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Nr. 12 Ministerrat, Wien, 14. April 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • Abschrift; P. fehlt; VS. Ficquelmont; anw. Taaffe, Pillersdorf, Krauß, Sommaruga, Zanini; BdE. fehlt.

MRZ. 292 – 294 – KZ. –

Protokoll der Ministerratsversammlung vom 14. April 1848.

I. Eingangsformel für Erlässe an das Ministerium

Der Justizminister brachte vor allem in Anregung, daß bei der gegenwärtigen Einrichtung alles, was vom Ministerrate ausgeht, eine andere Form haben sollte als früher, wo der Ministerrat nicht bestand, und daß alle Erlässe an denselben oder Bekanntmachungen von Ah. Ernennungen durch die Zeitung die Formel enthalten sollten: „nach Anhörung des Ministerrates“, oder „über den Antrag des Justiz- oder eines andern Ministers oder des Ministeriums.“1

II. Veröffentlichung über die Tätigkeit des Ministeriums

Ferner wurde bemerkt, daß es einen guten Einfluß auf die öffentliche Meinung haben würde, wenn über die Tätigkeit des Ministeriums seit seinem kurzen Bestande im allgemeinen etwas zur Kenntnis des Publikums gebracht würde, wozu die Protokolle der Ministerratsversammlungen einen ausgiebigen Stoff liefern2.

III. Wiederverwendung Joseph Ritter v. Müllers

Der Justizminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß der gewesene Prager Bürgermeister, Appellationsrat Müller, welcher durch die letzten Ereignisse in Prag Quieszent geworden3 und Vater mehrerer Kinder ist, sich gegenwärtig hier befindet und um Wiederanstellung sollizitiert.

|| S. 64 PDF || Da Ew. Majestät dessen baldige Unterbringung durch ein Ah. Kabinettschreiben4 anzuordnen geruht haben, wozu sich jetzt Gelegenheit ergäbe, wenn der mährische Appellationsrat Audritzky nach Prag übersetzt und an seine Stelle der Appellationsrat Müller nach Brünn kommen würde, so erbittet sich der Justizminister, da er zu dieser Übersetzung für sich nicht berechtigt zu sein glaubt, die Zustimmung das Ministerrates hierzu, welcher dieser zu geben keinen Anstand nahm5.

IV. Die „Constitutionelle Donau-Zeitung“ als Regierungsorgan

Der Minister des Inneren zeigte dem Ministerrate an, daß er mit dem Redakteur der Constitutionellen Donau-Zeitung das in einem früheren Ministerratsprotokolle erwähnte Geschäft6 (diese Zeitung als ministerielles Organ zur Einwirkung auf die öffentliche Meinung zu benützen) abgeschlossen habe, und daß der Redakteur nur die Bitte um Materialien zu diesem Zwecke stellt, welche ihm die Ministerien zu liefern sich vorbehielten7.

V. Wahlmodus für die österreichischen Deputierten zur Frankfurter Versammlung

Der interimistische Leiter des Ministerrates Graf v. Ficquelmont, brachte einen höchst dringenden und wichtigen Gegenstand zur Sprache, nämlich den Wahlmodus für die Deputierten zu der Frankfurter Versammlung8.

Der Bundestag hatte am letzten März beschlossen, daß die Abgeordneten nach der Provinzialverfassung gewählt werden sollen9, und schon am 3. und 7. d. M. wurde dieser Beschluß auf Andringen des Vorparlamentes abgeändert und angeordnet, a) daß je auf 50.000 Seelen ein Abgeordneter gewählt werden soll; b) daß keine Beschränkung der Eigenschaften durch Wahlzensus, Religion etc. stattzufinden habe und nicht nach Ständen zu wählen sei, und c) daß die Wähler und die Wahlbaren volljährig sein sollen10.

Preußen und die andern deutschen Staaten werden sich diesem Beschlusse konformieren, ja Preußen hat bereits für seine Länder so ein Wahlgesetz erlassen11. Österreich kann nun || S. 65 PDF || nicht wohl anders verfahren und wird nach derselben Art wählen lassen müssen, sonst könnte es geschehen, daß seine Deputierten nicht zugelassen werden, was nicht nur für diese kränkend, sondern auch politisch für Österreich sehr nachteilig wäre.

Nach der öffentlichen Meinung hier ist es nicht möglich, uns von der Beschickung des Frankfurter Landtages auszuschließen12, auch hat der Bundestagspräsident Graf Colloredo, welcher sich anfangs das Protokoll offen behielt13, später der erwähnten Wahlform beigestimmt14.

Die Rückwirkung dieser Wahlform auf unsere Wahlen der Reichsstände ist nicht zu vermeiden. Frankfurt ist viel weiter gegangen, als wir die Absicht hatten zu gehen.

Nach der Ansicht des Ministerrates dürften sich Ew. Majestät zwar bestimmt finden lassen, die Deputierten für die Frankfurter Versammlung nach dem vom Bundestage bestimmten Wahlmodus wählen zu lassen, gleichzeitig aber den Vorbehalt auszusprechen, daß dieser Wahlmodus nicht bindend sei für die österreichischen Provinzen in Ansehung der Wahlen zu ihrem eigenen Reichstage15. (Für den Reichstag in Frankfurt kommen von Österreich nach der Bundesmatrikel und dem obigen Wahlmodus 240 Abgeordnete zu wählen.)

Der Minister des Inneren erörterte hierauf, wie der Wahlmodus für den deutschen Reichstag eingeleitet werden sollte.

Nach seinem Antrage wären (ein Deputierter auf 50.000 Seelen gerechnet) 240 auf die zum Deutschen Bunde gehörigen Provinzen nach der Bevölkerung zu repartieren und in den Provinzen weiter nach Bezirken zu verteilen. Man hätte von den Pfarrbezirken auszugehen. In jedem Pfarrbezirke wird eine Wahl vorgenommen, von diesem Wahlbezirke geht es an die Steuerbezirksobrigkeiten, Kreisämter und das Gubernium, welches das Totale macht. Auf diese Art wird jede Provinz ihre Deputierten erhalten. In jedem Arrondissement zählt man, wer die meisten Stimmen hat, oder man zählt die Arrondissements, wo dann die Wahlresultate auch unmittelbar an die Kreisämter angezeigt werden könnten, ohne erst an die Steuerbezirksobrigkeiten gelangen zu müssen.

Der Kreishauptmann würde, nachdem er untersucht, wer die meisten Stimmen nach Arrondissements hat, aussprechen, wer der Gewählte sei.

Zu bemerken ist auch, daß die zwei ehemals schlesischen Fürstentümer Auschwitz und Zator, welche beiläufig die Hälfte des Wadowizer Kreises ausmachen, gleichfalls zum Deutschen Bunde gehören, daß folglich auch von ihnen Abgeordnete (etwa zwei Männer) zum Reichstage nach Frankfurt gesendet werden sollten16.

Der Minister des Inneren wird zu diesem Ende das Nötige veranlassen und wegen Gewinnung der Zeit den entsprechenden Auftrag gleich unmittelbar dem Wadowizer Kreishauptmanne erteilen17.

VI. Eintritt von Offizieren in die Nationalgarde

Derselbe Minister sprach hierauf über ein dringendes, ihm persönlich empfohlenes Einschreiten des Kommandanten der hiesigen Nationalgarde, Grafen Hoyos18, daß es den mit Charakter vom Militär ausgetretenen Offizieren und Offizieren, die sich in Pension befinden, gestattet werden möge, bei der Nationalgarde als solche einzutreten. Dieser Eintritt wird als sehr wünschenswert, ja als notwendig erklärt, um die Nationalgarde moralisch zu heben und in ihre Reihen ein Element der strengeren und genaueren militärischen Ordnung zu verpflanzen, auch sind die gegenwärtigen Offiziere der Nationalgarde bei weitem nicht hinreichend dienstgeübt.

Dem Eintritte der genannten Militäroffiziere in die Nationalgarde steht jedoch der doppelte Umstand entgegen, daß, einem Ah. Befehle zufolge, die mit Charakter ausgetretenen Offiziere, wenn sie in die Nationalgarde eintreten, ihren Militärcharakter ablegen sollen und daß die Disponibilität der in Pension befindlichen zu allenfalls nötigen weiteren Militärdiensten nicht aufgegeben werden darf19.

Eigentlich sind es die Jurisdiktionsverhältnisse der Militärindividuen, welche dem Eintritte bei der Nationalgarde im Wege stehen, da diese den Zivilgerichten, jene den Militärgerichten unterstehen.

Der Ministerrat findet sich bestimmt, die wichtige Rücksicht der festen Organisierung der Nationalgarde sich gegenwärtig haltend, Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten, es von jener beschränkenden Ah. Vorschrift wieder abkommen zu lassen; so lange der mit Charakter ausgetretene Offizier bei der Nationalgarde Dienste leistet, wäre sein Militärcharakter gleichsam suspendiert, und die Disponibilität der pensionierten Offiziere wäre dadurch nicht beirrt, weil, wenn ihrer das Militär bedürfen sollte, sie augenblicklich aus der Nationalgarde austreten können20.

VII. Gewehrübergabe an die Nationalgarde

Über die Bemerkung des Ministers des Inneren , daß die Nationalgarde Gewehre brauche, und die Anfrage, wie viele Gewehre etwa das Militär an sie abgeben || S. 67 PDF || könnte, bemerkte der Minister des Kriegswesens , daß man noch 2000 für das Militär minder verwendbare Gewehre verabfolgen könnte. Hierbei wurde erwähnt, daß in den Märztagen 30.000 Gewehre ausgefolgt wurden21 und daß sich deren gegenwärtig nur noch 7000 in den Händen der Nationalgarde befinden22.

VIII. Militärverstärkung für Dalmatien

Zur Beschwichtigung der im Verlaufe der Sitzung erwähnten beunruhigenden Berichte über Dalmatien, wo sich in den Städten das italienische Element rege und die kleinen Besatzungen unzureichend seien23, wurde vom Kriegsminister angeführt, daß das Land im ganzen ruhig sei, daß eben jetzt vier Kompanien Leopold von Fiume nach Dalmatien beordert werden, und daß er in dem Augenblicke keine anderen Mittel zur Verfügung habe24.

IX. Aufnahme der Zöglinge der Josephsakademie in das Studentenkorps der Nationalgarde

Mit dem hier vorliegenden au. Vortrag vom 12. April 1848, KZ. 1400 (MR 166)25, unterstützt der Minister des Inneren einverständlich mit dem Minister des öffentlichen Unterrichts das von der Direktion der Josephsakademie bevorwortete Ansuchen der Zöglinge26 dieser Akademie um ihre Einverleibung zu dem Wiener Studentenkorps zur Ah. Willfahrung, weil eine gehörige Regelung des Dienstes bei der komplettierten akademischen Legion die Hindernisse in Fortsetzung der Studien der Einverleibten bedeutend vermindern dürfte.

Der Ministerrat findet diesen Antrag zur Ah. Genehmigung Ew. Majestät geeignet27.

X. Auszeichnung des Kapitäns Josef Maffei

Die vorliegenden beiden Aktenstücke (Schreiben des Gouverneurs von Triest an den Minister des Inneren vom 9. April28 und Note des Finanzministeriums vom 10. April d. J.29 an denselben Minister) besprechen den Antrag, auf welche Art der Schiffskapitän des Lloyd Josef Maffei für den dem Staate geleisteten wichtigen Dienst am angemessensten belohnt werden könnte30.

|| S. 68 PDF || Ew. Majestät geruhten diesem Kapitän den kaiserlich-österreichischen Leopoldsorden bereits, jedoch bedingt zu verleihen, wenn nämlich nach den noch durch den Gouverneur zu pflegenden Erhebungen in den persönlichen Verhältnissen dieses Kapitäns kein Bedenken gegen diese Auszeichnung obwaltet31.

Der Gouverneur findet die Ordensverleihung in Hinblick auf die Verhältnisse des Maffei nicht angedeutet und glaubt, daß demselben nebst einer Annuität von 300f. aus der Staatskasse noch die große goldene Medaille verliehen werden dürfte.

Der Ministerrat erlaubt sich statt der Annuität von 300f. auf eine Geldbelohnung von 2000f. und mit Rücksicht auf das ausgezeichnete Verdienst des Maffei auf die Ag. Verleihung der großen goldenen Medaille an denselben den ehrfurchtsvollen Antrag zu stellen32.

XI. Geldvorratsvermehrung der Nationalbank; Darlehensverhandlungen

Der Finanzminister brachte nun mit Beziehung auf die im Ministerratsprotokolle vom 12. d. M.33 enthaltene Auseinandersetzung der Modalitäten, a) wie der Nationalbank zu einem namhaften baren Geldvorrate und b) der Finanzverwaltung zu Mitteln verholfen werden könne, ihre kurrenten Auslagen zu bestreiten, den Erfolg der diesfälligen Verhandlungen zur Kenntnis des Ministerrates.

Ad a) bemerkte derselbe, über diesen Punkt mit der Bank ganz einig geworden zu sein. Es werden Werte im Betrage von 60 Millionen disponibel gemacht, um Silber für die Bank herbeizuschaffen. Jetzt werden die diesfalls nötigen Instruktionen ausgefertigt, von der Finanzverwaltung der Hofrat Radda zu dieser Sendung bestimmt und demselben mit Zustimmung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten der jetzt in Disponibilität stehende und gegenwärtig sich hier befindende Legationssekretär Baron Kübeck seiner Sprachfertigkeit, insbesondere seiner Kenntnis der englischen Sprache wegen, beigegeben34.

Ad b) brachte der Finanzminister die bereits vorgestern besprochene Emittierung von Zentralkasseanweisungen mit höherem Zinsfuß, steigenden Zinsen und Annehmbarkeit derselben bei den Kassen an Zahlungs Statt in Anregung. Er hat diesfalls mit den Häusern Sina, Rothschild und anderen Besprechungen gepflogen. Baron Sina machte insbesondere aufmerksam, daß bei der jetzigen Klemme es vorzüglich darauf ankomme, die Kapitalisten für dieses Geschäft zu interessieren und anzulocken. Zu diesem Ende wäre bei der Einzahlung auf die Zentralkasseanweisungen ein Teil der jetzigen Papiere auf Abschlag anzunehmen, nach Sina bei 500f. Zentralkasseanweisung 400f. bar und 100f. in Métalliquesobligationen.

|| S. 69 PDF || Der Antrag des Baron Rothschild unterscheidet sich von jenem des Baron Sina nur dadurch, daß der erstere ein Viertel der Summe in den jetzigen Obligationen zu zahlen wünscht, was einen Unterschied von 2 oder 3% ausmacht. Beide erklären diese Modalität unter den gegenwärtigen außergewöhnlichen Umständen für unbedingt notwendig, damit man nicht nur vom Inlande, sondern auch vom Auslande Geld erhalte; Papiere, welche hypotheziert sind, dürften nicht nur im In-, sondern auch im Auslande Anwert finden.

Der Finanzminister wird über diesen Gegenstand auch mit der Bank und andern Handlungshäusern (Stamitz, Mayer, Stifft etc.) Besprechungen vornehmen. Er findet die erwähnte Idee sinnreich, weil sie nach zwei Seiten vorteilhaft wirkt, nämlich den Finanzen Geld zu verschaffen und die Métalliques zu heben. Der Staat wird auch von der Zahlung der Zinsen für die an Zahlungs Statt erhaltenen Métalliques (welche vertilgt werden sollen) befreit. Der Finanzminister erbat sich die Zustimmung des Ministerrates, ob er in dieser Richtung vorgehen darf. Er beabsichtigt etwa 50 Millionen Zentralkasseanweisungen zu emittieren, jedoch nicht auf einmal, sondern nur nach und nach und nach Bedarf, anfangs nur 10 Millionen. Bessern sich die Umstände, so wird er nicht gebunden sein, sie weiter zu emittieren. Er bemerkte, daß Preußen eine ähnliche Operation vorgenommen habe, und zwar zu 6% Zinsen und gegen Erlag zur Hälfte in Papieren. Nach Vorausschickung einiger Bemerkungen, ob es nicht zweckmäßiger wäre, für die Anweisungen lieber höhere Zinsen, 6 oder 7%, aber diese allein festzusetzen, als sich bei genauerer Berechnung die viel höheren der angetragenen Modalität gefallen zu lassen, und ob nicht in diesem letzteren Falle die Presse und die Verantwortlichkeit vor den künftigen Reichsständen zu fürchten sei, hat der Ministerrat seine Zustimmung gegeben, daß der Finanzminister in der angedeuteten Art vorgehen könne, weil, wie er bemerkte, die größeren Geldmächte in eine andere Modalität nicht eingehen wollen und das Bedürfnis, sich Geld zu verschaffen, dringend ist35.

XII. Zuschuß für Uniformierung von Beamten in der Nationalgarde

Der Finanzminister trug hierauf dem Ministerrate ein Einschreiten der Kanzleibeamten der Hofpostverwaltung vor, welche um eine Unterstützung von Seite des Ärars zur Uniformierung bei der Nationalgarde bitten36.

Da diese Beamten wegen einer diesfälligen Unterstützung nicht wohl an die Kommune wie die übrigen mittellosen Garden gewiesen werden können, da es andererseits offenbar ist, daß sie bei ihren geringen Besoldungen einer Unterstützung zu dem gedachten Zwecke benötigen, und es wünschenswert ist, daß dieses gute Element nicht aus der Nationalgarde ausscheide, welche Ausscheidung auch einen üblen Eindruck auf die öffentliche Meinung ausüben würde, so hat der Ministerrat beschlossen, daß vom Ärar ein Unterstützungsfonds für Beamte im allgemeinen (nicht mit der ausdrücklichen Widmung zur Uniformierung) zur Disposition des Ministers des Inneren gestellt werde (wie es im verflossenen Jahre mit dem Unterstützungsfonds aus Anlaß der Teuerung geschehen ist)37, an welchen solche mindere Beamte der gedachten Unterstützung wegen zu weisen wären.

|| S. 70 PDF || Das vorliegende Gesuch wäre der wichtigen Folgerung wegen dahin zu erledigen, daß der Staat nicht in der Lage sei, für diesen Zweck Unterstützungen zu geben; mündlich wären aber die Bittsteller anzuweisen, sich wegen einer solchen Unterstützung an den Minister des Inneren zu wenden38.

XIII. Gerüchte über Beschlagnahme italienischer Seidenwaren

Ferner erwähnte der Finanzminister eines Börsegerüchtes, demzufolge sich eine Verlegenheit unter den Seidenhändlern kundgebe. Es wird bemerkt, daß die Italiener gerne wieder ihre Seide hieher senden möchten, wenn sie nicht befürchteten, daß darauf hier Beschlag gelegt werde39.

Um diese Besorgnisse zu beheben und zu zeigen, daß der Staat unter allen Umständen das Privateigentum achte, wäre durch die öffentlichen Blätter, allenfalls auch durch ein Zirkulare, zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, daß diese Besorgnisse ungegründet seien40.

XIV. Herabsetzung der Stempelgebühr für Intabulierungen in Tirol

Der Gouverneur von Tirol zeigte dem Finanzminister an, daß eine Bestimmung des Tax- und Stempelgesetzes sehr nachteilig wirke und Unzufriedenheit errege. Diese Bestimmung ist, daß für jede Intabulierung ohne Rücksicht auf den Wert und Betrag des Gutes 1f. entrichtet werden muß41.

Der Finanzminister erklärte diese Bestimmung als ein Gebrechen des Tax- und Stempelgesetzes und meinte, daß bei Intabulierungen bis 500f. nur 15 Kreuzer und bei jenen, welche 500f. übersteigen, 30 Kreuzer gefordert werden sollten. Er erachtet diese Abänderung als notwendig; in der Ungewißheit jedoch, ob er dazu berechtigt sei, erbat er sich die Ansicht des Ministerrates, welcher keinen Anstand nahm, dem Finanzminister zu diesem notwendigen Vorgange seine Zustimmung zu geben und dieses im gegenwärtigen Protokolle ersichtlich zu machen42.

XV. Amnestierung von Militärpersonen

Mit dem hier angeschlossenen au. Vortrage vom 13./14. April d. J., KZ. 140843, bringt der Minister des Kriegswesens die mit dem Ah. Patente vom 20. März d. J.44 nur auf Individuen vom Zivilstande Bezug habende Amnestie auch auf die wegen politischer Verbrechen teils abgeurteilten, teils noch in Untersuchung stehenden Militärindividuen in Antrag.

Die Gründe, welche er für diesen Antrag geltend macht, und die Ausnahmen, welche dabei einzutreten hätten, geruhen Ew. Majestät aus dem beiliegenden Extrakte, KZ. 1408, Ag. zu entnehmen. Nach der Ansicht des Ministerrates dürften sich Ew. Majestät || S. 71 PDF || Ag. bestimmt finden, mit den dort bezeichneten Ausnahmen, nämlich des Thomas Dmitrassinovich und Joseph Weinberger45, welche sich auch anderer Verbrechen schuldig machten, die Begnadigung der wegen politischer Verbrechen teils verurteilten, teils noch in Untersuchung stehenden Militärindividuen, wie auch die angetragene Entlassung des Zarzicki aus der Armee zu bewilligen.

Ebenso dürften Ew. Majestät den Antrag des Kriegsministers, es bei der schon ausgesprochenen Degradierung der Unteroffiziere bewenden zu lassen, zu genehmigen, und dem Kriegsminister die angesuchte Ermächtigung zur Verteilung der amnestierten Mannschaft in der Armee mit Beobachtung der angedeuteten Rücksichten, oder ihrer gänzlichen Entlassung zu erteilen geruhen46.

XVI. Veröffentlichung des Kabinettschreiben an den Palatin von Ungarn wegen Übernahme eines Teils der österreichischen Staatsschuld durch Ungarn

Ew. Majestät geruhten über Einraten des tg. Ministerrates an Se. kaiserliche Hoheit, den Herrn Erzherzog Palatin das Kabinettschreiben vom 7. April d. J. zu erlassen47, mit welchem Se. kaiserliche Hoheit beauftragt wurden, die förmliche Übernahme eines Teiles der Zentralstaatsschuld auf die nunmehr abgesondert zu verwaltenden ungarischen Finanzen noch vor dem Schlusse des Landtages den Ständen in angemessener Art in Erinnerung zu bringen.

Das Ergebnis dieses Schrittes ist zwar offiziell dem Ministerrate nicht bekannt; er hält es jedoch seiner eigenen Verantwortung vor den deutschen Reichsständen wegen für angemessen, diesfalls mittelst der Presse bekannt werden zu lassen, daß die Angelegenheit nicht versäumt wurde, die Ansprüche des deutschen Länderkomplexes dem Königreiche Ungarn gegenüber geltend zu machen.

Über die Form der Bekanntmachung äußerte zwar der Finanzminister Freiherr v. Krauß das Bedenken, daß durch die Kundgebung der die Stelle einer Instruktion vertretenden Daten von 10 Millionen Renten in quanto den möglichen Ansprüchen der deutschen Staaten etwas vergeben zu sein scheint; da jedoch dieses Bedenken von den übrigen Stimmen des Ministerrates nicht geteilt wurde, so beschloß man die Einschaltung des berufenen Kabinettschreibens in die Zeitung unter Beifügung einer kurzen Einleitung zu veranlassen48.

Ferdinand. Wien, den 16. April 1848.