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Nr. 16 Ministerrat, Wien, 20. April 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Ficquelmont; anw, Pillersdorf, Krauß, Sommaruga, Zanini; BdE. Ficquelmont, Franz Karl (23. 4.).

MRZ. 340 et 341 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates am 20. April 1848.

I. Bestellung Karl Ludwig Graf Ficquelmonts zum provisorischen Ministerpräsidenten

Der Minister des Äußern teilte dem Ministerrate das Ah. Handschreiben vom 19. April 1848, Z. 578, mit, laut welchem Se. Majestät die durch den Rücktritt des Staats- und Konferenzministers Grafen Kolowrat erledigte provisorische Präsidentschaft1 des Ministerrates dem Grafen Fiequelmont Ag. zu übertragen geruhten2.

II. Besetzung des Justizministeriums durch Baron Franz Sommaruga

Der Minister des Inneren glaubte, daß Se. Majestät die Notwendigkeit zur baldigen Wiederbesetzung der durch den Rücktritt des Grafen Taaffe erledigten Stelle eines Justizministers3 au. gegenwärtig gehalten werden dürfte. Insofern es dem Freiherrn v. Pillersdorf gestattet sei, wegen der Wiederbesetzung dieses Postens einen au. Antrag zu stellen, würde er sich mit dem Vorschlage des Grafen Taaffe selbst vereinigen, welcher in erster Linie auf den Unterrichtsminister Baron Sommaruga und zunächst auf den Vizepräsidenten Baron Gärtner hingedeutet hatte4. Nachdem die übrigen Mitglieder des Ministerrates Baron Krauß, FML. Zanini und Graf Ficquelmont diesem Antrage aus vollster Überzeugung beigetreten waren, erklärte Baron Sommaruga, daß, nachdem er seine Kräfte zur Versehung des für ihn ungleich schwierigeren Postens eines Unterrichtsministers, Sr. Majestät zur Disposition gestellt habe, er um so bereitwilliger in Befolgung eines Ah. Befehls die Funktionen eines Justizministers auf sich nehmen würde, da die juridische Laufbahn sowohl durch szientifische Vorbildung als durch vieljährige praktische Dienstleistung sein eigentlicher Beruf sei, während er sich im Unterrichtswesen zum Teil wie in einem fremden Element bewege. || S. 89 PDF || Baron Sommaruga erlaube sich hier nur den ehrerbietigen Vorbehalt des Rücktrittes zum Appellationsgerichte als zweiter Präsident für den Fall seines künftigen gänzlichen Ausscheidens aus dem Ministerium zu erneuern5.

Insofern es nunmehr auf die Bestellung des eventuell erledigten Unterrichtsministeriums ankäme, äußerte Baron Pillersdorf, er würde es dankbar als einen Beweis der Ah. Gnade ansehen, wenn ihm dieses Ministerium unter gleichzeitiger Enthebung vom Ministerium des Inneren Ah. übertragen würde. Er habe im bisherigen Laufe seiner Gestion die Überzeugung gewonnen, daß ihm die physische und moralische Kraft gebreche, um den vielfachen und dringenden Anforderungen an den Leiter des Ministeriums des Inneren nur einigermaßen genügend zu entsprechen. Er betrachte es daher als eine Pflicht gegen den Staat und gegen sich selbst, um die baldigste Enthebung von diesem Posten zu bitten, zumal er in der glücklichen Lage sei, jemand vorschlagen zu können, der alle dafür erforderlichen Eigenschaften des Geistes, des Charakters und der Diensteserfahrung besitze, und der dabei in einem kräftigen Mannesalter stehe, welches ihm die Mittel gewähre, die allerdings schwere Last dieses Ministeriums dauernd zu tragen, ohne darunter sich aufzureiben. Der niederösterreichische Landmarschall Albert Graf Montecuccoli6 vereinige mit viel Popularität in weiten Kreisen noch den Vorteil eines glänzenden Namens und er würde dadurch gewissermaßen der Vermittler für zwei Elemente werden, welche sich in gegenwärtiger Zeit mehr als je gegenüberstehen. Baron Pillersdorf würde durch Übernahme des Unterrichtswesens zu einem Fache zurückkehren, das er immer mit Liebe gepflegt habe, und er würde es sich zur heiligsten Pflicht machen, seinem Nachfolger ein Ministerium des Inneren in der ersten Zeit seines Wirkens, bis er mit den Dienstverhältnissen ganz vertraut sein wird, mit Rat und Tat zu unterstützen.

Obgleich die übrigen Mitglieder des Ministerrates nicht verkannten, welche außerordentliche Anstrengungen dem Freiherrn v. Pillersdorf durch seine umfassenden Funktionen als Minister des Inneren in der gegenwärtigen, so vielbewegten Zeit auferlegt werden, und obgleich sie sich die Kalamität nicht verhehlen, welche daraus entstünde, wenn vielleicht Baron Pillersdorf in seiner dermaligen Dienstleistung in Folge des fortgesetzten Aufwands aller Kräfte von einer Krankheit befallen würde, welche das Ministerium des Inneren seines Leiters und den Ministerrat seines Beistandes berauben würde, so glaubten sie dennoch in Baron Pillersdorf dringen zu sollen, daß er den hochwichtigen, von ihm auf so ausgezeichnete Weise versehenen Posten doch wenigstens nicht in diesem Augenblicke verlasse, wo eben die Organisierung der österreichischen Monarchie als konstitutioneller Staat im Werke sei. Das Ministerium könne durch Übertragung des Unterrichtswesens an Graf Montecuccoli sofort ergänzt werden, und seinerzeit nach Beendigung der konstitutionellen Organisation mit Inbegriff des Wahlsystems der vom Freiherrn v. Pillersdorf gewünschte Tausch des Portefeuille vor sich gehen.

|| S. 90 PDF || Nachdem Baron Pillersdorf erklärt hatte, von seiner aus reifer Überlegung hervorgegangenen au. Bitte nicht abstehen zu können, äußerte Graf Ficquelmont, über diesen Gegenstand die Befehle Sr. Majestät einholen zu wollen7.

III. Rücktrittsgesuch FML. Peter Zaninis

Der Minister des Krieges nahm hierauf das Wort, um dem Ministerrate seinen Vorsatz kundzugeben, sich von Sr. Majestät die Enthebung von dem ihm anvertrauten Posten au. zu erbitten. FML. Zanini habe sogleich, wie ihm die Ehre der Ernennung zum Minister zuteil wurde, seine Unzulänglichkeit für diese Stelle anerkannt8. In der kurzen Zeit, seit welcher er die Leitung des Kriegswesens besorgt, habe er sich in dieser Meinung auf das Überzeugendste bestärkt gefunden. Er fühle nur zu gut, daß, so wie ihm einerseits die nötigen speziellen Kenntnisse in einigen Branchen des Kriegswesens fehlen, es ihm auch andererseits unmöglich sei, seine Stellung gegenüber den ihm an Rang, Dienstalter und Kriegserfahrung vorgehenden Veteranen der österreichischen Generalität in einer für den Dienst ersprießlichen Weise zu bewahren.

Im Interesse der guten Sache müsse er daher bitten, daß er zu dieser Zeit, wo die Integrität der Monarchie von der entsprechenden Leitung des Kriegsministeriums vor allem abhänge, dieser Posten einem Manne anvertraut werde, der durch militärische Kenntnisse, Kriegserfahrung und Dienstesrang in den Stand gesetzt sei, die schwierige Aufgabe glücklich zu lösen. Wenn es dem FML. Zanini gestattet sei, seine eigene unvorgreifliche Ansicht bezüglich der Wahl eines anderen Kriegsministers auszusprechen, so würde er sich erlauben, den FZM. Grafen Latour zu nennen, in welchem sich alle oben bezeichneten Eigenschaften vereinigen und der ihm vor allem geeignet und berufen scheine, dem Ministerium auf die ersprießlichste Weise vorzustehen.

Auf Andringen des Ministerpräsidenten und der übrigen Minister, daß – wenn FML. Zanini es überhaupt für unerläßlich halte, von einem Posten zurückzutreten, zu dem er durch sein seltenes administratives Talent, durch ausgebreitete Kenntnisse und den rühmlichsten Diensteifer vorzugsweise berufen ist, wie auch die Erfahrung bereits bewahrt habe – dieser Rücktritt doch nicht noch vor der Publikation der Verfassungsurkunde stattfinde, an deren Redaktion er teilgenommen habe, erklärte FML. Zanini, bis dahin die Leitung des Kriegsministeriums fortführen zu wollen, jedoch mit der Bitte, daß er dann sofort derselben in Gnaden enthoben werden wolle, indem er nur zu gut fühle, daß er in seiner Stellung nichts leisten könne.

Nachdem die Minister Baron Pillersdorf, Baron Krauß und Baron Sommaruga der au. Andeutung des Kriegsministers bezüglich der vorzüglichen Eignung des Grafen Latour beigepflichtet hatten, bemerkte der Ministerpräsident, er müsse sich einer Meinungsabgabe über diesen Punkt - wegen seiner Verwandtschaftsverhältnisse mit dem Grafen Latour9 – enthalten; doch behalte er sich vor, wegen der künftigen Versehung des Kriegsministeriums die Ah. Befehle einzuholen10.

IV. Amtlicher Artikel über die österreichische Teilnahme an der Wiedergeburt Deutschlands

Der Ministerpräsident brachte die Notwendigkeit zur Sprache, den Völkern Österreichs in dem Augenblicke, wo sie zur Wahl der Abgeordneten für das deutsche Parlament schreiten11, den im Interesse der konstitutionellen Monarchie festzuhaltenden Grundsatz gegenwärtig zu halten, daß Österreich an der politischen Wiedergeburt Deutschlands sich nur insofern beteiligen könne, als Deutschland einen Staatenbund, mit Bewahrung der Unabhängigkeit und Souveränität der einzelnen Staaten bilden werde.

Der Minister des Inneren äußerte, diese Idee habe ihm auch bereits vorgeschwebt und er habe einen die Ansicht der Regierung über diesen Punkt unzweideutig aussprechenden ämtlichen Artikel vorbereitet12. Nachdem dieser Artikel vorgelesen und einstimmig gutgeheißen worden war, vereinigte sich der Ministerrat zu dem Beschlusse, daß derselbe nicht bloß in die Wiener Zeitung vom 21. l. M. einzuschalten, sondern auch den sämtlichen Länderchefs zur Verlautbarung mitzuteilen wäre, was zur Beruhigung der slawischen Nationalitäten nicht minder als zur Leitung der Wahlen notwendig sei13.

V. Festbeleuchtung Wiens anläßlich des Geburtstages des Kaisers; Kundmachung der Konstitution

Der Minister des Inneren setzte den Ministerrat in Kenntnis, daß, dem gewissen Vernehmen nach, die Bevölkerung Wiens die Feier des Ah. Geburtsfestes am 25. l. M. – wobei man sich allgemein auch die Kundmachung der Konstitution erwartet – durch eine festliche Beleuchtung zu erhöhen beabsichtigt. Baron Pillersdorf sei nun zwar davon unterrichtet worden, daß Ah. Se. Majestät es vorziehen würden, wenn die Summe, welche die Beleuchtung verursachen dürfte, lieber einem wohltätigen Zwecke gewidmet würde; allein der Minister des Inneren wäre auf seinem Standpunkte des unvorgreiflichen Dafürhaltens, daß Se. Majestät geruhen möchten, dem Drange der Wiener Bevölkerung, ihre innige Liebe und unauslöschliche Dankbarkeit für das hochherzige kaiserliche Geschenk einer freisinnigen Verfassung auf eine in den Gewohnheiten des Volks gelegene, harmlose und öffentliche Heiterkeit noch belebende Weise an den Tag zu legen – kein Hindernis zu setzen, zumal zu besorgen wäre, daß die zum Grunde liegende Ah. Absicht, wohltätige Zwecke zu fördern, leicht mißverstanden werden könnte.

Der Ministerrat trat dieser Bitte einstimmig bei14.

VI. Adaptierung der Räumlichkeiten für die Reichstagssitzungen

Der Minister des Inneren berichtete, die eingeleiteten Nachforschungen wegen Ausmittlung von geeigneten Lokalitäten für die Sitzungssäle der beiden Parlamentskammern, hätten zu dem Resultate geführt, daß hiezu nur der kleine Redoutensaal und die Hofreitschule15 verwendbar seien, welche letztere jedoch zu dem beabsichtigten Zwecke untergeteilt werden müßte. Baron Pillersdorf bat daher, Se. Majestät wollen geruhen, die erwähnten Lokale in der kaiserlichen Burg sobald als möglich zur Disposition des Ministeriums || S. 92 PDF || stellen zu lassen, damit die nötigen Adaptierungen bis zu der bereits anfangs Julius beginnenden Eröffnung der Kammern beendigt werden können16.

VII. Ablehnung der Führung der Ziviladministration in Krakau durch Graf Heinrich Castiglioni

Der Minister des Inneren eröffnete, daß FML. Graf Castiglione in einer soeben eingelaufenen Zuschrift erklärt habe, es sei ihm unmöglich, neben dem Militärkommando auch noch die Ziviladministration in Krakau zu leiten17. Unter diesen Umständen wurde beschlossen, dem galizischen Landesgouverneur Grafen Stadion anheimzustellen, die politische Administration Krakaus unter einen Mann seiner Wahl zu stellen18.

VIII. Instruktionen für Graf Franz Stadion; Robotpatent für Galizien

Die vom Minister des Inneren vorgelesene nähere Instruktion für Graf Stadion zur Richtschnur seines Benehmens unter den gegenwärtigen Konjunkturen und über den Weg, welchen die Regierung zur Erhaltung jener Provinz im Staatsverbande einzuhalten gedenkt, wurde mit Ausnahme einer einzigen Stelle einstimmig genehmigt – sowie auch der weiters vorgelesene Entwurf des Robotpatentes für Galizien, welcher dem gegenwärtigen Protokolle beiliegt19.

IX. Textänderung der Konstitutionsurkunde

Der Finanzminister Baron Krauß erklärte sich mit einigen nachträglichen kleineren Modifikationen im Texte der Konstitutionsurkunde völlig einverstanden20.

X. Umwandlung der Naturalleistungen in Geldentschädigungen in Kärnten

Der vom Minister des Inneren vorgelegte Entwurf eines Ah. Patents in bezug auf die Umwandlung der untertänigen Naturalleistungen und Geldgiebigkeiten im Herzogtum Kärnten wurde einstimmig genehmigt, und der diesfallige Ah. Resolutionsentwurf wird daher Ew. Majestät, z[ur] Z. 1464, MRZ. 290/1848, zur Ah. Sanktion unterbreitet21.

XI. Landtagsvertagung und Neuwahlen in Tirol

Baron Pillersdorf eröffnete, daß Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Erzherzog Johann in einer aus Innsbruck erlassenen gnädigen Note zwei Punkte zur Sprache gebracht habe22:

a) Vertagung des Landtages, der in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung durchaus nicht, weder als die gesetzliche noch überhaupt als eine angemessene Repräsentation des Landes Tirol gelten könne, und

b) Vornahme neuer Wahlen nach einem nicht näher bezeichneten Modus23.

Der Minister des Inneren wurde wegen Dringlichkeit der Sache ermächtigt, den tirolischen Landtag zu vertagen. Über den neuen Wahlmodus wird die weitere Verhandlung eingeleitet24.

XII. Provisorische Übernahme der Polizeivorsorge in Wien durch den Wiener Bürgerausschuß

Der Minister des Inneren unterrichtete den Ministerrat von dem Antrage des Wiener Bürgerausschusses25, die Vorsorge der Polizei in der Haupt- und Residenzstadt provisorisch zu übernehmen und einem eigens dazu aufzustellenden Komitee zu übertragen, gegen dem, daß die Staatsverwaltung die dazu nötigen Geldmittel gewährt und die entsprechenden administrativen Verfügungen trifft26. Baron Pillersdorf findet den Vorschlag des Bürgerausschusses nicht bloß annehmbar, sondern selbst sehr erwünscht, da die Polizei in Wien derzeit sich in einem Zustande von Ohnmacht findet, der, wenn nicht bald ein Abhülfmittel gefunden wird, zu einer völligen Anarchie führen und die öffentliche Sicherheit gefährden würde27. Wenn die Handhabung der Polizei in die Hände der Stadtgemeinde übergeht, so verliert sie einerseits das Gehässige ihrer bisherigen Stellung, und sie ist zugleich der tätigsten Mitwirkung und Unterstützung von Seite der Nationalgarde versichert, so daß man sich erforderlichenfalls den besten Erfolg von dem energischen Einschreiten einer Munizipalpolizei erwarten kann. Der Minister des Inneren glaubte sonach, auf die Genehmigung des vom Bürgerausschusse gestellten Vorschlages antragen zu sollen und las den Entwurf einer zu erlassenden Kundmachung über diese neue Einrichtung vor, welche wegen Dringlichkeit der Sache womöglich noch vor den Osterfeiertagen zu veröffentlichen wäre, da während derselben die unbeschäftigten Massen einer sorgfältigeren Überwachung bedürfen. Dieser vom Bürgerausschusse verfaßte Entwurf, welcher in sehr guter Tendenz und angemessen geschrieben ist, wurde – so wie überhaupt die ganze Maßregel – vom Ministerrate || S. 94 PDF || genehmigt, unter Vorbehalt der von Baron Pillersdorf vorzunehmenden Abkürzungen und sonstigen Modifikationen28.

XIII. Pazifizierung des lombardisch-venezianischen Königreiches

Über die von dem Minister des Inneren gestellte Anfrage, ob es nicht der beabsichtigten Pazifizierung des lombardisch-venetianischen Königreichen29 förderlich wäre, die Bereitwilligkeit der österreichischen Regierung zu einer Verständigung über die Anerkennung der Lombardei als unabhängig und zur sonstigen billigen Ausgleichung im Wege der öffentlichen Presse auszusprechen, entgegnete der Ministerpräsident, daß es ihm zu einer solchen Erklärung noch nicht an der Zeit scheine und die Benützung der Presse in dieser Absicht, auch aus dem Grunde dermals nicht nötig erscheine, weil Graf Hartig im Augenblicke, wo unsere Armee den Isonzo überschritten hat, eine Proklamation versöhnlichen Inhalts erlassen haben wird30.

XIV. Zuschuß zur Uniformierung von Beamten in der Nationalgarde

Aus Anlaß der von Beamten der Briefpost und der Buchhaltungen vorgebrachten Bitte um Ärarialbeiträge zur Bestreitung der Kosten ihrer Equipierung als Nationalgarden31 wurde beschlossen, den Behörden denselben Betrag, welcher für 1847 als außerordentlicher Teuerungszuschuß auf Aushülfen Allerhöchstenorts bewilligt worden ist, auch für das laufende Jahr, mit der speziellen Widmung auf Beiträge zur Equipierung der Nationalgarden, zuzugestehen32.

XV. Amnestie für Oberst Joseph Freiherr Werklein

Schließlich brachte der Kriegsminister unter Beistimmung des gesamten Ministerrates in Antrag, Se. Majestät wollen dem Obersten Baron Werklein die wegen Verleumdung der österreichischen Militäradministration in Druckschriften auferlegte Konfinierung zu Gratz33 Ag. nachzusehen geruhen, nachdem Werklein sich eigentlich eines Zensurvergehens schuldig gemacht habe und alle aus diesem Titel auferlegten Strafen nunmehr Ag. nachgesehen wurden34.

Die den oben zu VI. und IX. gefaßten einstimmigen Beschlüssen entsprechenden Resolutionsentwürfe werden hiemit ehrerbietigst der Ah. Schlußfassung unterzogen.

Am ... April 1848. Ficquelmont. Ges. 23. April. Franz Karl. Vidi. Ah. E. Ich genehmige Ihren Antrag. Ferdinand. Wien, den 23. April 1848.