Appendices - Retrodigitalisat (PDF)

Zusammengestellt und kommentiert von Waltraud Heindl

I. Die Regierungen und deren Ressortgliederung im Kaisertum Österreich 1848—1867 - Retrodigitalisat (PDF)

|| S. 117 PDF || Die folgenden Tabellen haben erstens die Aufgabe, die in Österreich jeweils verwendeten amtlichen Bezeichnungen festzustellen, und zweitens eine vollständige Aufzählung der Regierungsmitglieder zu bringen. Dies erscheint insofern gerechtfertigt, als die einzige Übersicht über die österreichischen Regierungen im „Regentenploetz1“ unzureichend ist, sowohl was die amtlichen Bezeichnungen der Ministerien als auch was die Vollständigkeit der in der Liste angeführten Regierungsmitglieder betrifft.

Zur Feststellung der amtlichen Bezeichnungen wurde für diese Arbeit in erster Linie das Hof- und Staatshandbuch des Kaisertums Österreich herangezogen. Da dieses für den Zeitraum von 1848 bis 1867 nur für die Jahre 1856, 1857, 1858, 1859, 1860 und 1866 erschien, mußten die Akten des Ministerrates bzw. der Ministerkonferenz und die Wiener Zeitung zu Hilfe gezogen werden. Dabei ist die amtliche Bezeichnung nicht immer einwandfrei feststellbar, weil die Titel der Ministerien selbst in den Akten häufig voneinander differieren. Das gilt besonders für das Jahr 1848.

Was die Regierungsmitglieder betrifft, so scheinen in den Tabellen ausschließlich die ständigen, vom Kaiser ausdrücklich ernannten Mitglieder des Ministerrates bzw. der Ministerkonferenz auf. Daher wurden in der Übersicht die im Neoabsolutismus errichteten Institutionen, wie die Oberste Polizeibehörde und das Ah. Armeeoberkommando bzw. die Militärzentralkanzlei, denen der Rang und die Bedeutung eines Ministeriums zukam und die — zumindest was den Einfluß auf den Kaiser anbelangt — die Ministerien sogar übertrafen, erst berücksichtigt, als ihre Leiter zu ständigen Mitgliedern der Ministerkonferenz ernannt wurden, obwohl diese bereits vorher sehr oft in den Sitzungen ihre Stimmen geltend gemacht hatten. In gleicher Weise wurde der Vorsitzende in den „Militärkonferenzen || S. 118 PDF || der Sektionschefs des Ah. Armeeoberkommandos“, Erzherzog Wilhelm, der im Ministerrate fallweise die militärischen Belange zu vertreten hatte, nicht als Regierungsmitglied miteinbezogen. Die gleiche Lösung wurde hinsichtlich der Zeit von 1859 bis 1861 für Erzherzog Rainer getroffen, der als Reichsratspräsident auf Wunsch des Kaisers an jenen Ministerberatungen teilzunehmen hatte, die unter Ah. Vorsitz geführt wurden. Auch die Leiter der wichtigen zentralen Verwaltungsstellen, die seit dem Jahre 1860 ausdrücklich befugt waren, ihre Interessen im Ministerrate zu vertreten, wie der kroatisch-slawonisch-dalmatinische Hofkanzler, der siebenbürgische Hofkanzler und der Präsident der Obersten Rechnungskontrollbehörde, fanden in der Tabelle keine Aufnahme, da sie nur von Fall zu Fall bei den Ministerberatungen anwesend waren. Dagegen waren die ungarischen Hofkanzler ständige Mitglieder des Ministerrates und daher ordentliche Regierungsmitglieder. Der Präsident des Staatsrates, der bestimmten Sitzungen des Ministerrates zugezogen wurde, hatte dagegen nur ein votum informationum und kann somit nicht als zum Ministerrat gehörig betrachtet werden.

Die Daten unterhalb der Namen bezeichnen die Ernennung und den Rücktritt des jeweiligen Ministers. Sie decken sich mit dem Ausstellungsdatum der kaiserlichen Ernennungs- bzw. Enthebungsdekrete. Für gewöhnlich wurde zugleich mit der Demission eines Ministers sein Nachfolger ernannt, so daß die Enthebungsund Ernennungsdekrete meistens unter einem Datum und einer Zahl ausgestellt wurden. Es ist festzustellen, daß im allgemeinen nur selten ein Interim eintrat. Komplizierter lag der Fall im Revolutionsjahr 1848. Fehlen die Daten in den Tabellen, so bedeutet das, daß der betreffende Minister oder auch das Ministerium als solches bei einem Wechsel des Ministerpräsidenten nicht demissionierte, sondern in das nachfolgende Kabinett übernommen wurde. Ein neuerliches Ernennungsdekret fehlt daher.

Eine Eidesleistung der Minister vor dem Kaiser ist erst seit dem Jahre 1855 feststellbar. Für gewöhnlich erfolgte die Ablegung des Eides einige Tage nach der Ausstellung des Ernennungsdekretes; dieses wurde bei der feierlichen Zeremonie nicht überreicht2.

Die Dreiteilung des Zeitraumes in: a) das Jahr 1848, b) 1848 bis 1859 und c) 1859 bis 1867, ergab sich aus der strukturellen Ähnlichkeit der Ressortgliederung in den betreffenden Perioden.

II. Der Personalstand der Kanzlei des Ministerrates bzw. der Ministerkonferenz 1848—1867 - Retrodigitalisat (PDF)

Die Tabelle über den Personalstand der Kanzlei des Ministerrates bzw. der Ministerkonferenz wurde in drei Zeiträume aufgegliedert: 1) 1848 bis 1851, 2) 1851 bis 1858, 3) 1858 bis 1867. Dies ergab sich aus der Geschichte der Kanzlei, die deutlich drei Perioden erkennen läßt, in denen dieser Institution gemäß ihrer jeweiligen Struktur eine vollkommen unterschiedliche Bedeutung zukam. Die erste Periode wird markiert durch das Gründungsdatum vom 12. Mai 1848, die zweite durch die Neuorganisierung vom 24. April 1851 unter Ministerpräsident Schwarzenberg, durch welche die Kanzlei die Zeit ihrer größten Entfaltung erlebte. Der Auflösungsbeschluß vom 8. Oktober 1858 setzte dem mächtigen Apparat ein Ende. Ein kleines Büro verblieb, das unter dem Namen „Büro der Protokollführer“ mit stark reduziertem Personalstand ein Schattendasein führte. Im Jahre 1861 organisierte man zur Entlastung der Protokollführer eine eigene Präsidialkanzlei des Ministerrates, dem jedoch die beiden Protokollführer nicht angehörten. Demnach bestanden ab 1861 zwei Kanzleien parallel nebeneinander: das Büro der Protokollführer, das mit der Führung und Anfertigung der Sitzungsprotokolle betraut war, und die Präsidialkanzlei des Ministerrates, deren Aufgabe es war, die laufenden Amtsgeschäfte zu erledigen. Als die Ministerpräsidialkanzlei am 21. August 1865 schließlich ihre Geschäfte an die Präsidialkanzlei des Staatsministeriums abgeben mußte, blieb das Büro der Protokollführer weiter dem Ministerrate zur Verfügung.

Die Frage erhebt sich: woher rekrutierte sich das Personal der Kanzlei? Bei der Gründung im Jahre 1848 griff man in der Hauptsache auf die Beamtenschaft des aufgelösten Staatsrates und der Staatskonferenz zurück. Im Zuge der Neuorganisierung des Jahre 1851 bediente man sich zur Gänze des Personals des Kabinettsarchivs, und bei den verschiedenen Ergänzungen in den folgenden Jahren wählte man bereits verdiente Beamten aus den verschiedenen Ministerien. Zur Dienstleistung bei der im Jahre 1861 neugegründeten Präsidialkanzlei schließlich zog man das Personal des Staatsrates, das wiederum von der Reichsratskanzlei übernommen worden war, heran.

Es ist schließlich noch zu erwähnen, daß die Beamten der Kanzlei hochqualifizierte Arbeitskräfte sein mußten. Aus den nur teilweise erhaltenen Diensttabellen und Dienstbeschreibungen der Direktionsakten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs geht hervor, daß die Konzipisten der Kanzlei durchwegs „juridischpolitische Studien“ nachzuweisen hatten und daß sie außer einer „tadellosen Moralität“ und einer „ausgezeichneten politischen Gesinnung“ noch über eine schöne Handschrift und vor allem über fundierte Sprachkenntnisse verfügen mußten. Die Beamten „verstanden“ mindestens zwei, in den meisten Fällen aber vier bis sechs Sprachen. In der Zeit von 1851 bis 1858 beherrschte die Beamtenschaft insgesamt: deutsch, Latein, französisch, italienisch, englisch, ungarisch, „böhmisch“, polnisch und serbisch. — Andererseits war die Stelle eines Beamten der Ministerratskanzlei, besonders während der Blütezeit zwischen 1851 und 1858, allem Anschein nach sehr gefragt. Nach dem Tode eines Konzipisten im || S. 120 PDF || Jahre 1857 bemühten sich zum Beispiel drei Bewerber aus verschiedenen Ministerien um die Nachfolge.

In die vorliegenden Tabellen sind im allgemeinen die sogenannten „systemisierten“ Dienstposten der Kanzlei aufgenommen. Eine Ausnahme wurde im ersten Abschnitt mit der Aufnahme des Kabinettsarchivars Karpf und der drei Kanzleiboten gemacht, die — obwohl im Status des Kabinettsarchivs geführt — seit der Gründung der Ministerratskanzlei ihre Dienste hier versahen, was aus den Akten eindeutig hervorgeht. Die verschiedenen Aushilfskräfte, die in diesen ersten Jahren der Ministerratskanzlei vom Kabinettsarchiv zur Verfügung gestellt wurden, blieben dagegen unberücksichtigt. Ebenso wurden in die dritte Tabelle jene provisorischen Ämter der Präsidialkanzlei aufgenommen, die durchlaufend besetzt waren, nicht aber die Aushilfskräfte, die von den verschiedenen Ministerien zur Dienstleistung in der Präsidialkanzlei herangezogen wurden. Die provisorischen Ämter wurden in den Tabellen gekennzeichnet, indem sie in Klammer gesetzt sind.

1. Die Ministerratskanzlei (12. Mai 184824. April 1851) - Retrodigitalisat (PDF)

Wie der Personalstand der Ministerratskanzlei im Jahre 1848 zeigt, trug man dem vor der Gründung dieser Institution ausgesprochenen Wunsch, „daß man sich bei der Personalbesetzung auf das Allernotwendigste zu beschränken habe3“, augenscheinlich Rechnung.

Mit dem Amtsantritt des Ministerpräsidenten Schwarzenberg wurde der Personalstand neu festgesetzt. In der Ministerratssitzung vom 5. Dezember 1848 stand eine Vereinfachung des Geschäftsganges der Ministerratskanzlei — von Stadion vorgeschlagen — zur Debatte, die schließlich auch durchgesetzt wurde und eine weitere Besetzung der Stelle des dritten Protokollführers erübrigte. Dabei verlor der Leiter der Ministerratskanzlei, Dr. Pipitz, seinen Posten4. Die Leitung übernahm laut „Gedenk- und Normalienbuch für die Ministerkonferenz“ am 10. Dezember 1848 Freiherr v. Ransonnet5. Seine Stellung wurde sehr bald aufgewertet, indem er am 26. Mai 1849 zum Ministerialrat befördert wurde und den Titel „Sekretär des Ministerrates und Kanzleidirektor“ erhielt6.

Auch die Titel der beiden Protokollführer wurden wahrscheinlich im Zuge der allgemeinen Neuregelung7 von Hofsekretär in Ministerialsekretär umgewandelt.

2. Die Ministerratskanzlei und die Ministerkonferenzkanzlei (24. April 18518. Oktober 1858) - Retrodigitalisat (PDF)

In einem Vortrag vom 23. Oktober 1850 8 unterbreitete Ministerpräsident Schwarzenberg dem Kaiser seine Vorschläge bezüglich einer völligen Neuorganisierung der Ministerratskanzlei. Mit der Begründung, daß zur Verfassung von Extrakten der Vorträge „sechs Archivare des Kabinettsarchivs, welche jedoch dem Ministerrat nicht einverleibt“ wären, „obgleich derselbe ihre Arbeiten zu leiten und zu revidieren“ habe, verwendet würden und dieses „anomale und ganz prekäre Verhältnis“ auf längere Zeit nicht zulässig sei, forderte Schwarzenberg die definitive Übernahme dieser sechs Archivare sowie die der Registraturbeamten Manker, Sticher und Karpf in die Ministerratskanzlei. Dabei sollte der unpassende Titel Archivar durch Konzipist ersetzt werden und der „Ministerialsekretärcharakter mit diesen Konzipistenstellen systemmäßig“ verbunden werden9. Für den ersten Registraturbeamten wurde der Titel Archivar, für die beiden Registranten erster und zweiter Archivsadjunkt vorgeschlagen. Die beiden Protokollführer sollten den „Charakter eines Sektionsrates“ erhalten. Diese Vorschläge Schwarzenbergs erlangten mit Ah. Entschließung vom 24. April 1851 die Genehmigung des Kaisers10. Mit der Überstellung der Kanzleidiener am 23. Dezember 1851 und am 12. Februar 1852 11 fand die Neuorganisierung der Ministerratskanzlei unter Ministerpräsident Schwarzenberg ihren Abschluß12. Die Ministerratskanzlei war zu einem mächtigen Apparat geworden.

Diese Organisation blieb auch für die Ministerkonferenzkanzlei, wie sie nach der Umwandlung des Ministerrates in eine Ministerkonferenz genannt wurde, unverändert in Kraft. Die neue Geschäftsordnung verlieh lediglich der Position des Kanzleidirektors eine weitere Stärkung, da das gesamte „Konzepts- und Manipulationspersonal, dann die Dienerschaft“ direkt unter seine Leitung gestellt wurde13. In der Zeit von 1851 bis 1858 ergaben sich sonst nur geringfügige Veränderungen auf dem personellen Sektor, die vor allem durch Einsparungsmaßnahmen bedingt waren14. Erst im Jahre 1858 kam es wieder zu einer Vermehrung des Personalstandes15 — allerdings erst kurz vor der endgültigen Auflösung der Ministerkonferenzkanzlei.

3. Das Büro der Protokollführer und die Präsidialkanzlei des Ministerrates 1858—1867 - Retrodigitalisat (PDF)

Die Auflösung der Ministerkonferenzkanzlei erfolgte am 8. Oktober 1858 16. „Um die Geschäfte zu vereinfachen und abzukürzen“, sollten die Konzepts- und Manipulationsarbeiten von nun an in der Kabinettskanzlei besorgt werden. Alle Beamten der Ministerkonferenzkanzlei wurden am 4. November 1858 — bis dahin hatte die Ministerkonferenzkanzlei aus organisatorischen Gründen die Geschäfte weitergeführt — im vollen Genusse ihres bisherigen Ranges und ihrer Bezüge der Kabinettskanzlei zugewiesen17.

Allein die Protokollführer verblieben mit einem sehr stark reduzierten Personalstand weiterhin unter dem Namen „Büro der Protokollführer“ (heute im Haus-, Hof- und Staatsarchiv als „Ministerkonferenzbüro“ geführt) der Ministerkonferenz bzw. dem späteren Ministerrate unter der Leitung des Präsidenten desselben zur Verfügung. Kaum zwei Jahre später erwies es sich jedoch für dieses Kanzleipersonal als unmöglich, die zweifache Arbeit der Protokollführung und der Erledigung der laufenden Amtsgeschäfte zu bewältigen. Daher bat Erzherzog Rainer am 5. Februar 1861 den Kaiser um „ein bis zwei Konzeptsbeamte18“: „Zur Schonung der Finanzen wollen Se. kaiserliche Hoheit die Systemisierung einer eigenen Kanzlei nicht beantragen, sondern bitten, nur die Führung der Präsidialgeschäfte im Ministerrate dem Vorstande der reichsrätlichen Präsidialkanzlei … übertragen zu dürfen.“ Die Manipulationsgeschäfte sollten durch „einen — oder nach Bedarf mehrere — reichsrätliche Kanzleibeamte“ durchgeführt werden, welche alle im Status des Staatsrates zu verbleiben hätten. Ihre Stellen sollten nicht besetzt werden. Der Vorschlag erhielt mit Ah. Entschließung vom 6. Februar 1861 die Genehmigung des Kaisers19.

Die Einrichtung — vorderhand als Provisorium gedacht — behielt auch weiterhin, zumindest auf dem personellen Sektor, den Charakter des Improvisierten bei. Zwar wurde die Präsidialkanzlei als Institution am 8. Oktober 1861 „förmlich systemisiert“, und zwar in der Form, daß man sich „auf die engsten Schranken der Sparsamkeit beschränkte20“. Die definitiven Dienstposten blieben daher äußerst gering bemessen. Die sicherlich wichtige Stelle eines Vorstandes der Präsidialkanzlei wurde erst am 22. Februar 1863 „systemisiert21“. Vor allem aber benötigte die Kanzlei weit mehr Arbeitskräfte als ihr zur Verfügung standen. Man behalf sich, indem man „nach Bedarf von den Ministerien geeignete Beamte, welche im Stande des Ministeriums zu verbleiben hätten“, zur Dienstleistung || S. 123 PDF || in die Präsidialkanzlei einberief22. Diese Aushilfsbeamten, die manchmal jahrelang der Kanzlei angehörten, wurden im Personalstand der Präsidialkanzlei nicht genannt und sind heute kaum mehr feststellbar. Auch die Namen der definitiv bei der Präsidialkanzlei des Ministerrates angestellten Kanzlisten sind uns nur zum Teil bekannt, da ihre Personalakten (Ernennungsdekrete, Eidesleistungen usw.) in der Kabinettskanzlei nicht aufscheinen. Der Archivbestand des Ministerratspräsidiums aber, in dem sich diese Akten ehemals aller Wahrscheinlichkeit nach befanden, wurde durch den Justizpalastbrand in Wien im Jahre 1927 stark reduziert. Die heute noch erhaltenen, zum Teil stark beschädigten Präsidialakten des Ministerrates befinden sich im Allgemeinen Verwaltungsarchiv in Wien. Jene Akten, die laut Katalog dieses Archivs erhalten sind, wurden zur Feststellung des Personalstandes der Präsidialkanzlei herangezogen.

Der Gesamtaufwand an Personal kann in der Präsidialkanzlei auf keinen Fall gering gewesen sein. Einem großen, aber improvisierten Kanzleiapparate stand also ein kleines, jedoch definitives und gut organisiertes Büro gegenüber. Beide Personalstände hatten wohl eine gemeinsame Leitung, wurden aber — so scheint es — streng getrennt geführt.

Wie bereits erwähnt, blieb das Büro der Protokollführer auch von der Auflösung der Präsidialkanzlei am 21. August 1865, als es seine Geschäfte an die Präsidialkanzlei des Staatsministeriums abgeben mußte23, unberührt. Am 12. September 1865 wurde wohl gestattet, daß „die Beamten der Ministerkonferenz … auch in der Kanzlei des Staatsministeriums in Verwendung genommen werden dürften, jedoch unter Beibehaltung ihres eigenen Status24“.