38 Treffer für
Auersperg, Carl (Carlos) Fürst v.
| Dokument | Trefferzahl | KWIC/Doc-ID |
|---|---|---|
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 | 1 |
… unter Ministerpräsident Fürst Karl Auersperg, Pendant zum … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II | 3 |
… Der Ministerpräsident bemerkt ad 3.), dass in eine Unterscheidung, ob es dem Einzelnen leicht oder schwierig sei, den Eid mündlich abzulegen, sich nicht einzulassen, sondern für alle die schriftliche eidesstättige Erklärung, welche an die vorgesetzten Behörden einzusenden wäre, vorgeschrieben werden soll, weil eine so umfassende Nachschwörung im Publikum den Gedanken aufkommen lassen könnte, dass der frühere Beamteneid das öffentliche Wohl nicht genügend geschützt hat. Die Konferenz stimmte diesen Anträgen des Justizministers unter gleichzeitiger Annahme des Amendements des Ministerpräsidenten einhellig bei. Hienach hat daher ad 3.) die eingeschlossene Stelle: „in welchen die mündliche Ablegung des Eides mit größerem Zeitverluste oder Schwierigkeiten anderer Art verbunden wäre“ zu entfallen. Eine längere Debatte rief die Frage wegen Eliminierung der Eidesklausel, die sich auf die Nichtteilnahme an geheimen Gesellschaften bezieht, hervor. Der Justizminister meinte, dass diese Klausel allerdings künftighin bei allen Eidesleistungen werde zu entfallen haben, weil sie mit den Bestimmungen des neuen Vereinsgesetzes… … meinte, dass sich die Konferenz gleich in die Beratung dieser Frage einlassen könne, zumal es ihm nicht im Mindesten zweifelhaft erscheine, dass diese Klausel, welche sich mit dem neuen Vereinsgesetze nicht mehr verträgt, jedenfalls entfallen müsse. Nachdem der Ministerpräsident vorerst nur im Allgemeinen seinen Bedenken gegen den Entfall der eidlichen Angelobung der Staatsbeamten über deren Nichtteilnahme an geheimen Gesellschaften im Auslande Ausdruck gegeben hatte, bemerkte der … … Der Ministerpräsident entgegnete, dass, wenn auch die nicht ganz sicher hingestellte Behauptung, dass kein anderer Staat die Beamten in dieser Weise eidlich verpflichte, zugegeben werden wollte, doch zu bedenken sei, dass es auch in keinem anderen Staate als in Österreich, das so viele Nationalitäten vereint, in so eminentem Grade es gefährlich wäre, die Teilnahme der Beamten an geheimen Gesellschaften im Auslande zu gestatten. Die Frage läge auch ganz anders, wenn es sich darum handeln würde, jetzt etwas Neues zu normieren, während im Gegenteile etwas seit längerer Zeit Bestehendes unterdrückt werden will. Wenn dieser Schwur früher bestand, und jetzt entfallen würde, so würde gewiss mancher Beamte dafürhalten, die Teilnahme an geheimen Gesellschaften im Auslande sei ihm nun erlaubt. Bei dieser Frage handle es sich vorzugsweise um den Standpunkt der Sicherheit des Thrones, denn man habe doch von jeher es als das Gefährlichste erkannt, wenn die Staatsuntertanen sich an geheimen Gesellschaften im Auslande, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen, beteiligen. Wenn aber die Verpflichtung der Staatsbeamten zur eidlichen Angelobung der Nichtteilnahme an geheimen Gesellschaften im Auslande als ein Pleonasmus bezeichnet werden wolle, weil die Beamten ohnedem auf die Gesetze schwören müssen, so wäre es aus demselben Grunde nicht minder ein Pleonasmus, dieselben die Beobachtung der Staatsgrundgesetze besonders beschwören zu lassen.… |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II | 3 |
… Der Ministerpräsident glaubte, dass dabei zu berücksichtigen sei, dass in der Regierungsform der Dualismus wohl politisch eingeführt, diplomatisch aber noch nicht vollzogen ist. … … Der Ministerpräsident bemerkt, dass niemand beim Ausgleich mit … … Der Ministerpräsident meinte, dass es heute zu einem Beschlusse im Ministerrate über die angeregte Frage nicht zu kommen brauche, welcher Beschluss schon dadurch sehr erschwert wäre, weil drei Minister abwesend sind und wegen Vertagung des Reichsrates sich nicht mit den Fraktionen der Häuser diesfalls vertraulich in Kontakt gesetzt werden könne. Dass aber das Verschwindenmachen des bisherigen Gesamtbegriffes für Österreich dem Reichsrate sehr schmerzlich fallen und das Ministerium dem gegenüber im Reichsrate einen sehr schweren Stand haben würde, sei augenscheinlich. Die Fühlung, die der Reichskanzler in dieser Frage mit diesem Ministerium pflegen wollte, habe stattgefunden, in der Diskussion im Ministerrate haben sich drei Stimmen für und drei Stimmen gegen den Antrag ausgesprochen, es werde nun Sache des Reichskanzlers sein, von den ausgesprochenen Ansichten bei der Verhandlung mit dem … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II | 2 |
… erlaubte sich sohin die ehrerbietigste Anfrage zu stellen, ob er nicht an den Fürsten Carlos Auersperg zur weiteren Verständigung seines Bruders … … abkommen zu lassenCarlos Auersperg hatte im Juni 1868 seinen Rücktritt eingereicht, nachdem … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 12 |
… bat Karl Fürst zu Auersperg um seine Enthebung vom Amt als Präsident des Herrenhauses, was aber zunächst noch abgelehnt wurde… … am 19. beriet der Ministerrat über die Besetzung der Vizepräsidentenstellen und am 23., weil Karl Auersperg erneut um seine Enthebung gebeten hatte, auch über die des Präsidentenpostens des Hauses. Am 27. September schließlich einigte sich die Regierung auf einen Vorschlag über die Besetzung des Präsidiums, das noch am selben Tag vom … … Die Bitte Karl Auerspergs um Enthebung vom Präsidentenposten des Herrenhauses nahm Franz Joseph über Vortrag Taaffes v. 23. 9. 1879 mit Ah. E. v. 27. 9. 1879 an, … … Auch Karl Auersperg hatte sich nach der Zurücklegung der Präsidentschaft im … … war niemand anderer als Karl Auersperg – nur den Rektor der deutschen Universität zum … … . Dies verneinte Karl Auersperg und hielt außerdem fest, dass nur ihm als Oberstlandmarschall das Recht zustehe zu entscheiden, „ob der Virilstimmenberechtigte in den … … nahm Karl Auersperg hingegen nicht einmal an, weil ein Protest nur möglich war, wenn er die Geschäftsordnung betraf. Der Vorwurf … … mit spätestens 23. Oktober bestimmt. Karl Auersperg wollte aber, um noch eine Vorlage durchzubringen, erst am 24. schließen. Zweimal, zuerst von der … … , dann „unter Berufung auf den Ah. Auftrag“, wurde der Oberstlandmarschall aufgefordert, den … … den Oberstlandmarschall wissen, „dass die Abhaltung einer Abendsitzung am 23. selbstverständlich nicht ausgeschlossen ist“… … . Ohne die Möglichkeit einer Abendsitzung zu nutzen, schloss Auersperg die Session um 1 Uhr 15 am Nachmittag und hielt in seinem Schlussplädoyer provokativ fest: „Über kaiserlichen Auftrag ist der … … . Dass Karl Auersperg danach nicht mehr politisch in Erscheinung trat, war daher gleichermaßen sein eigener Wunsch wie der … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 1 |
… , Taaffe mitgeteilt, dass Oberstlandmarschall Karl Fürst zu Auersperg plane,… |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 6 |
… Der Oberstlandmarschall erklärte, dass er bis zu diesem Termine die Arbeiten nicht fertig bringen könne, dass er jedoch trotzdem schließen würde, wenn die Regierung einen diesfälligen besonderen Wunsch ausdrückte. Darauf wurde der … … angewiesen, den Oberstlandmarschall namens der Regierung um die Schließung bis zum gedachten Termine zu ersuchen… … . Nun aber erklärte der Oberstlandmarschall abermals, dass er bis dahin nicht schließen könne. Infolgedessen habe sich der Ministerpräsident die Ah. Anordnung … … und möchte deshalb der Oberstlandmarschall die Schließung erst am 24. vornehmen. Der … … [anzu]weisen, dass er den Oberstlandmarschall schriftlich ersuche, den … … . Am 23. 10. 1882 schloss Oberstlandmarschall Carl Fürst zu Auersperg die Sitzung des … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 10 |
… habe mit einer Rücksichtlosigkeit, wenn er nicht sagen wolle Gewalttätigkeit des Oberstlandmarschalls begonnen. … … Denn obwohl damals schon beide Universitäten konstituiert und zwei Rektoren vorhanden waren, ließ der Oberstlandmarschall nur an den … … beschwerte sich der Landtagsabgeordnete Prof. Kvíčala; der Oberstlandmarschall, der ehemalige Ministerpräsident Carl Fürst zu Auersperg, nahm diesen Protest jedoch nicht an, denn ein Protest könne nur erhoben werden … … gewesen, wenn der Oberstlandmarschall wenigstens mit der Avisierung bis nach der Zuerkennung des Virilstimmrechtes an den … … ) mitgeteilt wurde, um das Recht zu markieren und auszudrücken, dass die Handlungsweise des Oberstlandmarschalls taktlos gewesen sei. Die Verweigerung, schließlich auch die Niederlegung eines schriftlichen Protestes … … hin wurde die Situation wieder gereizt. Am 17. Oktober äußerte sich der Oberstlandmarschall dem … … habe darauf erwidert, dass wegen der Delegationen die Schließung jedenfalls am 23. erfolgen müsste, worauf wieder vom Oberstlandmarschall bemerkt wurde, dass er auf seine Gefahr dies nicht tun könnte und mindestens noch am 24. Sitzung halten müsste, außer die … … noch am 21. an den Oberstlandmarschall die schriftliche Mitteilung ergehen, dass infolge Ah. … … hatte für den 23. erwartet, dass möglicherweise für die Theatervorlage die Dringlichkeit beantragt und auch eine Abendsitzung abgehalten werden würde. Doch es stellte sich heraus, dass die Theatervorlage fallen gelassen worden war. Freilich ging aus der Haltung des Oberstlandmarschalls hervor, dass er über die Wendung der Dinge nicht befriedigt war. Am Beginn der Sitzung bemerkte derselbe nach von ihm angeordneter Vorlesung der Mitteilung des … … . Seine Unzufriedenheit mit diesem Entschluss zeigte Auersperg, indem er in seinem Schlussplädoyer festhielt … |