den dort angestellt gewesenen deutschen Beamten bewilliget zu werden pflegen2.

Der Ministerrat erklärte, daß die Italiener noch immer als österreichische Untertanen angesehen werden müssen, daß nichts zu tun sei, woraus auf das Gegenteil geschlossen werden könnte, und daß sonach kein Anstand obwalten könne, dem Appellationspräsidenten Ceccoppieri den Quieszentengehalt um so mehr anzuweisen, als er seine Treue Österreich bewahrt und dadurch den Nationalen ein gutes Beispiel gegeben hat3.

II. Verlegung italienischer Geiseln aus Kufstein

Der Minister des Inneren , Freiherr v. Pillersdorf, brachte ein von zwei Italienern ihm überreichtes Memoire4 zur Sprache, in welchem die von Mailand, Lodi, || S. 137 PDF || Brescia, Verona und anderen Orten von der österreichischen Kriegsmacht als Geisel mitgenommenen und auf die Festung Kufstein in Tirol5 gebrachten Nationalen um Befreiung aus dieser Festung und um Versetzung auf einen andern Ort bitten. Sie stellen vor, daß sie keine Verbrecher und nur zur Sicherstellung der von den Italienern zurückbehaltenen Deutschen abgeführt worden seien, daß die mißliche Lage in dieser Festung nachteilig auf ihre Gesundheit wirke und daß insbesondere einer von ihnen, Guglielmo Fortis, Vorsteher eines großen Handlungshauses, Handlungsgeschäfte in Wien zu besorgen hätte, deren Unterlassung mit den wesentlichsten Nachteilen für ihn verbunden wäre6. Sie baten, diese Rücksichten in Erwägung zu ziehen und ihnen auf ihr Ehrenwort, sich nicht zu entfernen und ferner als Geiseln hier zu verweilen, einen anderen Aufenthaltsort, etwa Salzburg, Linz oder Wien anzuweisen.

Der Minister des Inneren findet diese Bitte aus Humanitäts- und aus politischen Rücksichten beachtenswert. Derselben Ansicht war auch der Kriegsminister, mit welchem er sich diesfalls ins Einvernehmen setzte.

Die gedachten Individuen wären daher von dem Festungsarreste zu befreien, von einem Polizeikommissär zu übernehmen und unter Abgabe ihres Ehrenwortes, sich nicht zu entfernen und sich in keine politischen Umtriebe einzulassen, in Salzburg oder Linz, und Guglielmo Fortis, welcher in Wien Handlungsgeschäfte abzutun hat, hierorts unter polizeiliche Aufsicht zu stellen.

Da die Sache dringend ist, so sind bereits von den betreffenden Ministerien die erforderlichen Aufträge a) an den Festungskommandanten von Kufstein wegen Freigebung der gedachten Gefangenen7, b) an den Gouverneur wegen Übernahme derselben durch einen Polizeikommissär8 erlassen und c) auch die Bittsteller9 davon verständiget worden.

Der Ministerrat erklärte sich damit vollkommen einverstanden, nur wäre, da dem Vernehmen nach die in Italien als Geiseln zurückbehaltenen Deutschen (wahrscheinlich als Repressalie) nach Alexandrien gebracht werden sollen, der Feldmarschall Graf Radetzky davon mit dem Beisatz in Kenntnis zu setzen, sich diesfalls mit der provisorischen Regierung in Mailand zu verständigen, damit die Deutschen dortlandes nicht härter behandelt werden als die Italiener bei uns10.

III. Erzherzog Rainer und die Pazifikationsmission Hartigs

Derselbe Minister erwähnte hierauf einer von Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Vizekönige erhaltenen Note11, worin dieselben ihre Empfindlichkeit darüber || S. 138 PDF || zu erkennen geben, daß die dem Grafen Hartig zur Pazifikation des Landes erteilten Instruktionen12 nicht auch Höchstdenselben mitgeteilt wurden, und daß Graf Hartig sich nicht zuerst zu Höchstdenselben begeben, um mündliche Rücksprache zu pflegen, da Se. kaiserliche Hoheit bei so genauer Kenntnis des Landes und seiner Bedürfnisse ihm die besten Ratschläge an die Hand zu geben in der Lage gewesen wäre.

Se. kaiserliche Hoheit stellen das Ansuchen, a) daß Höchstdenselben die dem Grafen Hartig gegebenen Instruktionen noch nachträglich mitgeteilt, b) Höchstdenselben bekanntgegeben werde, in welcher Art mit dem Pazifikationswerke vorzugehen sei, und c) daß vor allem auf die gewesenen Beamten und ihr früheres Verhältnis Rücksicht genommen werde, bevor sich in eine weitere Unterhandlung eingelassen wird.

Der Minister des Inneren gedenket Sr. kaiserlichen Hoheit zu antworten (und der Ministerrat stimmte ihm diesfalls bei), daß alle auf das Pazifikationswerk des Grafen Hartig Bezug habenden Bestimmungen von Ew. Majestät [sic!] unmittelbar ausgegangen sind, und daß der Minister der auswärtigen Angelegenheiten unmittelbar von Ew. Majestät [sic!] den Auftrag erhielt, den Grafen Hartig mit den entsprechenden Instruktionen zu dem erwähnten Zwecke zu versehen13.

Ferner brachte der Minister des Inneren zur Kenntnis des Ministerrates:

IV. Lage in Krakau; Vermehrung der dortigen Truppen

a) eine ihm von Krakau zugekommene Notiz14 über die von dem dortigen kommandierenden Generale zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung daselbst infolge der Ereignisse vom 25. April d. J.15 getroffenen Verfügungen, worin zugleich angegeben wird, daß die Stimmung des Landvolkes sehr gut, jene der Stadt dagegen schlecht sei16, und daß die revolutionäre Partei nur auf einen schicklichen Anlaß warten werde, um abermals loszuschlagen, in welcher Hinsicht es wünschenswert wäre, das Armeekorps daselbst zu vermehren.

In Beziehung auf diesen letzten Wunsch bemerkte der Kriegsminister , daß es ausführbar wäre, zwei Bataillons aus den östlichen Kreisen zur Verstärkung der Militärmacht in den Westen zu verlegen.

Der Ministerrat hat dem Kriegsminister die diesfalls erforderliche weitere Verfügung anheimgestellt17.

V. Lage in Galizien; Instruktion für Franz Graf Stadion

b) ein Schreiben des Gouverneurs Grafen Stadion vom 28. April d. J.18, worin derselbe eine trübe Schilderung der Provinz Galizien macht, sich Instruktionen erbittet, || S. 139 PDF || um mit größerer Macht auftreten zu können, im widrigen Falle aber an der Erhaltung der Provinz für Österreich zweifelt.

Hierüber wurde von dem Ministerrate bemerkt, daß dem Grafen Stadion bei seiner trüben Schilderung nur eine Fraktion der Landeseinwohner (der niedere Adel) vorgeschwebt zu haben scheint, während das Landvolk, die zahlreichen Juden und ein Teil des Adels noch immer der Regierung anhängig sind, daß diese Schilderung im Widerspruche mit seinen früheren Nachrichten stehe und daß es nur an ihm liege, die der Regierung im Lande in allen Schichten noch zu Gebote stehende Kraft zu wecken und zu regeln, um gegen die Oligarchie standhaft das Feld zu behaupten19.

VI. Bestellung des obersten deutschen Bundesfeldherrn

Der provisorische Ministerpräsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf v. Ficquelmont brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß er in Absicht auf den von der Frankfurter Versammlung über Welckers Antrag gefaßten Beschluß wegen Bestellung eines obersten Feldherrn20 der Bundesregierung die Antwort zu erteilen gedenke, daß nach der Verfassung des Deutschen Bundes der Bundesfeldherr nur für den Fall eines Krieges ernannt werde, und da gegenwärtig in Deutschland noch Friede herrsche, keine Notwendigkeit vorhanden sei, einen Bundesfeldherrn zu bestellen, dessen Bestellung vielmehr einer Kriegserklärung gleich gehalten werden könnte.

Mit dieser zu erteilenden Antwort erklärte sich der Ministerrat einverstanden21.

VII. Entwurf der deutschen Bundesverfassung

Derselbe Minister erwähnte hierauf einer am 30. April d. J. erhaltenen Nachricht22, welche auf unsere Wahlen für das deutsche Parlament den entschiedensten Einfluß nehmen und daher so schleunig als möglich zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden sollte. Diese Nachricht betrifft den in der Frankfurter Versammlung bereits besprochenen Entwurf für die deutsche Reichsverfassung.

|| S. 140 PDF || Dieser Entwurf ist von der Art, daß bei seiner Annahme Österreich, und so auch die anderen souveränen deutschen Staaten ihre Souveränität beinahe ganz verlieren würden. Der Sitz des Kaisers und der Regierung soll nach diesem Entwurfe in Frankfurt sein. Es liegt nun daran, bei den bevorstehenden Wahlen die Stimmen soviel als möglich für uns, d. i. für unsere Richtung und gegen die Absichten des Entwurfes zu gewinnen, welcher Richtung wohl auch die übrigen deutschen Regierungen folgen dürften.

Diesen Entwurf will der Minister des Äußern noch heute an den Minister des Inneren leiten, damit er schleunig in den Druck gelegt und möglichst verbreitet werde, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte23.

VIII. Tagesbefehl Theodor Graf Baillets de Latour bei seinem Dienstantritt

Der Minister des Kriegswesens Graf Latour hat der Versammlung den Armeebefehl vorgelesen, welchen er bei dem Antritte des wichtigen und ehrenvollen Amtes nach dem abgetretenen Kriegsminister FML. Zanini24 an die österreichische Armee zu erlassen gedenket.

Der Ministerrat hat diesem Entwurfe, worin der ausgezeichneten Tapferkeit der österreichischen Armee, ihrer in guten wie in bösen Tagen Ew. Majestät und dem Staate bewiesenen Treue und des Ruhmes erwähnt, den sie sich in so vielen Feldzügen zu erwerben in dem Falle war, beigestimmt25.

IX. Allgemeine Wehrpflicht

In Absicht auf die in diesem Armeebefehle zugleich erwähnte Beiziehung des Adels zur allgemeinen Wehrpflicht (nach dem § 25 der Verfassungsurkunde)26 und die diesfalls von einer Stimme gemachte Bemerkung, daß es vielleicht zweckmäßig und den Geist der Armee erhebend wäre, diesen Paragraphen der Konstitution, so weit er von der allgemeinen Wehrpflicht handelt und die damit zusammenhängende Verlosung der Militärpflichtigen gleich in Ausführung zu bringen, wurde entgegnet, daß jetzt, wo die Versammlung der österreichischen Reichsstände nahe bevorsteht, der Zeitpunkt nicht geeignet scheine, ein noch bestehendes Gesetz abzuändern, indem dadurch den Ständen vorgegriffen würde27.

X. Neubesetzungen im Generalquartiermeisterstab

Derselbe Minister brachte a) mit dem au. Vortrage vom 30. April d. J., KZ. 178328, zur Besetzung der im Generalquartiermeisterstabe durch die schwere Verwundung und Amputierung des Oberstleutnants Baron Smola erledigten Stelle den rangsältesten Major, Wilhelm Hoffmann, zum Oberstleutnant im Korps in Antrag29; || S. 141 PDF || b) bittet derselbe laut KZ. 1784/184830 um Ag. Bestätigung der von dem Feldmarschall Grafen Radetzky vorgenommenen Beförderung des Armeebespannungskommandanten Major Diedek31 zum Oberstleutnant im Fuhrwesenskorps mit Belassung auf seinem dermaligen Dienstposten als Armeebespannungskommandant in Italien32.

Der Ministerrat erlaubt sich ehrfurchtsvoll, in Übereinstimmung mit dem Kriegsminister auf die Ah. Genehmigung beider vorstehender Anträge einzuraten.

XI. Waffen- und Munitionsvorräte in Ungarn

Der Kommandierende in Ungarn, General der Kavallerie Freiherr v. Lederer zeigte an33, daß die beorderte ungarische Militärkommission die sämtlichen Waffen und Munitionsvorräte untersucht34 und ihr Befremden darüber geäußert habe, daß so geringe Waffenvorräte vorhanden seien. Dieses finde seine Aufklärung darin, daß große Waffenmengen an die Nationalgarde erfolgt worden sind35.

Der Reichspalatin bemerkte, daß bereits Einleitungen zur Anschaffung von Gewehren für die Nationalgarde getroffen wurden, nach deren Einlangen die Zurückstellung der Ärarialgewehre an die k. k. Zeughäuser erfolgen werde36.

XII. Befehlsgewalt des ungarischen Ministeriums über die Grenzgeneralkommanden

Schließlich bemerkte der Kriegsminister, daß nach einer Anzeige des Kommandierenden in Ungarn das Generalkommando in der Militärgrenze von dem ungarischen Ministerium in einem diktatorischen, unbegreiflichen Tone die Weisung erhielt, in allen militärischen Angelegenheiten nur den Befehlen des ungarischen Ministeriums Folge zu leisten37.

Der Ministerrat glaubt vorerst den Erfolg der an Se. kaiserliche Hoheit den Herrn Erzherzog Palatin erlassenen Ah. Zuschrift abwarten und keine weiteren Maßregeln vorschlagen zu sollen38.

Ges. 3. Mai. Franz Karl. Vidi. Ferdinand. Wien, den 4. Mai 1848.